… Verpflichtete in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen, so hat der Dienstberechtigte in Ansehung des Wohn- und Schlafraums, der Verpflegung sowie der Arbeits- und Erholungszeit diejenigen Einrichtungen und Anordnungen zu treffen, welche mit Rücksicht auf die Gesundheit, die Sittlichkeit und die Religion des Verpflichteten erforderlich sind.
(3) Erfüllt der Dienstberechtigte die ihm in Ansehung des Lebens und der Gesundheit des Verpflichteten obliegenden Verpflichtungen nicht, so finden auf seine Verpflichtung zum Schadensersatz die für unerlaubte Handlungen …
… Fragen über Recht und Unrecht im Strafrecht.
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Ist die Strafanwendung der Todesstrafe überhaupt sittlich, insbesondere wenn es um die Todesstrafe geht? Handelt es sich bei der Strafe um Vergeltung, Abschreckung oder um psychologische Einwirkung? Worauf beruht die Sittlichkeit der Strafe? Vermag die Gesellschaft mittels Strafe jene Ziele zu erreichen, welche sie sich dabei gesetzt hat? Ist es in der heutigen Situation möglich, auf die Strafe gänzlich zu verzichten?
Die vorliegende Arbeit "UNSTERBLICHE TODESSTRAFE" …
… werden missachtet. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass den Bauern unter großem Druck die Ernten abgenötigt und in eigenen (chinesischen) Fabriken direkt vor Ort verarbeitet werden. China hat die fünf Tugenden des Konfuzianismus (Menschlichkeit, Vertrauenswürdigkeit, Sittlichkeit, Rechtschaffenheit und Weisheit) längst verlassen.
Was setzt Cotonea dagegen? Es ist die Idee der Kooperative! In Uganda und Kirgistan haben wir gemeinsam mit Partnern vor Ort ökologische Projekte aufgebaut und Bauern in ökologischer Landwirtschaft geschult. Inzwischen …
I. M. Rahimov versucht in "ÜBER DIE SITTLICHKEIT DER STRAFE" grundlegende ethische Fragen rund um Strafen zu beantworten.
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Wer etwas falsch macht, der wird in vielen Fällen auf die ein oder andere Weise bestraft. Strafen reichen von bösen Worten bis hin zum Tod. Die Gefängnisse der Welt sind gefüllt mit Menschen, die eine Strafe absitzen. Doch was ist der Sinn von Strafen und wie sittlich sind die besonders folgenschweren Strafen (vor allem die Todesstrafe)? Mit der Strafe hängen viele philosophische Fragen und Gedanken …
… Dieses natürliche Recht beruht auf Gott als seinem Fundament. Er ist der allmächtige Schöpfer und Vater aller, ihr höchster und unabhängiger Gesetzgeber, der allwissende und gerechte Vergelter der menschlichen Handlungen. [...] Wenn man fragt, wie es zur Leugnung der Grundlage der Sittlichkeit gekommen ist, so lautet die Antwort: es hat damit begonnen, dass man sich von der Lehre Christi entfernte, deren Bewahrer und Lehrer der Stuhl Petri ist." Und speziell z.Th. Abtreibung bemerkt sogar der extrem liberale Bernhard Häring i.J. 1954, d.h. keine …
… erhebliche Probleme, in einem Diskurs über zentrale Grundrechte sich zum Toleranzprinzip zu bekennen, würden diese sich doch letztlich als „ethische Überzeugungstäter“ selbst outen müssen.
Zuweilen wird phantasievoll auf der Klaviatur des „Grundgesetzes ärztlicher Sittlichkeit“ gespielt, ohne hierbei allerdings zu erkennen, dass vermehrt Disharmonien komponiert werden, die jedenfalls einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten.
Dass das „ethische Zwangsdiktat“ der BÄK salonfähig geworden ist und von den Lebensschützer und Oberethikern …
… Glaubens- und rechtlichen Fragen zu unterscheiden". Diese Unterscheidung von Glaubens- und rechtlichen Fragen ist tatsächlich von absolut alles entscheidender elementarster fundamentaler Wichtigkeit höchsten Ranges. Cf. Kirchenrechtler H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1935, 36: "Oberste objektive Norm der Sittlichkeit ist das ewige Gesetz, d. h. der ewige Weltplan Gottes, durch den alles geschöpfliche Tun von Ewigkeit her auf das höchste Ziel hingeordnet wird. Seinen Willen hat Gott in der Zeit kundgetan durch das natürliche Sittengesetz …
… der ärztlichen Musterberufsordnung in das jeweilige ärztliche Landesberufsrecht zu übernehmen. Hier hat sich ein Klärungsbedarf eingestellt, der seitens der BÄK nicht unkommentiert bleiben sollte, und zwar nicht zuletzt mit Blick auf das „Grundgesetz der ärztlichen Sittlichkeit“, welches offensichtlich in einigen Kammerbezirken anders interpretiert wird.
Auch wenn etwa die Bayerische Landesärztekammer erst kürzlich sich dazu veranlasst sah, in einer Pressemitteilung ein Statement zur ärztlichen Suizidbeihilfe und damit zur bayerischen Norm im landesspezifischen …
… „ethische Basta-Politik“ betreibt und ihre Kolleginnen und Kollegen mit einem ethischen Zwangsdekret überzieht?
Ärzte seien keine „Sterbehelfer“, so die gebetsmühlenartig vorgetragene Botschaft im Sterbehilfe-Diskurs.
Nun – wenn dem so ist und die Botschaft aus dem Grundgesetz ärztlicher Sittlichkeit zu entnehmen ist, dann fragt sich, warum zigtausende Schwangerschaftsabbrüche von Ärztinnen und Ärzten vorgenommen werden? Auch hier wird Leben zerstört, mehr noch: getötet und zwar im Sinne eines dolus directus!
Unsere Gesellschaft aber auch die …
… Gewissensfreiheit der deutschen Ärzteschaft versenkt und wie es scheint, wurde mit dem Verbot der Mitwirkung des Arztes bei einem frei verantwortlichen Suizid eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen in geradezu vorbildlicher Weise dem „Grundgesetz der ärztlichen Sittlichkeit“ entsprochen.
Die Arztethik mündet nunmehr in einen „arztethischen Katechismus“, der von den amtierenden Ärztefunktionären verantwortet wird, getreu der Losung:
„Im Innersten seines Gewissens entdeckt der Arzt ein Gesetz, das er sich nicht selbst gibt, sondern dem …
… findet bei den Richtern keine Gnade. Die ideologische Grundlage des BVerfG ist der Rechtspositivismus, demzufolge der Mensch ganz nach Lust und Laune Vorschriften erlassen und aufheben kann. Cf. dagegen H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1935, 36: "Oberste objektive Norm der Sittlichkeit ist das ewige Gesetz, d. h. der ewige Weltplan Gottes, durch den alles geschöpfliche Tun von Ewigkeit her auf das höchste Ziel hingeordnet wird. Seinen Willen hat Gott in der Zeit kundgetan durch das natürliche Sittengesetz und das positiv göttliche …
… ist.
Bedauerlich ist, dass hier die BÄK eher zurückhaltend ist, anstatt darauf zu drängen, dass insbesondere auch aus arztethischer Perspektive die religiös motivierte Beschneidung einer Bewertung unterzogen wird. Das Hippokratische Gedankengut und die Gebote der ärztlichen Sittlichkeit gelten selbstverständlich auch für die kleinsten Patienten und da reicht es wohl nicht zu, eine notwendige „Kultursensibilität“ dezent anzumahnen.
Ansonsten sind die Berufsethiker auch nicht um starke Worte verlegen, wie uns etliche bioethische Grundsatzdebatten lehren. …
… Grundstandards gilt und in diesem Sinne ist es eine vorrangige Aufgabe des parlamentarischen Gesetzgebers, für einen konsequenten Grundrechtsschutz sowohl der schwersterkrankten und sterbenden Patienten, aber auch für die verkammerten Ärzte selbst, zu tragen!
Das „Grundgesetz ärztlicher Sittlichkeit“ – abgeleitet aus den Lehren des Hippokrates – nimmt weder die Rechte der Patienten noch der der Ärzteschaft ernst, sondern dient einigen hochrangigen Ärzten vornehmlich dazu, ihren restriktiven neopaternalistischen Kurs gegenüber der Gesellschaft und …
… Satzungsautonomie der Kammer auf das Notwendigste zu beschränken und die ihm zukommende Regelungsaufgabe endlich selbst wahrnehmen.
Es steht unserer Gesellschaft nicht gut zu Gesichte an, wenn einige Oberethiker es geschickt verstehen, ihre individuellen Werthaltungen zum „Grundgesetz ärztlicher Sittlichkeit“ zu überhöhen und hierbei die Freiheitsrechte ihrer Mitglieder schlicht „versenken“. Eine derart weit reichende Kompetenz kommt den Kammern und erst recht nicht der BÄK zu, wie sich unschwer aus der Verfassung ergibt!
Es ist hohe Zeit, insbesondere …
… um die verfasste Ärzteschaft strenger zusammen zu ziehen, damit diese sich zwar am „Wohl des Patienten“ orientiert, aber die „Mündigkeit“ des angeblich autonomen Patienten nicht nur kritisch hinterfragt, sondern zunächst auch an dem „Grundgesetz der ärztlichen Sittlichkeit“ misst – frei nach dem Motto: „ärztliche Sittlichkeit“ bricht Freiheitsrechte nicht nur der Patienten, sondern auch der Ärzteschaft.
Der BÄK als private Arbeitsgemeinschaft der 17 Landesärztekammern kommt so die eminent wichtige Aufgabe zu, die „ethischen Primärpflichten“ der …
… als Bild gebraucht hat." Dementsprechend führte B. Häring aus: "Die Politik darf sich den Reichgottesansprüchen nicht verschließen. Religion ist nicht »Privatsache«, sondern Leben aus der Liebesherrlichkeit und Königsherrschaft Gottes. Und wo die Politik Fragen des Gewissens, der Sittlichkeit und Religion berührt, muß sie ihren Maßstab an der Schöpfungs- und Wortoffenbarung Gottes nehmen, deren Herold die Kirche ist." Es ist "innerlich unnatürlich", "wenn die zwei obersten von Gott verordneten Autoritäten nicht positiv zusammenarbeiten wollen" (Das …
… der Strafanzeige 2002 fügte der Verf. die Rechtsbelehrung an: »"Die Obrigkeit hat die Pflicht, in erster Linie für das allgemeine Wohl zu sorgen. Sie muß deshalb nach Kräften alle Übel vom Staate fernhalten und sein Wohl fördern, Religion und Sittlichkeit beschützen, für gerechte Verteilung der Rechte und Pflichten sorgen, die Gesetze ohne persönliche Rücksichten durchführen, die öffentlichen Ämter nur geeigneten Personen geben und ungeeignete aus denselben entfernen. [...] Gesetzen, die das Naturgesetz oder das positiv göttliche Recht verletzen, …
… geführt und wir möchten das Thema aufgreifen, um so einen Beitrag zur Entscheidungsfindung leisten zu können.
Die paternalistische Struktur Arzt-Patienten-Verhältnisses ist einem dialogischen Prozess gewichen, in dem der hippokratische Eid als ein „Grundgesetz ärztlicher Sittlichkeit“ die sich aus der Verfassung ergebenden Direktiven nicht mehr zu verdrängen mag: Die Kollision zwischen Paternalismus und Fürsorge einerseits und dem Selbstbestimmungsrecht andererseits ist auf höchster Abstraktionsebene, namentlich der grundrechtlichen Werteordnung zu …
… sondern in nicht unerheblichen Teilen diesen bereits vollzogen hat: die paternalistische Struktur des klassisch tradierten – zuweilen auch antiquierten – Arzt-Patienten-Verhältnisses ist einem dialogischen Prozess gewichen, in dem der hippokratische Eid als ein „Grundgesetz ärztlicher Sittlichkeit“ die sich aus der Verfassung ergebenden Direktiven nicht mehr zu verdrängen mag: Die Kollision auf höchster Abstraktionsebene ist zugunsten des Grundgesetzes und freilich hier im Sinne der Selbstbestimmung und der freien Gewissensentscheidung sowohl der …
… an: Bernhard Henselmann, Tel: 089 / 35 65 21 02.
Weblinks
Chronologie der Kampagne "Aktiv gegen Kinderarbeit"
Vollständiger Gesetzentwurf
Hintergrundinformationen
Der Begriff "ausbeuterische Kinderarbeit"
Unter ausbeuterischer Kinderarbeit verstehen die Vereinten Nationen Tätigkeiten, die für Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit von Kindern schädlich sind. Damit sind beispielsweise Arbeiten gemeint, die unter Tage, in gefährlichen Höhen oder beengten Räumen ausgeführt werden müssen, bei denen die Kinder mit gefährlichen Geräten umgehen oder …
… entwickelt sich zu einer moralischen Ordnungsmacht, um vermeintliche Sünder öffentlich zur Schau zu stellen. Die Kontrollobsessionen schrecken noch nicht einmal vor dem Einsatz Minderjähriger zurück“, kritisiert Müller. Der Staat scheine sich wohl zu fühlen als Hüter der Sittlichkeit. Er fördere leider ein Klima des Misstrauens und erzeuge ein Vollbeschäftigungsprogramm für Alarmrufer, Denunzianten und Ankläger. „Von der Leyen verdient nicht nur die Kopfnote 5, wie von einer Tageszeitung vorgeschlagen, ihre Versetzung ist akut gefährdet“, so Müller.
medienbüro.sohn
V.i.S.d.P: …
… ausbeuterische Kinderarbeit:
http://www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de/dokumente/Liste-Deutsche-Staedte-gegen-Kinderarbeit.pdf
Kampagnen-Website "Aktiv gegen Kinderarbeit":
http://www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de/
Hintergrundinformationen
Der Begriff "ausbeuterische Kinderarbeit"
Unter ausbeuterischer Kinderarbeit verstehen die Vereinten Nationen Tätigkeiten, die für Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit von Kindern schädlich sind. Damit sind beispielsweise Arbeiten gemeint, die unter Tage, in gefährlichen Höhen oder beengten Räumen ausgeführt …
… glaubwürdige Entschlossenheit zur Durchsetzung von Sozial- und Umweltstandards demonstrieren.
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Hintergrundinformationen
Der Begriff "ausbeuterische Kinderarbeit"
Unter ausbeuterischer Kinderarbeit verstehen die Vereinten Nationen Tätigkeiten, die für Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit von Kindern schädlich sind. Damit sind beispielsweise Arbeiten gemeint, die unter Tage, in gefährlichen Höhen oder beengten Räumen ausgeführt werden müssen, bei denen die Kinder mit gefährlichen Geräten umgehen oder …
… Gesetzestext niederschlagen." formuliert
Henselmann den Anspruch an den Gesetzgeber.
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Hintergrundinformationen
Der Begriff "ausbeuterische Kinderarbeit"
Unter ausbeuterischer Kinderarbeit verstehen die Vereinten Nationen Tätigkeiten, die für Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit von Kindern schädlich sind. Damit sind beispielsweise Arbeiten gemeint, die unter Tage, in gefährlichen Höhen oder beengten Räumen ausgeführt werden müssen, bei denen die Kinder mit gefährlichen Geräten umgehen oder schwere …
… Aktivitäten und freuen sich über weitere Mitstreiter.
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Hintergrundinformationen
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Der Begriff "ausbeuterische Kinderarbeit"
Unter ausbeuterischer Kinderarbeit verstehen die Vereinten Nationen Tätigkeiten, die für Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit von Kindern schädlich sind. Damit sind beispielsweise Arbeiten gemeint, die unter Tage, in gefährlichen Höhen oder beengten Räumen ausgeführt werden müssen, bei denen die Kinder mit gefährlichen Geräten umgehen oder schwere …
… Kinderarbeit sagen, bräuchten aber diese Rechtssicherheit.
*** Ende der Pressemitteilung / 1659 Zeichen ***
Hintergrundinformationen
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Der Begriff "ausbeuterische Kinderarbeit"
Unter ausbeuterischer Kinderarbeit verstehen die Vereinten Nationen Tätigkeiten, die für Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit von Kindern schädlich sind. Damit sind beispielsweise Arbeiten gemeint, die unter Tage, in gefährlichen Höhen oder beengten Räumen ausgeführt werden müssen, bei denen die Kinder mit gefährlichen Geräten …
… erlaubt, Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit auszuschließen.
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Hintergrundinformationen
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Der Begriff "ausbeuterische Kinderarbeit"
Unter ausbeuterischer Kinderarbeit verstehen die Vereinten Nationen Tätigkeiten, die für Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit von Kindern schädlich sind. Damit sind beispielsweise Arbeiten gemeint, die unter Tage, in gefährlichen Höhen oder beengten Räumen ausgeführt werden müssen, bei denen die Kinder mit gefährlichen Geräten …
14.09.2005
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