(openPR) Mit Verlaub: Es ist nahezu unerträglich, auf welchem Niveau derzeit der Sterbehilfediskurs geführt wird.
Die jahrzehntelange Debatte über das frei verantwortliche Sterben eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen und die Diskussion über die Liberalisierung des ärztlich assistierten Suizids wird nahezu ausgeblendet.
Die Protagonisten eines generellen Verbots der Sterbehilfe haben mal wieder eine Allianz „gegründet“ und so verwundert es nicht, wenn es dem neuen Bundesgesundheitsminister gelingt, sich zugleich als oberster Lebensschützer der Nation in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Von einem „ethischen Zuchtmeister“ kann derzeit nicht die Rede sein, will er doch immerhin bei einer möglichen Abstimmung im Parlament den Fraktionszwang ausgeschlossen wissen.
Gröhe selbst stößt mit seinem Vorschlag auf großes Interesse nicht nur bei den wertkonservativen Eliten, sondern vor allem auch bei den „Lebensschützern“, die zugleich hohe „Ämter“ in den ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften und in etlichen sog. „Deutschen Gesellschaften für…“ bekleiden.
Es wird unverhohlen der bisherige wissenschaftliche Meinungsstand in dem Diskurs ausgeblendet und macht es da noch Sinn, hieran zu erinnern?
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin „wirbt“ für den § 16 in der ärztlichen Musterberufsordnung in ihrer neuesten Stellungnahme – sie wirbt also für ein ethisches Zwangsdiktat und wird sicherlich hierfür viel Lob von den Lebensschützer ernten. Da ist es auch wenig tröstlich, wenn die DGP meint, in besonders gelagerten Fällen könne man/frau von berufsrechtlichen Sanktionen absehen.
Mit Verlaub: Der DGP scheint völlig entgangen zu sein, dass andere, ebenfalls renommierte und in der Gesellschaft anerkannte Mediziner, Ethiker, Juristen und Theologen bis hin zu den Ethikräten eine völlig andere Auffassung vertreten und dass zumindest angeregt wird, eine Liberalisierung der Sterbehilferegelungen wohlbedacht vorzunehmen.
Die bei der BÄK eingerichteten Zentralen Ethikkommission scheint zum „Schweigen“ verpflichtet zu sein, wenngleich ein Blick auch in die aktuelle Zusammensetzung der Mitglieder keinen Zweifel daran aufkommen lässt, dass ein Großteil der Mitglieder für eine Liberalsierung der ärztlichen Suizidassistenz votieren würde, so wie auch der seinerzeitige Vorsitzende der Zentralen Ethikkommission, Urban Wiesing.
Die Statements solcher Persönlichkeiten werden in der Debatte „unterschlagen“; sie finden noch nicht einmal Erwähnung in einer Fußnote, geschweige denn sind die selbsternannten Lebensschützer daran interessiert, sich mit den vorgetragenen Argumenten inhaltlich (!) auseinanderzusetzen.
Gegenwärtig ist es populär, „Sonntagsreden“ zu verkünden. Sachverstand ist eben nicht gefordert und die „Glaubenskrieger“ unter den politisch Verantwortlichen können sich „ihrer Sache“ sichern sein: es wird sich kein nennenswerter ziviler oder ethischer Ungehorsam weder bei der Bevölkerung noch bei der Ärzteschaft regen, hat sich doch die Debatte um das frei verantwortliche Sterben schon längst abgenutzt.
Die Fronten sind nach wie vor verhärtet und ein Konsens ist nicht in Sicht.
Lebensschützer singen nach wie vor das hohe Lied auf die Segnungen der Palliativmedizin und das christliche Menschenbild mit all seinen sich daraus ergebenden „Verpflichtungen“, wohlwissend darum, dass auch die Befürworter einer Liberalisierung der Sterbehilfe immer wieder stets betonen, dass die Palliativmedizin selbstverständlich weiter ausgebaut gehört und dass gerade sich die Befürworter durch ein Höchstmaß an Toleranz auszeichnen. Es bedarf keiner gesonderten Betonung, dass ein Jeder nach seiner Facon leben und sterben darf; diejenigen, die da meinen, das Leben sei ein Geschenk Gottes, über das sie nicht verfügen dürfen, mögen sich hieran orientieren und derjenige, der eine andere Vorstellung hegt, mag sich nach seinen Innenansichten ausrichten, um ggf. seinem persönlichen Leid infolge schwerster Erkrankung entfliehen zu können.
Gesinnungsethiker freilich haben naturgemäß erhebliche Probleme, in einem Diskurs über zentrale Grundrechte sich zum Toleranzprinzip zu bekennen, würden diese sich doch letztlich als „ethische Überzeugungstäter“ selbst outen müssen.
Zuweilen wird phantasievoll auf der Klaviatur des „Grundgesetzes ärztlicher Sittlichkeit“ gespielt, ohne hierbei allerdings zu erkennen, dass vermehrt Disharmonien komponiert werden, die jedenfalls einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten.
Dass das „ethische Zwangsdiktat“ der BÄK salonfähig geworden ist und von den Lebensschützer und Oberethikern in diesem unserem scheinbar so „freien Ländle“ mehr als „nur“ begrüßt wird, ist ein erster Schritt hin zur „abschüssigen Bahn“: Grundrechte sowohl der Ärzteschaft als auch der schwersterkrankten Patienten, die im Zweifel für sich (und zwar nur für sich!) einen frei bestimmten Tod wünschen, werden unverhohlen und systematisch versenkt.
Der erste Schritt in die „ethische Gleichschaltung“ ist getan und wer da glaubt, „Ethik macht frei“, wird sich in naher Zukunft eines Besseren belehren machen müssen.
Wir werden als Bürgerinnen und Bürgern unseres eigenen Todes „beraubt“ und es bleibt da nur die Hoffnung, dass endlich Tacheles geredet wird.
Lassen wir es nicht zu, dass die Lebensschützer unter dem Tarnmäntelchen des „Lebensschutzes“ und des „christlichen Menschenbilders“ Grundrechte schlicht zu Grabe tragen, bevor wir überhaupt beerdigt werden.
Die „ethischen Nebelbomben“, die derzeit von den Lebensschützern, von einigen politisch Verantwortlichen und vor allem auch durch „hippokratische Ärzte und Palliativmediziner“ gezündet werden, sollen im Ergebnis nur eines bezwecken: den ungetrübten Blick auf den rechtsethischen Grundstandard unseres Grundgesetzes zu verhindern!
Die selbsternannten „Experten“ sind weiter denn je davon entfernt, uns mit ihren „pseudowissenschaftlichen Expertisen“ zu überzeugen und ich persönlich finde es tatsächlich unerträglich, mit welcher Arroganz die „Glaubenskrieger“ mit ihren scheinbar lebensbejahenden Botschaften den nachvollziehbaren und frei verantwortlichen Willen eines Schwersterkrankten und Sterbenden begegnen.
Wir als Bürgerinnen und Bürger sind nicht (!) verpflichtet, das ethische „Erbe“ Hippokrates, Hufelands oder auch eines Kants anzutreten, und noch weniger steht es den politisch Verantwortlichen und einigen entrückten Ärztefunktionären, Palliativmedizinern, Theologen und Ethikern zu, uns mit einem „ethischen Zwangsdiktat“ zu überziehen, mit dem wir in die Unfreiheit nicht nur unserer Gewissensentscheidung geführt, sondern mit Blick auf den individuellen Tod „gleichgeschaltet“ werden sollen!
Ein unglaublicher Vorgang im aufgeklärten 21. Jahrhundert und es bleibt zu hoffen, dass sich letztlich doch eine breite Allianz gegen eine solche „Zwangsethisierung“ bildet, mag auch dies auch nach jahrzehntelangen Diskussionen schwer fallen.
Wir müssen auch im noch „jungen“ Jahr 2014 um unsere „Freiheiten“ kämpfen und die Diskussion vitaler als bisher führen. Die Lebensschützerfraktionen werden dies aushalten müssen, auch in der Gewissheit, dass diese völlig zu Recht befürchten müssen, letztlich als ethische Überzeugungstäter überführt zu werden!











