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Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar

25.03.201410:48 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar

(openPR) Es scheint an der Zeit, in einer hoch emotionalisierten Debatte „Ross und Reiter“ zu benennen, die sich fortwährend um den „Lebensschutz“ scheinbar verdienstbar gemacht haben und unbeirrt auf ihrer selbst auferlegten Mission fortschreiten.



Einige politisch Verantwortlichen sind gewillt, die „Sterbehilfe“ gesetzlich zu regeln und wie es scheint, besteht das Ziel in einer strikten Verbotsregelung.
Auffällig ist, dass es sich um eine handverlesene Schar von Ethiker, Ärztefunktionären, freilich auch Theologen und Mediziner handelt, bei denen bereits der Name für eine wertkonservative Werthaltung „bürgt“, in der das Selbstbestimmungsrecht bereits vor dem „Patienten zu Grabe getragen wird“ und es gilt, über diesen erlauchten Kreis vermeintlicher Experten hinaus jedenfalls die politisch Verantwortlichen einen Orientierungsrahmen in dem Sterbehilfediskurs zu skizzieren, der es ernst meint mit den individuellen Freiheitsrechten in unserer Verfassung.

Hier liegt die letztlich einzig verbliebene Chance für die Humanisten, die da meinen, mit ihrem Zehn-Punkte-Katalog gegen ein verschärftes Strafrecht Einfluss im Rahmen einer außerparlamentarischen Opposition nehmen zu können.

Wohlgefällige „Sonntagsreden“ sind angesichts der politischen Bestrebungen, ein verschärftes „Sterbehilfegesetz“ auf den Weg bringen zu wollen, nicht (mehr) angebracht, sondern auch die Humanisten sind aufgefordert, die intensive und inhaltliche Auseinandersetzung mit den Positionen der „Lebensschützerfraktionen“ zu führen, bei denen in erster Linie die letzteren ihr Wissen aus den „Glaubensbekenntnissen“ einiger hinlänglich bekannter „Glaubenskämpfer“ beziehen, die im Gewande der „Wissenschaft“ meinen, das theoretische Fundament gegen eine Liberalisierung der Sterbehilfe legen zu können und zu müssen, ohne sich – mit Verlaub – ihrer eigenen theoretischen Position im Wissenschaftsbewerb „versichern zu wollen“.

Es geht derzeit nicht mehr und nicht weniger darum, die sattsam bekannten Argumente der Sterbehilfegegner zu entmythologisieren, um so jedenfalls die politisch Verantwortlichen im Vorfeld einer möglichen Entscheidung im Bundestag davon überzeugen zu können, dass die Sterbehilfegegner mit ihren vielfach pathetisch vorgetragenen „Argumenten“ den Grundrechtsschutz auch der Schwersterkrankten und Sterbenden nicht nur untergraben und aushöhlen, sondern in der Gänze die als selbstverständlich erachtete Autonomie und Selbstbestimmung negieren.

Es stimmt schon nachdenklich, wenn im aufgeklärten 21. Jahrhundert Humanisten aufgefordert sind, gegenüber einer kleinen Schar von „Hobbyjuristen“ auf einen Grundrechtsschutz zu drängen, der allzu laienhaft von den selbsternannten Lebensschützern versenkt wird.

Die Debatte muss vitaler geführt werden – nicht zuletzt auch deswegen, weil die Gefahr besteht, dass seit Jahrzehnten von den hinreichend bekannten Sterbehilfegegnern „ethische und moralische Nebelbomben“ gezündet werden, die letztlich die - hoffentlich doch von Sachargumenten geprägte - Meinungsbildung der politisch Verantwortlichen einnebeln sollen.

Hierzulande benötigen wir keine „ethischen Zuchtmeister“, sondern ein klares Bekenntnis zu den individuellen Freiheitsrechten und hierfür bei den politischen Verantwortlichen zu werben, erscheint mir persönlich als ein vorrangiges und damit zentrales Anliegen in einer Gesellschaft, die sich in erster Linie durch ihre Wertepluralität auszeichnet.

Mögen auch die Sterbehilfegegner noch so hochrangige Positionen bekleiden, so dürfen diese nicht wie selbstverständlich davon ausgehen, dass allein mit dieser Reputation gleichsam eine Richtigkeitsgewähr für ihre Thesen im Sterbehilfediskurs verbunden ist.
Ethische Überzeugungstäter zeichnen sich gelegentlich auch durch die „Dünnbrettboherhaftigkeit“ ihrer Argumentationsstränge aus und dies deutlich in der Öffentlichkeit anzuprangern, dürfte eine Aufgabe allerersten Ranges sein.

Dies nicht zu tun, dürfte unweigerlich zur Konsequenz führen, dass die politisch Verantwortlichen in der von ihnen zu verantwortenden Gewissensentscheidung bei dem künftigen „Sterbehilfegesetz“ den wider besseren Wissens gestreuten Mythen und Legenden einiger „Lebensschützer“ aufsitzen, aus der es dann einstweilen kein Entrinnen mehr gibt. Der individuelle Grundrechtsschutz der Schwersterkrankten und Sterbenden, aber auch der Ärzteschaft, würde bis zur nächsten Wahl „vertagt“ werden, so dass erst frühestens mit der nächsten Wahl die politisch Verantwortlichen in die Pflicht genommen werden können – freilich vorausgesetzt, dass sich entsprechende Mehrheiten finden ließen.

In diesem Sinne dürfte es hohe Zeit sein, den „geistigen Meinungskampf“ gegen die „Lebensschützer“ nachhaltiger als bisher zu führen, auch wenn hierbei „Ross und Reiter“ benannt werden, die ansonsten aufgrund ihrer wissenschaftlichen Reputation eher als „unverdächtig“ erscheinen.

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