(openPR) Pressemitteilung zum 20.11.2006 - Internationaler Tag der Kinderrechte
Kinder brauchen weltweit Schutz vor Ausbeutung - Wirtschaft, Staat und Gesellschaft stehen in der Verantwortung
München, 20.11.2006 - Mit dem Internationalen Tag der Kinderrechte wird heute zum 17. Mal an die Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen 1989 erinnert. Der Artikel 32 der Konvention schreibt das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung und ausbeuterischer Kinderarbeit fest.
In Deutschland ist ausbeuterische Kinderarbeit inzwischen glücklicherweise unbekannt. Aber wie steht es mit "importierter Kinderarbeit"? Noch immer arbeiten 211 Millionen Kinder weltweit, der größte Teil davon unter ausbeuterischen Bedingungen. Immer noch finden sich in unserem Alltag Produkte, die in ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden. Wie kommen Unternehmen, die weltweit produzieren lassen, ihrer Verantwortung nach und was tun Staat und Gesellschaft?
Bernhard Henselmann, Sprecher des Münchner Vereins EarthLink, der die Kampagne "Aktiv gegen Kinderarbeit" initiierte, kommentiert die Ergebnisse seiner Recherchen: "Es ist positiv, wenn sich immer mehr Firmen gegen ausbeuterische Kinderarbeit aussprechen. Allerdings fehlen häufig unabhängige Kontrollen, die die Umsetzung wohlklingender Unternehmensphilosophie auch sicherstellt." Auf der Kampagnen-Website www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de im Internet wurde hierzu eine Liste mit namhaften Firmen und Marken veröffentlicht. Unternehmen, die in den vergangenen Jahren dank ausbeuterischer Kinderarbeit billig produzieren ließen und hiervon profitieren konnten, würden aber kaum Bereitschaft zeigen hierfür Verantwortung zu übernehmen und das Unrecht wieder gut zumachen.
Auf "fair" statt auf Geiz setzt zunehmend der Verbraucher. 25 Prozent Umsatzsteigerung registrierte allein das Fair-Handels-Label TransFair im letzten Jahr. EarthLink schätzt, dass dieser Trend anhält und sich nicht allein auf private Verbraucher begrenzt. So sei die Zahl der Städte und Gemeinden, die sich gegen den Kauf von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit aussprechen, in diesem Jahr um zwei Drittel gestiegen.
Nur die Bundesregierung will weiterhin nicht, dass Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit von der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden können. Das entsprechende Gesetz muss zur Zeit zwar überarbeitet werden, das zuständige Bundeswirtschaftsministerium sieht aber mit einer solchen Regelung den effizienten Einsatz von Steuermitteln gefährdet. "Wir erwarten von der Bundesregierung eine klare Position gegen die Ausbeutung von Kindern und die Verletzung von Menschenrechten. Und das muss sich auch tatsächlich im Gesetzestext niederschlagen." formuliert
Henselmann den Anspruch an den Gesetzgeber.
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Hintergrundinformationen
Der Begriff "ausbeuterische Kinderarbeit"
Unter ausbeuterischer Kinderarbeit verstehen die Vereinten Nationen Tätigkeiten, die für Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit von Kindern schädlich sind. Damit sind beispielsweise Arbeiten gemeint, die unter Tage, in gefährlichen Höhen oder beengten Räumen ausgeführt werden müssen, bei denen die Kinder mit gefährlichen Geräten umgehen oder schwere Lasten tragen müssen. Jegliche Tätigkeit, bei der die Kinder körperlich, psychisch oder sexuell missbraucht werden und die den Kindern die
Möglichkeit raubt, eine gewisse Grundbildung zu erlangen, fällt unter den Begriff der ausbeuterischen Kinderarbeit.
Die Kampagne "Aktiv gegen Kinderarbeit" von EarthLink e.V.
Die Kampagne "Aktiv gegen Kinderarbeit" informiert die Menschen in Deutschland und insbesondere die in den Städten und Gemeinden verantwortlich Handelnden über ihren möglichen Beitrag zur Überwindung der menschenverachtenden ausbeuterischen Kinderarbeit. Wie namhafte Firmen zum Thema "Kinderarbeit" stehen, sowie eine Liste der bisher 55 deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise, die sich gegen ausbeuterische Kinderarbeit einsetzen, finden Sie auf der Kampagnen-Website
http://www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de
Rechtliche Aspekte bei der öffentlichen Beschaffung
Die EU-Richtlinie 2004/18/EG (war eigentlich umzusetzen bis 31.01.2006) regelt in Artikel 26, dass die öffentlichen Auftraggeber zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags vorschreiben können, sofern diese mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind und in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen angegeben werden. Die Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags könnten insbesondere soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen.
In verschiedenen Stellungnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums zu entsprechenden Anfragen von EarthLink und anderen Organisationen, wird die Umsetzung dieses Teils der EU-Richtlinie in deutsches Recht abgelehnt, da eine entsprechende Regelung sowohl dem angestrebten Ziel des Bürokratieabbaus entgegenstehe, sowie auch den effizienten Einsatz von Steuermitteln gefährde.
Es ist damit zu befürchten, dass der zum Jahresende erwartete Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium hinter der EU-Richtlinie zurückfällt, die es explizit dem einzelnen Auftraggeber gestattet, soziale Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge anzuführen.
EarthLink e.V. - The People & Nature Network
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Fax: ++49 - (0) 89 - 3565 2106
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Ansprechpartner:
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