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Endlich besserer Schutz vor Menschenhandel

03.06.201616:13 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Endlich besserer Schutz vor Menschenhandel
Dr. Matthias Bartke, MdB (Foto: SPD-Bundestagsfraktion)
Dr. Matthias Bartke, MdB (Foto: SPD-Bundestagsfraktion)

(openPR) Hamburg, 2. Juni 2016. An diesem Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels beraten. Künftig werden weitere Formen des Menschenhandels strafbar sein. Zum Schutz von minderjährigen Opfern wird die Altersgrenze heraufgesetzt. Die Koalitionsfraktionen haben einen Änderungsantrag mit weitergehenden Regelungen zur Bekämpfung des Menschenhandels vorgelegt.

Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie ist bereits seit April 2013 abgelaufen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung war in der letzten Legislatur an dem Vorhaben gescheitert. Es ist daher umso wichtiger, dass der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung endlich im parlamentarischen Verfahren angekommen ist.

Menschenhandel ist ein schweres Verbrechen, bei dem Opfer brutal ausgebeutet und dabei enorm hohe Gewinne erzielt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion war von Beginn an überzeugt, dass die reine Umsetzung der Richtlinie nicht ausreichend ist. Wir haben uns daher dafür eingesetzt, die Straftatbestände zu Menschenhandel im Strafgesetzbuch umfassend zu reformieren. Nur so können wir die geringe Zahl der Verurteilungen dem tatsächlichen Ausmaß der Kriminalitätsform anpassen.

Nach zähen Verhandlungen mit der Unionsfraktion liegt nun ein gemeinsamer Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor. Der strafrechtliche Schutz soll zukünftig auf die Ausbeutung als solche fokussiert werden. Im Mittelpunkt soll also nicht mehr stehen, ob der Täter das Opfer zur Aufnahme oder Fortsetzung der ausbeuterischen Tätigkeit gebracht hat. Strafbar macht sich dann hingegen, wer die Zwangslage des Opfers erkennt und diese Gelegenheit zur Ausbeutung des Opfers nutzt.

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