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Transparente Gehälter fördern Gleichstellung von Frauen

08.03.201709:47 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Transparente Gehälter fördern Gleichstellung von Frauen
Dr. Matthias Bartke, MdB (Foto: SPD-Bundestagsfraktion)
Dr. Matthias Bartke, MdB (Foto: SPD-Bundestagsfraktion)

(openPR) Der 8. März ist Internationaler Frauentag. Er bestärkt die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten seit fast 100 Jahren im Kampf für die Gleichstellung der Frauen. Der Altonaer Bundestagsabgeordnete Matthias Bartke fordert, die Gleichstellung noch in dieser Wahlperiode mit dem Entgelttransparenzgesetz voranzubringen.

„Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit? Das klingt zwar logisch, ist aber noch immer nicht der Fall“, so Matthias Bartke, Bundestagsabgeordneter aus Altona. Die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne von Frauen in Deutschland sind immer noch 21 Prozent niedriger als die von Männern. „2015 waren 53,7 Prozenten der Abiturienten in Hamburg weiblich. Im gleichen Jahr haben nur sechs Prozent der Frauen mehr als 3200 Euro netto verdient, bei den Männern dagegen genau 20 Prozent. Diese Ungerechtigkeit ist beschämend“, empört sich Bartke: „Über 80 Prozent der Bevölkerung finden den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern ungerecht.“

Für Bartke steht fest: „Um die Lohnlücke endlich zu schließen, müssen wir Transparenz schaffen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen und Kolleginnen. Deshalb wollen wir als ersten Schritt das Entgelttransparenzgesetz, das Manuela Schwesig nach harten Verhandlungen mit der Union vorgelegt hat, noch in dieser Wahlperiode im Deutschen Bundestag verabschieden.“

Das Entgelttransparenzgesetz sieht vor, dass in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten ein individueller Auskunftsanspruch gilt. So erhielten rund 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen mit gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit bezahlt werden. Ebenso sollen private Arbeitgeber mit über 500 Beschäftigten die Einhaltung der Entgeltgleichheit im Betrieb regelmäßig überprüfen. Lageberichtspflichtige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssten regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.

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