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Bundestag beschließt drei wichtige Gesetze für besseren Schutz und mehr Selbstbestimmung von Frauen

08.07.201611:23 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Bundestag beschließt drei wichtige Gesetze für besseren Schutz und mehr Selbstbestimmung von Frauen

(openPR) Neben der Reform des Sexualstrafrechts („Nein heißt Nein“) und dem Prostituiertenschutzgesetz verabschiedete der Bundestag heute das Gesetz gegen Menschenhandel. Dr. Matthias Bartke, Berichterstatter der SPD-Fraktion zur Bekämpfung des Menschenhandels, betonte das gemeinsame Ziel aller drei Gesetze: „Besonders Frauen werden dadurch besser vor Ausbeutung und sexueller Gewalt geschützt und in ihrer Selbstbestimmung gestärkt.“

Endlich ist die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels auf den Weg gebracht. Künftig soll nicht mehr die Willensbeeinflussung des Opfers im Mittelpunkt des Strafverfahrens stehen, sondern die Ausbeutung durch den Täter selbst. Auch Freier von Zwangsprostituierten sollen unter Strafe gestellt werden, wenn sie erkennen können, dass die Prostituierte unter Zwang handelt. Die Umsetzung der EU-Richtlinie hätte schon bis April 2013 erfolgen müssen.

„Deutschland ist das letzte Land in der EU, das die Richtlinie noch nicht umgesetzt hat. Es wurde höchste Zeit, dass wir auch bei diesem Gesetz die blamable Verschleppung hinter uns lassen, die wir der schwarz-gelben Vorgängerregierung zu verdanken haben. Menschenhandel ist ein schweres Verbrechen mit erschreckender Konjunktur. Abertausende Opfer werden brutal ausgebeutet, um Profit zu machen. Da darf es nicht sein, dass Menschenhandel wegen stumpfer Gesetze für Straftäter noch attraktiver als Drogen- oder Waffenhandel ist“, so Bartke.

„Ebenfalls bedeutsam ist die Einführung der Strafbarkeit von Freiern von Zwangsprostituierten. Das rücksichtslose Ausnutzen von Frauen, die sich unter Zwang prostituieren müssen, muss konsequent geahndet werden.“

Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung beschließt der Bundestag heute eine Reform des Sexualstrafrechts und bringt damit ein wichtiges Anliegen von Frauen voran. Künftig gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein". Jede sexuelle Handlung gegen den Willen des Opfers wird unter Strafe gestellt. Kein Täter bleibt mehr ungestraft, nur weil sein Opfer aus Panik oder aus Furcht vor Verletzungen keinen körperlichen Widerstand leistet.

Das Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten stärkt die Große Koalition mit dem neu verabschiedeten Prostituiertenschutzgesetz. Prostituierte werden künftig besser vor nicht hinnehmbaren Arbeitsbedingungen sowie vor Ausbeutung und Gewalt geschützt. Zu diesem Zweck wird eine Erlaubnispflicht für die Betreiber von Prostitutionsstätten eingeführt. Zudem werden Bordellbetreiber verpflichtet, für gesundheitliche, räumliche und hygienische Mindeststandards und damit für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Zudem sieht der Gesetzentwurf eine Kondompflicht und ein Werbeverbot für ungeschützten Sex vor. Auch die Ausbeutung durch menschenverachtende „Flatrate-Angebote“ soll künftig verboten werden.

Bartke: „Es ist das Verdienst der SPD-Bundestagsfraktion, dass wir diese drei Gesetze heute im Deutschen Bundestag verabschiedet haben. Zu einem modernen Verständnis von Selbstbestimmung gehört ein zeitgemäßer Schutz vor Ausbeutung und sexueller Gewalt.“

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