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FDP im Rat: Mehr Datenschutz für die Bürger

19.10.201212:12 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: FDP im Rat: Mehr Datenschutz für die Bürger
Heiko Fröhlich, FDP-Ratsmitglied
Heiko Fröhlich, FDP-Ratsmitglied

(openPR) Die FDP im Rat setzt sich dafür ein, die Einwilligungslösung künftig im Meldegesetz zu verankern. Bürgerinnen und Bürger müssten dann explizit ihr Einverständnis erklären, damit ihre Meldedaten weitergegeben werden dürfen. Nach der geltenden Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen dürfen Melderegisterauskünfte zu Werbezwecken und an Adressbuchverlage erteilt werden, sofern die Bürgerinnen und Bürger der Datenweitergabe nicht widersprochen haben. Einige Städte und Gemeinden sollen in der Vergangenheit durch solche Melderegisterauskünfte erhebliche finanzielle Einnahmen erzielt haben.

In einer Ratsanfrage möchte die FDP daher wissen, in welchem Umfang die Stadt Bochum Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger an privatwirtschaftliche Unternehmen und Adressbuchverlage gegen Gebühren weitergegeben hat. "Bis zu einer gesetzlichen Neufassung müssen die Bürgerinnen und Bürger verstärkt über ihr bestehendes Widerspruchsrecht informiert werden", betont FDP-Ratsmitglied Heiko Fröhlich. "Der Schutz des Bürgers muss über dem Interesse der Kommune stehen, mit dem Handel von Adressen Gebühren zu erwirtschaften."

"Wir teilen die Bedenken von Datenschutzbeauftragten und von Bürgern, die eine stärkere Beachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung einfordern", erklärt Fröhlich. "Bei einer Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen müssen besonders strenge Regeln gelten. Im künftigen Melderechtsrahmengesetz des Bundes sollte daher die Einwilligungslösung verankert werden."

Die FDP-Bundestagsfraktion in Berlin macht sich derzeit dafür stark, dass im Vermittlungsausschuss die Weichen für eine Einwilligungslösung gestellt werden. Bislang ist die geforderte Einwilligungslösung noch in keinem der Meldegesetze der Bundesländer verankert. Die Bürgerinnen und Bürger können lediglich Einspruch gegen die Verwendung ihrer Daten erheben. Die vom Bundestag verabschiedete Fassung des Melderechtsrahmengesetzes des Bundes sieht bereits erstmals ein verbindliches Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe und den Handel mit Adressen vor.

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