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FDP: Einwilligungslösung muss ins neue Meldegesetz zurück

11.07.201216:53 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: FDP: Einwilligungslösung muss ins neue Meldegesetz zurück
Felix Haltt, Sprecher der FDP im Rat
Felix Haltt, Sprecher der FDP im Rat

(openPR) Die FDP im Rat erwartet vom weiteren Gesetzgebungsverfahren, dass die Einwilligungslösung ins Meldegesetz zurückkehrt. Auch in Bochum war Kritik an dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf aufgekommen. Ein Bürger hatte sich sogar an die Ratsvertreter gewandt und dafür plädiert, dass die Stadt Bochum notfalls dem neuen Meldegesetz nicht folgt. „Wir haben dem Bürger zeitnah eine Antwort gegeben, in der wir sachlich unsere Einschätzung des Meldegesetzes mitgeteilt haben“, so Felix Haltt, Sprecher der FDP im Rat. „Bei einer ehrlichen und umfassenden Analyse wird man nämlich zu dem Schluss kommen, dass das vom Bundestag verabschiedete Meldegesetz schon jetzt eine Verbesserung gegenüber der derzeit geltenden Gesetzeslage darstellt.“

„Die momentan geltenden Landesmeldegesetze sehen nämlich meist weder ein gesetzliches Widerspruchsrecht, noch einen Einwilligungsvorbehalt vor“, betont Haltt. „So zeigt ein Blick in das nordrhein-westfälische Meldegesetz, dass eine einfache Melderegisterauskunft bereits nach aktueller Gesetzeslage möglich ist. Gerade die Kritik von NRW-Innenminister Ralf Jäger, der sich sonst zudem vehement für eine Vorratsdatenspeicherung einsetzt, ist daher wohlfeil. Die rot-grüne Landesregierung hat in den letzten Jahren keinerlei Anstrengung unternommen, eine Verbesserung des Melderechts landesgesetzlich zu regeln.“

Allerdings rechnet die FDP im Rat damit, dass die Rechte der Bürger im Meldegesetz noch weiter gestärkt werden. Haltt weiter: „Wir erhoffen uns von den weiteren Beratungen, dass zum ursprünglichen Entwurf aus dem Bundesjustizministerium zurückgekehrt wird. Dieser sah vor, dass die Bürger der Weitergabe persönlicher Daten durch die Meldebehörden ausdrücklich zustimmen müssen. Entsprechende Signale kamen bereits von der bayerischen Landesregierung. So gesehen muss man sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren selber korrigieren. Aber das bringt auch die politischen Arbeit bisweilen mit sich.“

Für Maßnahmen seitens der Stadtverwaltung oder des Rates sieht Haltt derzeit keine Notwendigkeit: „Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Ich gehe davon aus, dass dies auch beim neuen Meldegesetz kein Problem darstellen wird.“

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