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Datenschutz als Gastgeber von Ferienwohnungen oder Gästezimmer - urbanbnb erklärt

29.05.201818:54 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Datenschutz als Gastgeber von Ferienwohnungen oder Gästezimmer - urbanbnb erklärt
urbanbnb vermittelt Bed&Breakfast, Ferienwohnungen und Wohnen auf Zeit
urbanbnb vermittelt Bed&Breakfast, Ferienwohnungen und Wohnen auf Zeit

(openPR) Die Datenschutzgrundverordnung ersetzt die schon vorhandene nationale Regelungen. In Deutschland gibt es schon lange einen umfassenden Datenschutz, nur war das vielen nicht bewusst und ist jetzt auch mit höheren Auflagen und Strafen verbunden.


Welche Gastgeber sind betroffen?

Jeder. Denn jeder Gastgeber erhält Namen, Anschrift und weitere Daten wie Telefonnummer, Email zum Beispiel von uns mit der Buchungsbestätigung und speichert diese als Email oder in seinem Gastgeberaccount ab.

Darf man als Gastgeber personenbezogene Daten speichern?

Ja. Denn man speichert in der Regel, nur die Daten, die man zur Buchungabwicklung benötigt. Also Name, Kontaktdaten, Rechnungsanschrifte. Solche Daten gehören zur Zweckbindung. Denn ohne diese kann man die Buchung als Gastgeber nicht abwickeln.
Dabei sollte jeder Gastgeber das Prinzip der Datenminimierung beachten. Allerdings speichert man ja auch nicht unnötig weitere Daten, da diese keinen Nutzen für einen Gastgeber haben.

Bei Anreise: Gästeschein erlaubt?

Bei Anreise füllt man den Gästeschein aus, hält also die Ausweisdaten eines Gastes fest. Auch das gehört zur Zweckbindung und ist auch gesetzlich (Meldegesetz) notwendig.

Unsere Gastgeber versenden auch keine Newsletter an Ihre Gäste in der Regel. Denn dazu müsste man von jedem Gast eine aktuelle neue Zustimmung benötigen.

Muss man als Gastgeber die gespeicherte Daten offen legen und was man damit macht?

Ja. Gäste haben ein ausdrückliches Auskunftsrecht. Der Gast kann fordern, das er Einsicht in die Bearbeitung und Speicherung bekommt. Er kann fordern, das seine Daten berichtigt werden oder gelöscht werden. Recht auf Löschung der Daten allerdings nur die, die nicht für die Steuererklärung sowie für das Meldegesetz benötigt werden und wofür es gesetzliche Aufbewahrungsfristen gibt.

Darf man die personenbezogene Daten weitergeben als Gastgeber an jemand anderes?

Nein.
Ausnahme:
Aufgrund des Meldegesetz muss man nachweisen können, wer übernachtet hat. Diese Daten können von der Polizei eingefordert werden und gehören zur Zweckbindung.
Also o.k.
Oder Sie leiten an urbanbnb Daten weiter, weil der Gast verlängert vor Ort und verändert seine Buchung und teilt Ihnen das mit, statt uns. Das sind aber alles Daten rund um die Buchung und gehören wieder zur Zweckbindung und damit o.k.


Diese Informationen sind keine Rechtsberatung und soll auch nicht als solche verstanden werden. Die Daten-Verordnung umfasst 260 Seiten und kann hier heruntergeladen werden - Link:

https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/wp-content/uploads/2016/04/CONSIL_ST_5419_2016_INIT_DE_TXT.pdf

Video:
Wer ist urbanbnb?

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