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Bundestag behandelt in nächtlicher Sitzung Gesetze mit erheblichem gesellschaftlichen Konfliktpotential

29.06.200609:41 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Mitten in der Nacht, wird der Bundestag am Donnerstag den 29.06.06 wichtige Gesetze beschließen. Zwischen drei und vier Uhr nachts wird über das Unterhaltsrecht beraten. Im Anschluss folgt die Neuregelung des Uhrheberrechts. Damit hat der Bundestag 2 Gesetze mit gesellschaftlichem Sprengstoff in der tiefsten Nacht zu beschließen, nachdem die Abgeordneten bereits seit 18 (!) Stunden getagt haben. Die nächste Sitzung beginnt dann am Freitag bereits um 8.00 Uhr. Dort steht die Föderalismusreform an.



Die Reform des Unterhaltsrechts wird unserer Ansicht nach Väter endgültig zu den Zahleseln der Nation machen und zu vielen hochstrittigen Auseinandersetzungen vor den Familiengerichten führen.


Es ist geplant, dass Mütter aus einer nicht-ehelichen Partnerschaft in Zukunft länger Anspruch auf Unterhalt haben. Bisher war dieser Anspruch auf drei Jahre nach der Geburt begrenzt. Begründet wurde die Drei-Jahres-Frist damit, dass Kinder ab 3 Jahren einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben. Der betreuende Elternteil wird dadurch entlastet und kann einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Auch in Zukunft hat der betreuende Elternteil die Entlastung durch den Kindergarten, zusätzlich erhält er aber noch für den privaten Müßiggang einen kräftigen Zuschuss von dem EX-Partner.
Die Aufhebung der Drei-Jahres-Frist wird mit der Differenz zu den Unterhaltsansprüchen eines ehemals verheirateten Elternteils begründet. Von einem geschiedenen Ehepartner wird eine erste Erwerbstätigkeit erst erwartet, wenn das jüngste Kind 8 Jahre alt ist.

Diese unterschiedliche Behandlung hätte aber auch dadurch beseitigt werden können, dass auch für geschiedene Ehepartner die unserer Ansicht nach logisch und gut begründete Drei-Jahres-Frist eingeführt wird.
Dies wäre eine klare Regel, die nachvollziehbar wäre und im hochstrittigen Familienrecht für Rechtsfrieden sorgen würde.

Wir sehen durch die Aufweichung der zeitlichen Grenze im Unterhaltsrecht, eine Prozesslawine auf die Familiengerichte zukommen. Immer wenn Gesetze „undeutlich“ bleiben und den Gerichten zuwenig Vorgaben machen, werden gerichtliche Streitigkeiten geradezu provoziert. Es wird unserer Ansicht nach viele Jahre dauern, bis das neue Unterhaltsrecht durch zahlreiche Gerichtsprozesse einen gewissen Standard erhält, der sich dann als OLG-Richtlinie von Oberlandesgericht zu Oberlandesgericht unterscheidet.

Es wird bei den ehemals verheirateten Partnern ein Gesetz eingeführt, das eine Begrenzung des Unterhaltes ermöglicht. Gleichzeitig sind aber soviel undeutliche Ausnahmebedingungen eingefügt worden, dass sich dieses Gesetz praktisch selber aufhebt. Zumindest wird es durch die fehlende Rechtssicherheit zu zahlreichen Auseinandersetzungen vor den Gerichten kommen.

Der Bundesrat hatte gefordert, dass die gesetzliche Ungleichbehandlung bei erneuter Partnerschaft beseitigt wird. Wenn der unterhaltsberechtigte ehemalige Partner neu heiratet, verliert er alle Unterhaltsansprüche. Geht er aber nur eine nicht-eheliche Partnerschaft ein, dann bleiben die Unterhaltsansprüche erhalten. Der Bundestag hatte eine Änderung abgelehnt .
Mit dieser Vorgabe fördert der Gesetzgeber die nicht-ehelichen Partnerschaften. In der Praxis werden sich viele Unterhaltsberechtigte bei einer neuen Partnerschaft gezielt gegen die Ehe entscheiden, weil sie so ihr Leben weiter durch den Ex-Partner finanziert bekommen.
Wir hätten es begrüßt, wenn die Benachteiligung der Unterhaltspflichtigen beendet worden wäre.


Der Gesetzesentwurf widerspricht dem „Gender Mainstreaming“. Die Mehrzahl der Trennungen wird durch Frauen eingereicht, weil sie eine „größere Unabhängigkeit“ haben wollen. 85,5% der Mütter behalten nach der Trennung die Kinder. Die Männer haben keinen Einfluss auf die Entscheidung und müssten von dem Gesetzgeber gegen eine geschlechtsspezifische Benachteiligung geschützt werden. Denn es sind überwiegend die Männer zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, obwohl sie die Partnerschaft nicht freiwillig beendet haben.
Ein Schutz wäre die Drei-Jahres-Frist für den Unterhalt.


Vor wenigen Wochen hatte sich der Schauspieler Mathieu Carrière vor dem Bundesjustizministerium in einem Passionsspiel kreuzigen lassen, um damit gegen die Benachteiligung von Vätern zu demonstrieren. Wir haben den Eindruck, dass der Wunsch der Väter, nicht mehr nur Arbeitstier und Zahlesel sein zu müssen, von den Politikern noch nicht verinnerlicht wurde.
Die neuen Gesetze verschärfen unserer Ansicht nach die Diskriminierung von Männern im Familienrecht und beinhalten viel Spielraum für hochstrittige Auseinandersetzungen.

Links:
Gesetzesentwurf zur Änderung des Unterhaltsrechts: http://dip.bundestag.de/btd/16/018/1601830.pdf

Tagesordnung der 43 Sitzung des Bundestages:
http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/to/43.html

___________________________________________________________
Der Verein Eltern in Deutschland e.V. will dazu beitragen, dass Eltern mit ihren Kindern harmonisch zusammenleben können, dass Väter in die Erziehung mit eingebunden werden, und dass Eltern auch nach der Trennung für ihre Kinder als Bezugspersonen erhalten bleiben.

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