(openPR) Das Jugendamt der Stadt Düsseldorf hat am 29.06.2006 ein drei Tage altes Baby in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von der Mutter weggenommen. Das Kind wurde noch im Krankenhaus ohne Übergabe eines gerichtlichen Beschlusses an Pflegeeltern übergeben.
Die Mutter erhielt keine Chance für eine Stellungnahme oder Beschwerde. Seitdem hat sie keinen Kontakt mehr zu ihrem Kind. Sie berichtet auf der folgenden Internetseite die Situation ausführlicher: http://www.enbeka.de/index.php?menuid=56 .
Dies Verfahrensweise des Jugendamtes in Düsseldorf erinnert stark an die Herausnahme der Kinder im Fall Haase. Siehe: http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/dokumente_auf_deutsch/volltext/urteile/20040408-Haase-U.asp
Nach mehreren Jahren wurde Deutschland deswegen von dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte der Menschenrechtsverletzung für schuldig befunden.
Wir können nicht verstehen, warum die deutschen Jugendämter nicht aus dieser für Deutschland peinlichen Verurteilung gelernt haben und wieder ein Kind im Eilverfahren von einer schutzlosen Mutter wegnehmen. Die Herausnahme eines Säuglings sollte nur bei Gefahr im Verzuge erfolgen. Davon kann in diesem Fall aber keine Rede sein.
Für das drei Tage alte Baby bricht mit diesem abrupten Verlust seiner Mutter eine Welt zusammen. Babys nehmen bereits im Mutterleib die Stimmen ihrer Eltern war und erfahren durch die Nähe ihrer Eltern Sicherheit und Geborgenheit. Der Verlust der Eltern führt zu einer irreparablen Traumatisierung, die einer Kindesmisshandlung gleichkommt.
Der Verein Eltern in Deutschland e.V. will dazu beitragen, dass Eltern mit ihren Kindern harmonisch zusammenleben können, dass Väter in die Erziehung mit eingebunden werden, und dass Eltern auch nach der Trennung für ihre Kinder als Bezugspersonen erhalten bleiben.









