(openPR) Menschenrechte: Bundesregierung muss auch auf nationaler Ebene handeln
München, 8.12.2006 - „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ Über derartige elementare Menschenrechte wie sie in Artikel 3 der UN-Menschenrechtskonvention festgelegt sind, herrscht weitgehender Konsens. Doch in einer globalisierten Welt mit internationaler Arbeitsteilung werden Sozialstandards, welche die Menschenrechte am Arbeitsplatz garantieren sollen, eher als Wettbewerbsnachteil angesehen. Lautstark fordert die deutsche Bundesregierung daher internationale Sozial- und Umweltstandards für die sie sich im Rahmen der Ratspräsidentschaft der EU sowie dem G8-Vorsitz im ersten Halbjahr 2007 einsetzen will. „Dabei wird der Handlungsbedarf auf nationaler Ebene völlig übersehen.“ kritisiert Bernhard Henselmann Sprecher von EarthLink. So zögere die Bundsregierung beispielsweise nach wie vor, die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards als Kriterien zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen zuzulassen.
Die mangelhafte Umsetzung der in der Vergangenheit ratifizierten internationalen Konventionen wie die ILO-Kernarbeitsnormen zeigt die Schwierigkeit einheitliche Standards auf internationaler Ebene festzulegen. Häufig fehlt es an Sanktionsmechanismen und die verbindlichen Regeln wirken eher wie gute Vorsätze auf geduldigem Papier. So wird der Abschaffung der Kinderarbeit bereits seit langem oberste Priorität eingeräumt. Trotzdem arbeiten mehr als 218 Millionen Kinder weltweit. Verbindliche Standards auf EU-Ebene sind ein ehrgeiziges Ziel, doch wie schnell es erreicht werden kann ist fraglich. Sozial- und Umweltverträglichkeit der öffentlichen Beschaffung in Deutschland könnten ebenfalls erfolgversprechende Ziele für das erste Halbjahr 2007 sein.
„Viele unsere europäischen Nachbarn sind uns was das Vergaberecht betrifft weit voraus.“ erklärt Henselmann und spricht damit vor allem Frankreich, Belgien, die Niederlande sowie Österreich an, welche die Berücksichtigung von Umweltkriterien sowie ILO-Standards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erlauben bzw. sogar vorschreiben. Mit einer entsprechenden Änderung der Vergaberichtlinien würde Deutschland seine Bemühungen auf internationaler Ebene unterstreichen und ein glaubwürdige Entschlossenheit zur Durchsetzung von Sozial- und Umweltstandards demonstrieren.
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Hintergrundinformationen
Der Begriff "ausbeuterische Kinderarbeit"
Unter ausbeuterischer Kinderarbeit verstehen die Vereinten Nationen Tätigkeiten, die für Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit von Kindern schädlich sind. Damit sind beispielsweise Arbeiten gemeint, die unter Tage, in gefährlichen Höhen oder beengten Räumen ausgeführt werden müssen, bei denen die Kinder mit gefährlichen Geräten umgehen oder schwere Lasten tragen müssen. Jegliche Tätigkeit, bei der die Kinder körperlich, psychisch oder sexuell missbraucht werden und die den Kindern die
Möglichkeit raubt, eine gewisse Grundbildung zu erlangen, fällt unter den Begriff der ausbeuterischen Kinderarbeit.
Die Kampagne "Aktiv gegen Kinderarbeit" von EarthLink e.V.
Die Kampagne "Aktiv gegen Kinderarbeit" informiert die Menschen in Deutschland und insbesondere die in den Städten und Gemeinden verantwortlich Handelnden über ihren möglichen Beitrag zur Überwindung der menschenverachtenden ausbeuterischen Kinderarbeit. Wie namhafte Firmen zum Thema "Kinderarbeit" stehen, sowie eine Liste der bisher 55 deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise, die sich gegen ausbeuterische Kinderarbeit einsetzen, finden Sie auf der Kampagnen-Website
www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de
Rechtliche Aspekte bei der öffentlichen Beschaffung
Die EU-Richtlinie 2004/18/EG (war eigentlich umzusetzen bis 31.01.2006) regelt in Artikel 26, dass die öffentlichen Auftraggeber zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags vorschreiben können, sofern diese mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind und in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen angegeben werden. Die Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags könnten insbesondere soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen.
In verschiedenen Stellungnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums zu entsprechenden Anfragen von EarthLink und anderen Organisationen, wird die Umsetzung dieses Teils der EU-Richtlinie in deutsches Recht abgelehnt, da eine entsprechende Regelung sowohl dem angestrebten Ziel des Bürokratieabbaus entgegenstehe, sowie auch den effizienten Einsatz von Steuermitteln gefährde.
Es ist damit zu befürchten, dass der zum Jahresende erwartete Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium hinter der EU-Richtlinie zurückfällt, die es explizit dem einzelnen Auftraggeber gestattet, soziale Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge anzuführen.
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