(openPR) Es ist kein Geheimnis, dass die moderne Medizin einem Paradigmenwechsel nicht nur unterworfen ist, sondern in nicht unerheblichen Teilen diesen bereits vollzogen hat: die paternalistische Struktur des klassisch tradierten – zuweilen auch antiquierten – Arzt-Patienten-Verhältnisses ist einem dialogischen Prozess gewichen, in dem der hippokratische Eid als ein „Grundgesetz ärztlicher Sittlichkeit“ die sich aus der Verfassung ergebenden Direktiven nicht mehr zu verdrängen mag: Die Kollision auf höchster Abstraktionsebene ist zugunsten des Grundgesetzes und freilich hier im Sinne der Selbstbestimmung und der freien Gewissensentscheidung sowohl der Patienten als auch der Ärzteschaft zu befrieden, ohne dass es notwendig erscheint, gleichsam im medizinethischen Diskurs an den Hippokratischen Eid als ein „zeitgebundenes medizinhistorisches Dokument“ erinnern zu müssen.
„Der Hippokratische Eid im Selbstbild des modernen Menschen“ hat im Laufe der aktuellen medizinethischen Debatte über das Selbstbestimmungsrecht des Sterbenden sein Integrationskraft eingebüsst und zwar in erster Linie dort, wo er eigentlich Geltung beansprucht, nämlich in der Ärzteschaft. Dies dokumentieren einschlägige Umfragen innerhalb der Ärzteschaft, die erkennbar eine liberale Regelung der Sterbehilfe für wünschenswert erachten.
Nachdem nunmehr das Patientenverfügungsgesetz verabschiedet worden ist, ist es hohe Zeit, den weiteren drängenden Fragen nachzugehen: Gemeint ist hier die ärztliche Assistenz beim einem Suizid des Patienten.
Das „moralische Gravitationszentrum“ des Heilauftrages mag intraprofessionell bestimmt werden – auch mit dem Ergebnis einer tugendethischen Moralphilosophie des Arztberufs -, während demgegenüber die Funktion des Rechts darin besteht, darauf zu achten, dass die tugendethische Selbstbindung einer „einzigartigen Identifikationsfigur heilkundlichen Wirkens“ (namentlich der Ärzteschaft) nicht dazu führt, dass das Selbstbestimmungsrecht sowohl der Patienten, aber auch der Ärzte über Gebühr beeinträchtigt wird.
Diese Fragen nimmt eine Expertentagung am 16.10.09 in Koblenz auf und es wird der Versuch von namhaften Experten aus Wissenschaft, Lehre und Praxis unternommen, ein stückweit zur Diskussion über die ärztliche Assistenz beim Suizid beizutragen.
Mehr Informationen zur Tagung erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link >>> http://www.nursing-health-congress.de/













