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BLOG - Ärztliche Assistenz bei einem Suizid?

09.04.200917:01 UhrGesundheit & Medizin
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Nursing Health Events
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(openPR) Nach reiflicher Überlegung halten wir den Zeitpunkt für gekommen, dass Thema Sterbehilfe und hier näher den Fragen nach den Grund und Grenzen der ärztlichen Assistenz bei einem Suizid auf einer Expertentagung nachzugehen. Als Veranstalter - in fachlich begleitender Kooperation mit dem IQB – Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - werden wir am 16.10.2009 eine Tagung zu dem Thema in Koblenz durchführen, zu der wir bereits namhafte Referenten gewinnen konnten. Der Weg für eine intensive Diskussion ist insofern geebnet und wir möchten hier vorbereitend ein Weblog „ins Leben“ rufen, auch wenn er unmittelbar sich mit den Fragen des Todes und dem „Sterben“ thematisch auseinandersetzen wird. Diese Frage nach der ärztlichen Assistenz bei einem frei verantwortlichen Suizid hat erst kürzlich zu lebhaften Diskussionen im Deutschen Ethikrat geführt und wir möchten das Thema aufgreifen, um so einen Beitrag zur Entscheidungsfindung leisten zu können.



Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich noch in diesem Jahr das Patientenverfügungsgesetz verabschieden und es steht in der Folge zu vermuten an, dass in absehbarer Zeit der Debatte um das Für und Wider eines Patientenverfügungsgesetzes eine intensive Diskussion um die ärztliche Assistenz bei einem Suizid nachfolgen wird. Der Deutsche Ethikrat hat angekündigt, sich mittelfristig des Themas annehmen zu wollen und wir möchten mit der Expertentagung Wege und ggf. Grenzen aufzeigen, wo im Zweifel ein „Kompromiss“ liegen könnte. Hierbei steht außer Frage, dass das Augenmerk der Tagung auf die verfassungsrechtlichen Implikationen zu richten sein wird, wenngleich hiermit zugleich auch Vorgaben zu diskutieren wären, die sich unmittelbar in dem Berufsrecht und der Standesethik der Ärzte niederschlagen dürften. Gerade im Hinblick auf das ärztliche Berufsrecht scheint hier ein besonderer Aufklärungsbedarf geboten, wie etwa die Diskussion um das Berufsrecht der Berliner Ärzteschaft dokumentiert. Zur Erinnerung: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat mehr oder minder keinen Zweifel daran gelassen, dass das Berliner Ärzteberufsrecht jedenfalls nicht zur Rechtssicherheit der Berliner Ärzteschaft beiträgt und dies war zunächst auf die Frage der Verbindlichkeit einer „einfachen“ Patientenverfügung gemünzt.

Mit der Expertentagung sollen gewichtige Rechtsprobleme thematisiert werden, in der zugleich die einzelnen Referenten sich dem Grundsatz der religiösen Neutralität im säkularen Verfassungsstaat verpflichtet wissen und dort, wo eine grundsätzliche philosophische Betrachtungsweise anbefohlen sein mag, dies zumindest auch offenbart wird. Es bleibt dann der Podiumsdiskussion überantwortet, die einzelnen Argumente zu werten und abzuwägen. Die Tagung richtet sich unmittelbar an die betroffenen Fachkreise, als da wären insbesondere Ärztinnen und Ärzte einschließlich ihrer Vertreter in den Selbstverwaltungskörperschaften, Juristinnen und Juristen, aber auch an alle Interessierten, denen an einer fundierten Aufarbeitung der mit der ärztlichen Assistenz bei einem Suizid des Patienten verbundenen Probleme gelegen ist. In der allgemeinen Wertedebatte sind wir an einem Punkt angelangt, wo es Zeit wird, die Argumente zu strukturieren und so zur weiteren Orientierung beizutragen. Nehmen wir die Diskutanten in dem historisch bedeutsamen Wertediskurs beim Wort: Alle reden von der Enttabuisierung der Sterbehilfe und wir möchten mit der Tagung dazu einen Beitrag leisten, dass dies auch tatsächlich geschieht.
Wir scheuen uns nicht, dieses brisante Thema anzugehen und – soweit ersichtlich – erstmals in dieser Form in die Öffentlichkeit „hineinzutragen“. Daher halten wir es auch für angebracht, bereits im Vorfeld einen Blog zu etablieren, der sich der Diskussion widmen soll. Wir bitten Sie um Verständnis, dass angesichts der Bedeutung des Themas die einzelnen Kommentare einem Review dergestalt unterzogen werden, als dass jedenfalls vor der Veröffentlichung eine Prüfung dahingehend erfolgen soll, ob die Standards gewahrt sind. Für die Moderation des Weblogs konnten wir Herrn Lutz Barth gewinnen, zumal dieser auch die Veranstaltung am 16. Oktober 2009 in Koblenz moderieren wird.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen allen einen anregenden Gedankenaustausch.

Mehr erfahren Sie dazu unter dem nachfolgenden Link:

http://aerztliche-assistenz-beim-suizid.nursing-health-events.de/2009/03/06/

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