(openPR) Das Thema wird uns in den kommenden Monaten beschäftigen, zumal davon ausgegangen werden kann, dass mit der in Aussicht gestellten Verabschiedung des Patientenverfügungsgesetzes gleichsam die erste Hürde genommen wird, auch wenn sich hiergegen erheblicher Widerstand regte.
An der Notwendigkeit eines Patientenverfügungsgesetzes kann nach der Debatte kein ernsthafter Zweifel begründet werden, muss doch für Rechtsklarheit hinreichend Rechnung getragen werden. Dass allerdings ein Patientenverfügungsgesetz nicht nur wünschenswert, sondern vor allem auch rechtlich geboten ist, haben einige Diskutanten im Eifer der Wertedebatte übersehen: die Wahrnehmung einer grundrechtlichen Schutzverpflichtung ist eben nicht in das Belieben des Gesetzgebers gestellt, sondern ergibt sich unmittelbar selbst aus der Verfassung. Der Vorbehalt des Gesetzes weist insoweit in die richtige Richtung und von daher nimmt es nicht wunder, dass jedenfalls aus juristischen Fachkreisen wohl ganz überwiegend ein Patientenverfügungsgesetz begrüßt wird.
Indes aber dürfen wir in der aktuellen Debatte nicht verharren und gleichsam den damit erreichten status quo konservieren. Es mehren sich Stimmen in der Literatur, dass unter bestimmten Umständen eine ärztliche Assistenz bei einem frei verantwortlichen Suizid eines Patienten als eine Alternative geboten sein könnte.
Allein die Annäherung an dieses Thema birgt „ethischen Sprengstoff“, erscheint es doch gerade aus der Sicht der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften aus vielerlei Gründen nicht annehmbar, die ärztliche Assistenz bei einem Suizid in bestimmten Situationen für möglich zu halten. Diese ethische Werthaltung der verfassten Ärzteschaft dürfte allerdings insoweit zur Diskussion zu stellen sein, als dass ggf. aus der Verfassung heraus Maßgaben folgen, die auch unmittelbar die Ärzteschaft binden und so ggf. auch zur Novellierung entsprechender standesrechtlicher Regelungen führen kann, wenn nicht gar sogar führen muss.
Mag auch die Ärzteschaft ansonsten dazu befugt sein, ihre ethischen Standpunkte in einem intraprofessionellen Rahmen zu identifizieren und zu formulieren, so kann hieraus nicht ohne weiteres der Schluss gezogen werden, dass aus Rechtsgründen nicht eine andere Betrachtung angezeigt ist.
Die Expertentagung am 16.10.2009 in Koblenz „Grund und Grenzen der ärztlichen Assistenz bei einem frei verantwortlichen Suizid“ wird das Thema insgesamt aufgreifen, um so ein wenig zur Orientierung in der Debatte beitragen zu können.
Die Tagung richtet sich unmittelbar an die betroffenen Fachkreise, als da wären insbesondere Ärztinnen und Ärzte einschließlich ihrer Vertreter in den Selbstverwaltungskörperschaften, Juristinnen und Juristen, aber auch an alle Interessierten, denen an einer fundierten Aufarbeitung der mit der ärztlichen Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid des Patienten verbundenen Probleme gelegen ist.
Es erwartet Sie ein spannender Veranstaltungstag und wir würden uns freuen, Sie auf dieser Veranstaltung begrüßen zu können. Näheres dazu und zu den Teilnahmebedingungen erfahren Sie in Kürze auf unserer unten angegebenen Homepage.
Ihre Dagmar Janßen













