… Bezeichnung (Benennung) steht immer für denselben Begriff. Allerdings kann die inhaltliche Bedeutung ein und desselben Fachbegriffs durchaus in Abhängigkeit des jeweiligen Rechtsgebiets abweichen: So hat in der Schweiz wie in Deutschland das Wort „Schuld“ im Schuldrecht und im Strafrecht einen unterschiedlichen Inhalt.
Neben charakteristischen Wendungen zeichnet sich die (deutsche) Rechtssprache durch Bezeichnungen aus, die abweichend von der Standardsprache eingesetzt werden. Ein klassisches Beispiel hierfür ist das Wort „regelmäßig“, das in der …
… Auf dem Erbrechtstag in Berlin befassen sich die Rechtsanwälte für Erbrecht und sonstigen Experten und Spezialisten auf dem Gebiet mit interessanten Einzelfragen zur Verordnung, z.B. zur Rechtswahl. Ein eigener Vortrag ist der Gestaltung im Gesellschafts- und Schuldrecht und der Vermeidung von Streitigkeiten über anwendbare Rechtsordnungen nach der EU-Erbrechtsverordnung gewidmet.
In der aktuellen Stunde geht es abschließend sowohl um die Erbschaftsteuer und das Verfassungsrecht. Hierbei stehen u.a. die Zuwendung des Familienheims, die Schenkung …
… ausgeübt haben, jedoch aufgrund von vom Vermieter zu vertretenden Umständen am Eigentumserwerb letztlich gehindert wurden, herrscht Einigkeit in Literatur und Rechtsprechung über Art und Umfang des vermieterseits zu leistenden Schadensersatzes. Dieser bezieht sich dann nach allgemeinem Schuldrecht auf das sog. „Erfüllungsinteresse“, mithin die Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem tatsächlich vom Dritterwerber gezahlten Kaufpreis. Insbesondere in Fällen, in denen eine nach WEG aufgeteilte Immobilie an einen Dritten en bloc veräußert wird, fallen …
… von „Garantie“ gesprochen, wo es gar keine gibt. Der ausgebildete Jurist kann in einem solchen Moment gar nicht anders, als reflexartig zu reagieren: „Das ist keine Garantie, sondern Gewährleistung“ – oder „Mängelhaftung“, wie es seit der großen Reform des Schuldrechts im BGB heißt.
Und was ist jetzt der Unterschied?
Nun, die Gewährleistung oder eben Mängelhaftung besteht von Gesetzes wegen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass bspw. jeder Verkäufer einem Käufer, der als Privatperson kauft, auf jeden Fall zwei Jahre lang „gewährleisten“ …
… über das Internet einige Tücken, die man kennen sollte.
Grundsätzlich ist klar: Auch wenn ebay Flohmarktatmosphäre versprüht – ganz so zwanglos und rechtlich unverbindlich ist es nicht, wenn man dort etwas von einem anderen Nutzer kauft. Denn: Das allgemeine Schuldrecht findet auch auf Geschäfte auf Internetauktionsplattformen Anwendung. Selbst nachdem es mittlerweile nichts Ungewöhnliches mehr ist, dort Dinge zu kaufen und zu verkaufen, so sind sich Viele nicht des Umstandes bewusst, dabei ganz gewöhnliche Kaufverträge abzuschließen, die sowohl …
Am 01.01.2002 trat die Reform des Schuldrechts in Kraft. Für die Übergangszeit beträgt die Höchstfrist für Verjährung 10 Jahre.
„Viele Privatanleger erlitten in der davon betroffenen Marktphase Verluste beim Zusammenbruch „des neuen Marktes“ oder mit Schrottimmobilien“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche darauf hinweist, dass nur durch verjährungshemmende Maßnahmen Altfälle vor 2002 bis zum 31.12.2011 geltend gemacht werden können.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. rät betroffenen Anlegern …
… BGB geschuldete Rückgewähr der empfangenen Leistung mit weiteren Kosten wie Demontagekosten verbunden ist. Auch mit der Begründung der sog. "Dachziegel-Entscheidung" des BGH vom 9. März 1983 (VIII ZR 11/82, NJW 1983, 1479), die unter der Geltung des alten Schuldrechts dem Käufer nach vollzogener Wandlung einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Ersatz der Kosten der Rücklieferung der mangelhaften Sache zugesprochen hat, lässt sich ein solcher Anspruch der Klägerin nicht begründen. Sie knüpft nämlich an den Anspruch des Verkäufers nach vollzogenem …
… Praxis präsentieren.
Nach wie vor beherrscht die Entwicklung der Rechtsprechung zum Pferdekaufrecht das Interesse der Pferdeanwälte, dessen neueste Urteile und Spezialfragen Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke von der Universität Osnabrück behandeln wird, ein ausgewiesener Schuldrechtsspezialist und Herausgeber der Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht ZGS.
Ein weiterer Schwerpunkt dieser Fach- und Fortbildungsveranstaltung sind Probleme rund um den Pferdeeinstellungsvertrag, bei dem die Rechtsprechung immer wieder Abgrenzungsfragen behandelt, die für …
… Vertriebsverträgen am 30. September 2008 in Köln dient dem Zweck, durch die Vermittlung von Praktiker-Know-how aus den Bereichen Vertriebsrecht und Vertragsgestaltung, die Basis für vorteilhafte, rechtssichere Vertragsgestaltung zu schaffen. Ein Kurz-Update zum "neuen" Schuldrecht und zum Vertriebskartellrecht rundet die vermittelten Grundlagen ab. Das Seminar thematisieren sämtliche Aspekte des AGB-Rechts im Zusammenhang mit Vertriebsverträgen und stellt damit eine umfassende Darstellung zur Vertragsgestaltung im Vertriebsrecht vor dem Hintergrund …
… vorgegebene Systemumgebung angesehen werden (solange diese Leistung eine Nebenleistung ist). Dies bedeutet, dass der Auftraggeber für den Fall, dass die Installation oder Herbeiführung der Funktionsfähigkeit durch den Auftragnehmer vereinbart wird, er inzwischen nach dem neuen Schuldrecht bereits durch das Gesetz ausreichend geschützt ist. Der Auftragnehmer kann nicht mehr zwischen der verkauften Sache selbst und der Nebenleistung differenzieren. Durch eine fehlerhafte Montage wird das Standardprodukt mangelhaft. Im Falle einer mangelhaften Montage …
… vorgegebene Systemumgebung angesehen werden (solange diese Leistung eine Nebenleistung ist). Dies bedeutet, dass der Auftraggeber für den Fall, dass die Installation oder Herbeiführung der Funktionsfähigkeit durch den Auftragnehmer vereinbart wird, inzwischen nach dem neuen Schuldrecht bereits durch das Gesetz ausreichend geschützt ist. Der Auftragnehmer kann nicht mehr zwischen der verkauften Sache selbst und der Nebenleistung differenzieren. Durch eine fehlerhafte Montage wird das Standardprodukt mangelhaft. Im Falle einer mangelhaften Montage …
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil eine wichtige Frage des Verjährungsrechts geklärt, die durch die Verkürzung einiger Verjährungsfristen im Rahmen der Schuldrechtsreform entstanden war. Dem BGH zufolge wird die so genannte „regelmäßige Verjährungsfrist“ nur dann ab dem 01.01.2002 berechnet, wenn der Gläubiger zu diesem Zeitpunkt auch Kenntnis von seinem Anspruch hatte (Urteil vom 23.1.2007, XI ZR 44/06).
Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass das „Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts“ die Verjährungsfristen …
… auch nach hiesiger Auffassung richtigen Weg beschritten.
Anzuwenden sei hier nach dem Bundesgerichtshof Art. 229 § 6 Abs. 1 und 4 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuches), die Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht nach dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, wonach sich die Verjährung eines Anspruchs nach § 195 BGB (neue Fassung) richte. Der Lauf dieser regelmäßigen Verjährungsfrist sei auch in diesen Überleitungsfällen, sog. „Altfällen“, mit den subjektiven Voraussetzungen (Kenntnis) des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (neue …
… über die aktuellen Entwicklungen im Pferderecht zu informieren. Die Deutsche Anwaltakademie als Mitveranstalter ermöglicht damit eine qualifizierte Fortbildung, die bereits mehreren hundert Teilnehmern bescheinigt werden konnte.
Dabei geht es unter anderem um Fragen zu Auswirkungen des neuen Schuldrechts auf das Pferdekaufrecht. So hatte kürzlich eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) die Pferdezüchter massiv verunsichert. Der BGH hat dabei Fohlen bei einer Fohlenauktion als "neue Sache" im Sinne des Gesetzes eingestuft mit der Folge, daß …
… Seite 11 unter 7.:
a) Die Schadensersatzansprüche sind nicht verjährt, § 199 Abs.1 BGB i.V. mit Art. Art.229, § 6 Abs. 4 EGBGB. Dass die Klageschrift nach dem 31.12.2004 zugestellt worden ist, ist unschädlich. Denn sowohl nach dem bis zürn 31.12.2001 anwendbaren Schuldrecht als auch nach dem danach geltenden Schuldrecht wäre der Anspruch nicht verjährt. Nach altem Recht verjährte der Anspruch aus Prospekthaftung im weiteren Sinne bzw. aus c.i.c. in 30 Jahren. Danach wäre in keinem Fall Verjährung eingetreten.
Nach dem im neuen Recht maßgebenden …
… die Gesetzesmaterialien bestätigen, dem Willen des Gesetzgebers. Die Verjährungshemmung durch Verhandlungen war bisher in § 639 Abs. 2, § 651 g Abs. 2 Satz 3, § 852 Abs. 2 BGB a.F. in unterschiedlicher Weise geregelt. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts sollte die Verjährungshemmung durch Verhandlungen über den Anwendungsbereich dieser Vorschriften hinaus zu einem allgemeinen Rechtsinstitut ausgebaut werden. Die spezielle Vorschrift des § 639 Abs. 2 BGB a.F. wurde von der allgemeinen Vorschrift des § 203 Satz 1 BGB n.F. abgelöst …
… Joachim Wann moderiert.
Der Deutsche Pferderechtstag wird 2006 an zwei Tagen stattfinden und neben einem umfangreichen zweigliedrigem Seminarprogramm mit Grundthemen und Spezialthemen auch ein interessantes Rahmenprogramm für die Pferdefachleute anbieten.
Unter anderem werden die Entwicklungen der Schuldrechtsreform und deren Einfluß auf die Pferdehaltung und den Reitsport sowie Probleme des neuen Pferdekaufrechts dargestellt, wobei aus der Wissenschaft Frau Prof. Dr. Dauner - Lieb von der Universität Köln als Mitglied der Schuldrechtskommission und …
24.01.2006
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