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Hundeshagen&Coll.

Hundeshagen&Coll.

Hundeshagen&Coll. Rechtsanwälte und Notar Berlienr Str. 1 37434 Gieboldehausen Tel: +49 (0) 5528 8055 Fax: +49 (0) 5528 9254920 www.hundeshagen.de Für weitere Informationen: Michael Hundeshagen c/o Hundeshagen&Coll. Berliner Str. 1 37434 Gieboldehausen

Über das Unternehmen

Die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Hundeshagen&Coll. ist aufgrund der Lage im Zentrum der aufstrebenden Samtgemeinde Gieboldehausen im Landkreis Göttingen sowie fundiertem Fachwissen und Kompetenz aller Mitarbeiter seit ihrer Gründung 1979 stetig gewachsen und größer geworden.
Durch die vielfachen Tätigkeitsschwerpunkte ist eine sachgerechte und umfassende Interessenvertretung für die Mandanten stets gewährleistet. Dabei soll trotz aller notwendiger Spezialisierung das persönliche Vertrauensverhältnis tragender Grund für eine dauerhafte Betreuung auf allen Rechtsgebieten sein.
Einen Tätigkeitsschwerpunkt in der Kanzlei bietet das große Notariat.
Ob privates und gewerbliches Grundstücksrecht, Gesellschafts- und Umwandlungsrecht, Ehe- und Familienrecht oder Erbrecht und Nachfolgeplanung, Hundeshagen&Coll. beraten Sie in allen notariellen Angelegenheiten.

Über die Rechtsabteilung und das Notariat hinaus verfügt Hundeshagen&Coll. über eine große Inkasso- und Zwangsvollstreckungsabteilung. In Zeiten schlechter Zahlungsmoral ist es wichtig bei der Durchsetzung von Forderungen mit langjähriger Erfahrung zu helfen. Um effektiv und zeitsparend zu arbeiten, bedient sich die Abteilung einer leistungsfähigen EDV-Anlage, sowie diverser Online-Dienste.

Aktuelle Pressemitteilungen von Hundeshagen&Coll.
Bild: Auktionshäuser im Internet - Ihre RechteBild: Auktionshäuser im Internet - Ihre Rechte
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Auktionshäuser im Internet - Ihre Rechte

Internetauktionshäuser wie ebay und Co. sind längst mehr als bloß ein Flohmarkt im Internet. Mittlerweile werden im Jahr Millionen Artikel über Internetauktionshäuser ge- und verkauft. Nicht immer bleibt ein zufriedener Käufer zurück. Und auch als Verkäufer bietet der Verkauf über das Internet einige Tücken, die man kennen sollte. Grundsätzlich ist klar: Auch wenn ebay Flohmarktatmosphäre versprüht – ganz so zwanglos und rechtlich unverbindlich ist es nicht, wenn man dort etwas von einem anderen Nutzer kauft. Denn: Das allgemeine Schuldrecht…
18.07.2011
Bild: Bei Trennung – wer zahlt die Kindergartenkosten?Bild: Bei Trennung – wer zahlt die Kindergartenkosten?
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Bei Trennung – wer zahlt die Kindergartenkosten?

Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Fall mit der Frage beschäftigt, ob der Beitrag für einen ganztägigen Kindergartenbesuch einen Mehrbedarf des Kindes begründet und ob der barunterhaltspflichtige Vater hierfür aufzukommen hat oder der Vater nur den üblichen Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen hätte. Die erwerbstätige Mutter hatte verlangt, dass sich der Kindervater an den Kosten des Kindergartenbesuchs beteiligt. Das zunächst zuständige Amtsgericht hat die Klage der Kindesmutter abgewiesen, auch das Oberlandesgericht sa…
18.07.2011
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