… gravierenden Unterschied zwischen dem natürlichen menschlichen Rechtsempfinden und dem traditionellen kulturellen Gesetz zu erkennen. Der heute gravierend gewordene Unterschied zwischen Recht und Gesetz wird durch die Tatsache besser greifbar, dass im alten germanischen Naturrecht Gerichtsverhandlungen ohne die absolutistische Entscheidungsgewalt eines Richters stattfanden. Dabei wurde eine Rechtsstreitigkeit so lange verhandelt, bis eine Partei „Freudsche Fehlleistungen“ (durch ein schlechtes soziales Gewissen) produziert hat, was als ein Eingreifen der …
… wo auf Beschluss der Generalversammlung der Vereinten Nationen die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" verkündet wurde. Seitdem ist der 10. Dezember ein alljährlich wiederkehrender, internationaler Gedenktag.
https://www.menschenrechtserklaerung.de/
Die Natur ist immer noch nicht ganz überwunden. Das "Naturrecht" des Stärkeren ist immer noch ein gravierendes Problem. Es sind nicht mehr die Muskeln, die das ausmachen, sondern vernichtende Waffen. Gerade werden der Menschheit wieder schlimme Fehler bewußt, die sich in der gegenwärtigen Klimakrise …
… nun als "Gottesdienste" verkauft wird, sind gotteslästerliche Handlungen schlimmster Art, z.B. "Karnevalsmessen", "Technomessen" usw. usf. Die V2-"Theologie" strotzt nur so von furchtbarsten Irrlehren, womit überhaupt jegliche öffentliche Ordnung, die notwendig dem Naturrecht entsprechen muss, abgeschafft werden soll.
Und angesichts der massiven Kinderschänderskandale der V2-Gruppe (cf. "Kinderficker-Sekte", Amtsgericht Berlin-Tiergarten) birgt jede Unterstützung der V2-Gruppe wenigstens die massive Gefahr, das verheerende Treiben der V2-Gruppe zu …
Dieter Prokop nimmt in "Europa mit der Moralkeule" die Moral von Politikern unter die Lupe.
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In der EU können einzelne Politiker oder ganze Regierungen die Verträge, das Recht und die Gesetze verletzen oder dehnen und das mit naturrechtlich veredelter Moral begründen. Der Frankfurter Soziologe Dieter Prokop ist mit dem aktuellen Zustand der Europa-Politik nicht zufrieden und zeigt, dass diese sich mit Pathos auf Menschlichkeit berufende "Politik mit der Moralkeule" in Wirklichkeit die menschlichste Forderung des Naturrechts …
Die Renaissance des Naturrechts nach 1945 beeinflusste auch die Verhandlungen über das Grundgesetz; wie groß dieser Einfluss jedoch wirklich war, ist bis heute umstritten.
Lukas C. Gundling hat nun erstmals die Quellen des Parlamentarischen Rates hinsichtlich der Naturrechtsdiskussion ausgewertet.
Gundlings Studie ist nicht nur aus historischer, sondern auch aus rechtswissenschaftlicher und politischer Perspektive interessant – schließlich werden aktuelle Diskussionen um Grund- und Menschenrechte immer wieder mit Bezug auf das Grundgesetz geführt.
Weitere …
… ersetzt. Die Macht geht nicht mehr vom Volke aus. Der "Herrgott" Angela Merkels bestimmt, was uns auf den Tisch gelegt wird.« Bundesregierung und DWN propagieren also gemeinsam einen rein willkürlichen Staatsabsolutismus. Denn beide agitieren gemeinsam gegen das Naturrecht "Jedem das Seine" (suum cuique).
Natürlich ist der Schöpfer nicht einer Demokratie unterworfen. Und n.b. lauten die Anfangsworte des Grundgesetzes (Präambel): "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott". Gott ist der höchste Gesetzgeber. Damit eine Bestimmung Gesetz sein und …
… diese gilt: "Denn es hat eurem Vater gefallen, euch das Reich zu geben." Dieser kleinen Herde wird also nicht das Festhalten an ein "ewiges Gestern" vorgeworfen, sondern stattdessen die ewige Seligkeit verheißen. Ist das wirklich "bemitleidenswert"?
Konkret zur Ehe und allgemein zum Naturrecht hat Papst Pius XI. in seiner Enzyklika über die Ehe (Casti Connubii, 31.12.1930) daran erinnert: "Nicht von Menschen ist die Ehe eingesetzt und wiederhergestellt worden, sondern von Gott. Nicht von Menschen, sondern vom Urheber der Natur selbst, von Gott, und …
… katholischen Kirche?
Nun, mittlerweile sind die Differenzen zwischen BRD-Ideologie und katholischer Lehre in sehr vielen grundlegenden Fragen des menschlichen Lebens, z.B. Abtreibung, schlichtweg unüberbrückbar. Und v.a.: In sehr vielen Dingen verweist die katholische Kirche auf das Naturrecht, d.h. auf Prinzipien, die jedem denkenden Menschen klar erkenntlich sind und deren unbedingte Verpflichtung in keiner Weise relativiert, geschweige denn völlig bestritten werden kann. So hat die kürzlich beschlossene Zulassung der "Homo-Ehe" in Irland auch …
… entstanden in den westlichen Ländern nach und nach Demokratien - nach amerikanischem Vorbild.
Wesentlicher Bestandteil aller Demokratien sind die Ideen der Menschenrechte, eng verbunden mit dem Humanismus und der im Zeitalter der Aufklärung entwickelten Idee des Naturrechtes. Nach der UN-Menschenrechtscharta vom 10.12.1948 sind alle Menschen frei und gleich an Würde geboren. Die Menschenrechte beinhalten Rechte auf Chancengleichheit, persönliche Freiheit die durch gleiche Rechte anderer beschnitten wird, Erfüllung der Grundbedürfnisse, Recht auf …
… Aufklärung: Als wichtige Kennzeichen der Aufklärung gelten die Berufung auf die Vernunft als universelle Urteilsinstanz, der Kampf gegen Vorurteile, die Hinwendung zu den Naturwissenschaften, das Plädoyer für religiöse Toleranz und die Orientierung am Naturrecht. Gesellschaftspolitisch zielte die Aufklärung auf mehr persönliche Handlungsfreiheit (Emanzipation), Bildung, Bürgerrechte, allgemeine Menschenrechte und das Gemeinwohl als Staatspflicht (Wikipedia)“.
Eins haben die 500 Jahre in der westlichen Welt bewirkt, den Menschen wurden weitere Kriege …
… dass er grundsätzlich der Auffassung ist, dass göttliches Recht höher einzuschätzen ist, als weltliche Bestimmungen."
(Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43/11 v. 27.09.2012, Tonträger 06.10.2012, zugestellt 02.02.2013).
Man beachte das genau: Die BRD führt eigentlich einen Krieg gegen das Naturrecht. Gem. der BRD ist es lediglich eine bloße "Auffassung", "dass göttliches Recht höher einzuschätzen ist, als weltliche Bestimmungen." Im Klartext: Die gesamte Grundlage jeglicher menschlichen Ordnung, dass alles, was dem göttlichen Recht widerspricht, eben kein Recht …
… deklariert. Bereits deshalb fällt der ganze "Zeit"-Artikel rettungslos vollkommen in sich zusammen. 2. Und selbst wenn irgendeines Tages so eine "Konvention" fabriziert und sogar von Milliarden Menschen eigenhändig unterschrieben wäre: Es gibt kein Menschenrecht, das dem Naturrecht widerspricht. Und die Sexualität dient nun einmal der Fortpflanzung. D.h. jede sexuelle Handlung, die in sich zwingend völlig ungeeignet ist, das eigentliche Sinnziel der Sexualität zu erreichen, ist und bleibt menschenrechtswidrig.«
Genau zwei Stunden später besuchte …
… einführen. Die französische Bevölkerung ist zwar mehrheitlich ausdrücklich dagegen, aber in der Demokratie hat die Mehrheit eben nichts zu melden - jedenfalls dann, wenn ihre Meinung mal vernünftig sein sollte. Zudem können selbst sich ändernde Mehrheitsmeinungen nichts am Naturrecht ändern. Demgemäß "muß zunächst als unverrückbare und unantastbare Grundlage gelten: nicht von Menschen ist die Ehe eingesetzt und wiederhergestellt worden, sondern von Gott. Nicht von Menschen, sondern vom Urheber der Natur selbst, von Gott, und vom Wiederhersteller …
… Das gilt umso mehr für Katholiken, denn diese müssen die entsprechenden kirchlichen Unterweisungen befolgen und ggf., insbesondere als Geistliche, auch öffentlich vertreten. Die BRD zwingt - keineswegs nur hinsichtlich der Abtreibungsfrage - mit strafrechtlicher Gewalt dazu, sowohl gegen das Naturrecht als auch gegen das positive göttliche Recht zu handeln. Und wie begründet Merkel die Straffreiheit von Abtreibung? "Bei der Abtreibung geht es um die Feststellung, dass es der Mutter nicht zumutbar ist, das Kind zu bekommen" (spiegel.de, 30.10.2010). …
… UN-Menschenrechtserklärung, Art. 11, Nr. 2, und Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), Art. 7.
Es gibt kein Gesetz, demzufolge Homokritik strafbar ist. Und selbst wenn: Ein solches "Gesetz" könnte niemals Rechtskraft erlangen, schon weil es gegen das Naturrecht verstößt. Somit erfüllt jede Strafanzeige gegen einen Homokritiker immer unheilbar den Tatbestand der falschen Verdächtigung. Erst recht erfüllt jede Strafverfolgung eines Homokritikers immer unheilbar den Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger.
Andernfalls müssten zuallererst die hunderttausenden …
… Gameshows, Talkshows, Quizshows, Showshows etc. geboten. Wenn das Volk nicht mehr permanent damit überflutet würde, wo kämen wir denn da hin?
Kann man unser demokratisches System eigentlich noch verbessern? Aus christlicher Sicht: Ja! Ja, auf jeden Fall! Man sollte sich wieder an das Naturrecht erinnern. Man sollte an den objektiven Sinn des menschlichen Handelns denken. Statt zu leben, um zu essen, sollte man essen, um zu leben - das wäre z.B. auch hilfreich gegen die schlimmste aktuelle Epidemie, i.e. das Übergewicht. Lügner und Rechtsbeuger müssen …
… für das gesamte Urteil. Die Rechtsbeugung ist damit bereits vollkommen. Und aus der besonders hohen Bedeutung der Ehe für den Erhalt des Staates resultiert die besonders schwere Schuld des BVerfG. Das BVerfG hat wieder einmal ein "unanfechtbares" Verbot des Naturrechts erlassen: Der Staat darf nicht mehr seine zwingende Pflicht erfüllen, "die unehrbaren, vernunft- und naturwidrigen Verhältnisse zu hemmen, zu hindern und zu bestrafen", stattdessen muss er "zurücksinken in heidnische Sittenlosigkeit." Das BVerfG hat befohlen, den sogar im Grundgesetz …
… "römisch-katholische Kirche", sie bekämpft obendrein mit ihren radikalen Irrlehren aktiv die wahre katholische Kirche.
Aber diese Bekämpfung der wahren Kirche ist doch auch im ureigensten Interesse der BRD. Man denke an die eklatanten Brüche von Völkerrecht und Naturrecht, auch von verbrieften Konkordatsrechten, mit denen bereits die ganz junge BRD, noch Jahre vor "Vatikanum 2", gegen die Kirche vorgegegangen ist. Bereits 1957 wurde deshalb kirchlicherseits (cf. Eichmann-Mörsdorf, Kirchenrecht) ausdrücklich festgestellt, dass die BRD ein "denaturiertes", …
… Irrlehrer Karl Rahner zu den eifrigsten Architekten der antichristlichen V2-Religion. Ratzingers Kondom-Parolen passen somit haargenau ins V2-Konzept - weshalb also die ganzen Diskussionen weltweit?
Ganz einfach: Praktisch niemand kennt resp. interessiert sich für die katholische Lehre und überhaupt für das Naturrecht, d.h. niemand kann und will wissen, was es konkret mit V2 und allgemein mit der Gerechtigkeit auf sich hat. Es herrscht vielmehr ein blinder Rechtspositivismus, der ganz nach Lust und Laune bestimmt, was katholisch resp. was erlaubt ist …
… als auch Konsum von Pornos sind in sich absolut schlecht und verboten. Pornographie ist und bleibt immer eine widernatürliche, eine menschenverachtende und -missbrauchende "Unterhaltung". Selbst völliges gegenseitiges Einvernehmen aller Beteiligten kann nichts helfen, eben weil das Naturrecht betroffen ist.
Wenn man wirklich etwas gegen Kinderpornographie unternehmen will, muss man in erster Linie für eine gesunde Moral eintreten. Das fällt zugegebenermaßen nicht immer ganz leicht, wenn z.B. Lebensschützer für ihre Kritik am Kindermord bestraft werden, …
… uns eine weitere Stellungnahme eines Kirchenvertreters einen tieferen Einblick in das Verhältnis zwischen Kirche und Staat.
Unter dem Titel „Unrechtsgesetzen darf man nicht gehorchen!“ wird der Kommentar des Bischofs Andreas Laum mit den Worten eingeleitet:
„Verächter des "Naturrechts" sind gefährlich wie „Schläfer“, deren terroristisches Potential irgendwann „aufwacht“ (Quelle: kath.net v. 15.12.08).
In diesem Zusammenhang ist es denn auch nicht verwunderlich, dass gerade in letzter Zeit die Abgeordneten als Vertreter des Volkes in die „Pflicht“ …
… gerade in der menschlichen Natur begründet, dass auch scheinbare Fundamentalpositionen „verhandelbar“ sind; dies gilt ohne Frage für die Reichweite des Selbstbestimmungsrechts und hierauf zielt u.a. der grundrechtliche Schutzauftrag des parlamentarischen Gesetzgebers ab. Insofern ist eine naturrechtliche Betrachtungsweise nicht nur nicht anbefohlen, sondern in höchstem Maße rechtsirrig. Die Konsequenzen hieraus sind denn auch überaus klar und hinreichend bestimmt: die Politik bedarf nicht der Religion im Sinne einer conditio sine qua non, sondern …
… allen Medien wiederholt. Der Lissabon-Vertrag schafft einen monströsen Zentralstaat, der diese Anliegen ins Gegenteil verkehrt.
Im Vertrag von Lissabon sieht die Deutsche Zentrumspartei eine Abkehr der Prinzipien unseres Grundgesetzes, nach denen es aus dem Naturrecht resultierende vorstaatliche Rechte (die Grundrechte) gibt, die durch menschengemachte Gesetze nicht verändert werden können. Im Gegensatz dazu stellt der EU-Vertrag ausschließlich auf die formulierten Vertragsparagraphen, europäischen Richtlinien und nationalen Gesetze ab. Das bedeutet …
… gerecht und notwendig. Ferraris Aufruf kommt nicht von kirchlicher Seite, wenngleich der Vatikan seinen Appell unterstützt, sondern aus dem Mund eines laizistischen Intellektuellen, der sich selbst als „frommen Atheisten“ bezeichnet. Er argumentiert auf dem Fundament des Naturrechts und der menschlichen Grundwerte gegen den weltweiten Kindermord im Mutterleib. Er vertritt ein glasklares Nein ohne jedes Ja zur Abtreibung.
Die politische Offensive „Abtreibungsmoratorium - jetzt“, die in Deutschland von Jens Falk, dem verantwortlichen Redakteur des …
22.01.2008
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