openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Abschaffung der katholischen Kirchensteuer

10.09.201818:13 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Abschaffung der katholischen Kirchensteuer

(openPR) Die Petition zur Abschaffung der katholischen Kirchensteuer wurde am 10.09.2018 bei change.org gestartet; Laufzeit: zwölf Monate. Der Wortlaut wird hier dokumentiert. Zur Unterzeichnung: www.kirchensteuer.tk



Die sog. "Kirchensteuer" der sog. "katholischen Kirche", i.e. der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2), muss sofort abgeschafft werden. Allen sog. "Kirchensteuerzahlern" sind u.a. ihre sämtlichen Beiträge zu ersetzen. Zudem sind strafrechtliche Maßnahmen sowohl gegen die Eintreiber als auch gegen die Nutznießer der Kirchensteuer unverzichtbar notwendig.
Die V2-Gruppe ist nicht die katholische Kirche. Sie wird auch von niemandem ernsthaft für die katholische Kirche gehalten, denn die allermeisten haben schlichtweg gar keine Ahnung von den elementarsten Prinzipien der katholischen Fundamente, bzw. sie kennen diese zwar, lügen aber einfach. Exemplarisch: Gem. Dogma zeichnet sich die wahre Kirche aus durch die Merkmale einig, heilig, katholisch und apostolisch. Hingegen die V2-Gruppe besitzt diese Merkmale keineswegs, ganz im Gegenteil: Sie leugnet und bekämpft ganz ausdrücklich die unfehlbare katholische Lehre, z.B. die Heilsnotwendigkeit der Kirche (Unitatis Redintegratio 3).
Der sog. "Sedisvakantismus" hingegen ist
1. gerichtsnotorisch öffentlich bekannt, cf. (welt.de, Piusbrüder erhitzen die Gemüter in Bayern, 15.02.2009):
»Daneben gibt es weitere kleinere Gruppen, die mit ihrer Kritik noch weiter gehen als die Piusbrüder. Dazu zählen die "Sedisvakantisten", die alle Päpste nach Pius XII. (1939-1958) für Häretiker halten und daher den Stuhl Petri seit 1958 als unbesetzt (vakant) ansehen. Ihr deutscher Vertreter, Pater Rolf Hermann Lingen, bezeichnet sich selbst als "römisch-katholischer Priester" und die derzeitige katholische Kirche als "Konzilssekte"«
2. absolut unwiderlegt. Nicht nur existieren gar keine Gegenargumente zur Darlegung des katholischen Glaubens, sondern ganz im Gegenteil bedienen sich die V2-Mitglieder sowie ihre weltlichen Helfer im Kampf gegen "Sedisvakantisten" immer nur ganz ausschließlich und ganz bewusst des argumentationslosen Zwangs und v.a. ganz bewusster, insbesondere völlig absurder und sofort unweigerlich durchschaubarer, unanfechtbar gerichtsnotorischer Falschaussagen, cf. das Falschgutachten von Thomas Schüller www.kommentar.tk

Bereits an sich ist eine katholische Kirchensteuer wegen der radikalen und absolut unentschuldbaren und untolerierbaren Verletzung des katholischen Namensrechts eine rechtlich unmögliche und somit unwirksame, zudem strafbare Handlung.
V.a. aber wird hier eine "Steuer" von der weltlichen Macht eingezogen und der V2-Gruppe zugeführt, für die keinesfalls die namentlich klar bestimmte Leistung erbracht wird, i.e. die Ermöglichung der sakramentalen Versorgung. Damit liegt schlichtweg eine vollkommene Vertragsverletzung vor. Die V2-Gruppe hat mit ihrem "Novus Ordo" die Sakramente grundsätzlich abgeschafft. Und was nun als "Gottesdienste" verkauft wird, sind gotteslästerliche Handlungen schlimmster Art, z.B. "Karnevalsmessen", "Technomessen" usw. usf. Die V2-"Theologie" strotzt nur so von furchtbarsten Irrlehren, womit überhaupt jegliche öffentliche Ordnung, die notwendig dem Naturrecht entsprechen muss, abgeschafft werden soll.

Und angesichts der massiven Kinderschänderskandale der V2-Gruppe (cf. "Kinderficker-Sekte", Amtsgericht Berlin-Tiergarten) birgt jede Unterstützung der V2-Gruppe wenigstens die massive Gefahr, das verheerende Treiben der V2-Gruppe zu stärken. Dem muss sofort und endgültig ein Riegel vorgeschoben werden.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1017678
 591

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Abschaffung der katholischen Kirchensteuer“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Pater Lingen

Bild: Kirche unzensiertBild: Kirche unzensiert
Kirche unzensiert
Das Buch "Kirche unzensiert" (Print: 17,80 Euro, E-Book: 8,99 Euro) bietet mit 250 Texten eine Auswahl aus Pressemitteilungen, die von Pater Rolf Hermann Lingen, Dorsten, in 16 Jahren (07.11.2007 bis 02.11.2023) auf Presseportalen (je nach Portal erst nach redaktioneller Vorprüfung und ggf. Freischaltung durch den jeweiligen Seitenbetreiber) verbreitet wurden. Diese Öffentlichkeitsarbeit wurde also später begonnen als die Predigten (Primiz 03.03.1996) und sonstige Publikationen (Homepage ab 23.08.1997), aber noch vor den Videos (YouTube ab 29…
Bild: Kirche und Christentum heuteBild: Kirche und Christentum heute
Kirche und Christentum heute
Das Buch "Kirche und Christentum heute" enthält über hundert Predigten aus einem Vierteiljahrhundert priesterlichen Wirkens, 1996 bis 2021. Der Autor ist Sedisvakantist, d. h. er bestreitet, dass die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" die katholische Kirche ist. Wie bekannt ist der Sedisvakantismus? Die Frankfurter Allgemeine Zeitung bietet auf ihrer Internetseite FAZ eine Suchfunktion. Einige Ergebnisse, Stand 09.02.2022: 1. "Kirche" - 171.950 Treffer, z. B.: a) (09.02.2022) »"Zu wenig, zu spät, zu allgemein". Enttäuscht bis ent…

Das könnte Sie auch interessieren:

Kein Sakrileg - Kirchensteuer und Abgeltungsteuer
Kein Sakrileg - Kirchensteuer und Abgeltungsteuer
Die Kirchensteuer wird wie die Abgeltungsteuer und der Solidaritätszuschlag ­direkt von der Depotbank abgeführt. Voraussetzung ist, dass der Kapitalanleger den Abzug der Kirchensteuer bei der Bank beantragt hat. Aber es gibt Gestaltungsmöglichkeiten. Auch nach Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 werden kirchensteuerpflichtige Kapitalanleger zusätzlich …
Bild: Atheistenverband zum Sparpaket: Bei Kirchensubventionen sparenBild: Atheistenverband zum Sparpaket: Bei Kirchensubventionen sparen
Atheistenverband zum Sparpaket: Bei Kirchensubventionen sparen
… IBKA die Abschaffung der direkten Staatsleistungen an die Kirchen. Hierdurch würde zugleich die Forderung im Grundgesetz nach Ablösung dieser Leistungen erfüllt. Die Absetzbarkeit der Kirchensteuer gehört nach Auffassung des IBKA ebenfalls auf den Prüfstand. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Kirchensteuer unbegrenzt von der Steuer absetzbar ist, …
Bild: Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohn- und EinkommensteuerBild: Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohn- und Einkommensteuer
Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohn- und Einkommensteuer
Für die Ermittlung der Kirchensteuer auf pauschale Lohn- oder Einkommensteuer gibt es die Wahl zwischen einem individuellen Nachweis und einem vereinfachten Verfahren. „Das Steuerrecht lässt für bestimmte Leistungen an Arbeitnehmer sowie für Sachzuwendungen und –prämien an beliebige Personen eine Pauschalierung der Lohn- oder Einkommensteuer zu“, sagt …
Bild: Einkommensteuer RechnerBild: Einkommensteuer Rechner
Einkommensteuer Rechner
Seit heute bieten wir den Excel basierten Einkommensteuer-Rechner an. Mit diesem Tool kann die Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer für die Jahre 2010 bis 2018 schnell und einfach berechnet werden. Die Berechnungsergebnisse stehen komplett in Excel zu Verfügung, so dass Sie mit diesen in Ihren Berechnungen weiterarbeiten …
Kirchenaustritt: Kann man auch ohne Kirchensteuer Mitglied der Kirche bleiben?
Kirchenaustritt: Kann man auch ohne Kirchensteuer Mitglied der Kirche bleiben?
Derzeit wird die katholische Kirche von einem mittleren Erdbeben heimgesucht, das das 90 Jahre alte System der Kirchensteuer zum Einsturz bringen könnte. Ein Rechtsstreit um den Kirchenaustritt sorgt für Furore. Es geht um die Frage, ob man aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts austreten kann und dennoch weiterhin Mitglied der Kirche …
Bild: Erwachsender ist kirchensteuerpflichtig, wenn er getauft und nicht ausgetreten istBild: Erwachsender ist kirchensteuerpflichtig, wenn er getauft und nicht ausgetreten ist
Erwachsender ist kirchensteuerpflichtig, wenn er getauft und nicht ausgetreten ist
… Berlin hat mit Urteil vom 12.12.2019 zum Aktenzeichen 27 K 292.15 entschieden, dass die Heranziehung der als Säugling getauften Klägerin zur Entrichtung der Kirchensteuer im Erwachsenenalter mangels ausdrücklichen Kirchenaustritts rechtens war. Aus der Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 40/2019 vom 12.12.2019 ergibt sich: Die Klägerin wendet sich gegen …
Bild: Abgeltungsteuer - Antragsformulare auf Einbehalt der KirchensteuerBild: Abgeltungsteuer - Antragsformulare auf Einbehalt der Kirchensteuer
Abgeltungsteuer - Antragsformulare auf Einbehalt der Kirchensteuer
Stuttgart, 10. Februar 2009 - Ab dem 01.01.2009 wird auf Kapitalerträge eine Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer erhoben. Bei Erteilung eines Freistellungsauftra-ges können Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrages von 801 EUR bzw. 1.602 EUR von der Abgeltungsteuer freigestellt werden. Hinsichtlich …
Bild: Aktion “Arche Noah” für Menschen nach dem Kirchenaustritt als Service der Freikirche DeutschlandBild: Aktion “Arche Noah” für Menschen nach dem Kirchenaustritt als Service der Freikirche Deutschland
Aktion “Arche Noah” für Menschen nach dem Kirchenaustritt als Service der Freikirche Deutschland
… anhand der Kirchrnsteuer eingeteilt wird. “Dies ist nicht biblisch und eine Anmaßung. Christ ist, wer getauft ist und nicht wer Kirchensteuer bezahlt”, erläutert Reverend Agnetha, Leiterin der Glaubenskongregation der internationalen evangelikalen “Christian Universal Life Church”, die in Deutschland “Freikirche Deutschland” heißt. Selbstverständliche …
Abgeltungssteuer und Kirchensteuer – neuer automatischer Abruf ab 2015
Abgeltungssteuer und Kirchensteuer – neuer automatischer Abruf ab 2015
Abgeltungssteuer und Kirchensteuer – neuer automatischer Abruf ab 2015 Derzeit werden Bannkunden von ihren Banken über den neuen ab 2015 geltenden automatischen Abruf der Kirchensteuer informiert. Ab 2015 soll von den Kapitaleinkünften die Kirchensteuer automatisch von den Banken abgeführt werden, um so den Steuerpflichtigen von der Abgabe der Anlage …
Bild: Kirchensteuer bei Pauschalierung der LohnsteuerBild: Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer
Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer
Bei der Lohnsteuerpauschalierung können Arbeitgeber für die Berechnung der Kirchensteuer zwischen einem Einzelnachweis und einer Vereinfachungsregelung wählen. „Das Steuerrecht lässt für eine ganze Reihe von Leistungen die Pauschalierung der Lohnsteuer zu, zum Beispiel für Teilzeitbeschäftigte und Mini-Jobber, aber auch für unentgeltliche oder verbilligte …
Sie lesen gerade: Abschaffung der katholischen Kirchensteuer