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Strafverfahren gegen katholischen Priester eingestellt

04.02.201309:29 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) »Die Gruppe, die sich zum sog. "Zweiten Vatikanischen Konzil" (V2; 1962-65) bekennt, ist nicht die katholische Kirche. Die V2-Gruppe (inkl. "Piusbruderschaft" von Marcel Lefebvre!) mit "Ökumene", "Karnevalsmessen", "interreligiösen Gebetstreffen" etc. besitzt nicht die Wesensmerkmale der wahren Kirche Christi, i.e. "einig, heilig, katholisch und apostolisch"« Dieser sog. "Sedisvakantismus" (sedevacantism) ist die Position des römisch-katholischen Priesters Pater Rolf Hermann Lingen (Verf.). Fairerweise erklärte der Verf. immer wieder seine uneingeschränkte sofortige Bereitschaft, sich der V2-Gruppe rückhaltlos zu unterwerfen, sobald Argumente gegen seine Position vorliegen. Für dieses permanente Angebot wurde er mehrfach zivil- und strafrechtlich verfolgt, in den Bankrott gepfändet und zu Gefängnis verurteilt. Das neueste Strafverfahren wegen Amtsanmaßung / Missbrauchs von Titeln wurde jedoch eingestellt. Begründung: "Beim Angeklagten fällt schwer eine Unrechtseinsicht festzustellen. Das ergibt sich daraus, dass er grundsätzlich der Auffassung ist, dass göttliches Recht höher einzuschätzen ist, als weltliche Bestimmungen."


(Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43/11 v. 27.09.2012, Tonträger 06.10.2012, zugestellt 02.02.2013).
Man beachte das genau: Die BRD führt eigentlich einen Krieg gegen das Naturrecht. Gem. der BRD ist es lediglich eine bloße "Auffassung", "dass göttliches Recht höher einzuschätzen ist, als weltliche Bestimmungen." Im Klartext: Die gesamte Grundlage jeglicher menschlichen Ordnung, dass alles, was dem göttlichen Recht widerspricht, eben kein Recht sein kann, wird von der BRD ganz gezielt und ganz brutal bekämpft. Die BRD stellt damit u.a. auch die Anerkennung des Dogmas unter Strafe, dass die Kirche nicht dem Staat unterworfen ist. Die BRD betreibt menschenrechtswidrige Christenverfolgung in eminenter Form. Die unzähligen Klagen gegen den sog. "Saustall Justiz", die unzähligen Proteste in aktuell prominenten Fällen wie Gustl Mollath etc. pp., das alles zeigt symptomatisch, wohin diese staatlich befohlene Gottlosigkeit geführt hat.
Da die Schuldfähigkeit den Dreh- und Angelpunkt bildet, hier zur Erläuterung: Der Verf. hat an einer V2-"Klosterschule" das Abitur mit 1,6 und - als Sedisvakantist! - ein "Diplom katholische Theologie" mit dem Prädikat "sehr gut" gemacht. Bereits in einem früheren "psychiatrischen Gutachten" (2005) wurde eine Geistesstörung und somit Schuldminderung ausdrücklich ausgeschlossen. Und bei der ersten Hauptverhandlung zum diesem Prozess (2011) erklärte ein "psychiatrischer Gutachter" öffentlich ausdrücklich, dass der Verf. a) "in sich völlig logisch" argumentiert, b) "offensichtlich klug" und c) "voll schuldfähig" ist. Ähnlich wie in "Des Kaisers neue Kleider", ist hier jeder klar und konsequent denkende Mensch "schuldunfähig": Man handelt nicht schuldhaft, sondern einzig richtig, wenn man bestreitet, dass der Kaiser bekleidet bzw. dass die V2-Gruppe die katholische Kirche ist. Die BRD hingegen begründet ihr Handeln ausschließlich mit schwersten Verleumdungen sowie gröblichsten Vernunftbeleidigungen bis hin zu expliziten Irrlehren. N.b.: Die V2-Gruppe wurde im Prozess vertreten durch den V2-"Kirchenrechtler" Thomas Schüller. Schüller sah vollkommen wortlos und tatenlos, d.h. absolut hilflos zu, wie zahlreiche seiner Falschaussagen sowie mehrere V2-Irrlehren öffentlich verurteilt wurden.
Abschließend: Diese rettungslose öffentliche Bankrotterklärung seitens BRD und V2-Gruppe, besiegelt mit einer aus schlimmsten Lügen zusammengekleisterten und bereits schon deshalb strafbaren "Urteilsschrift", ist ein triumphaler Sieg für die katholische Kirche. Die entscheidende Schlacht ist damit endgültig gewonnen.

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Strafverfahren gegen katholischen Priester eingestellt

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Pater Rolf Hermann Lingen
Goldbrink 2a 46282 Dorsten

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