… Normadressaten deutlich macht, wann sie mit einer Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen haben. Das Bundesverfassungsgericht verstößt damit selber gegen das Gewaltentrennungsgebot der Verfassung, da Art. 103(2) GG eine gesetzliche Bestimmtheit der Strafe fordert und keine durch (verfassungswidriges!) Richterrecht. Daß letzteres verfassungswidrig ist, zeigt die reductio ad absurdum: wenn jedes Gesetz entbehrlich ist und durch Aussprüche von Richtern ersetzt werden kann, fehlt ihnen jede Vorgabe, an die sie sich halten müssen, und der Rechtsunterworfene ist …
… Materialien, sowie eigene gefährliche Arbeiten als Heimwerker oder Hobbybastler. Die Immissionen dürfen jedenfalls nicht solche sein, die ein Nachbar ohne Ausgleich zu dulden hätte, weil sie zumutbar und zulässig ist.
Quasi-Gefährdungshaftung durch Richterrecht belastet sogenannte Nachbar-Störer
Bei Haus- und Wohneigentum besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht. Ebenso unterliegen Handwerker keinem Zwang zum Abschluss einer Pflichtversicherung. Wer Handwerker beauftragt, kann diese nach Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung fragen – und darin …
… Normadressaten deutlich macht, wann sie mit einer Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen haben. Das Bundesverfassungsgericht verstößt damit selber gegen das Gewaltentrennungsgebot der Verfassung, da Art. 103(2) GG eine gesetzliche Bestimmtheit der Strafe fordert und keine durch (verfassungswidriges!) Richterrecht. Daß letzteres verfassungswidrig ist, zeigt die reductio ad absurdum: wenn jedes Gesetz entbehrlich ist und durch Aussprüche von Richtern ersetzt werden kann, fehlt ihnen jede Vorgabe, an die sie sich halten müssen, und der Rechtsunterworfene ist …
… hatte vor kurzem die Praxis des Kirchenasyls scharf kritisiert. Dazu Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:
„Die Kritik des Innenministers am Kirchenasyl verrät ein bestürzend formales Verständnis des Rechtsstaates. Ein intaktes Gemeinwesen lebt weiß Gott eben nicht nur von Richterrecht und Rechtsordnung, sondern ebenso auch von Regulativen der Zivilgesellschaft. Selbstverständlich ist Kirche kein rechtsfreier Raum, aber Kirchen sind immer auch Schutzräume für Menschen in besonderen Notlagen gewesen. Das sollen sie nach Gottes Willen auch sein. Bundesweit …
… dass dieser Bundesstaat auch in Sachen Datenschutzrecht eine Vorreiterrolle in den USA einnimmt. Ausländische, v.a. deutsche Unternehmen sollte dies nicht abschrecken. Vielmehr liegt hierin eine Chance, Rechtsklarheit zu erlangen, wo sonst in den USA die Gefahr unerwarteten Richterrechts besteht. Die ilex Datenschutz GbR stellt einige dieser Regeln und die dort vorherrschenden Gegebenheiten vor.
1. Datenschutzrecht in den USA – ein Problem!
Ohne Netzpolitik in den Mittelpunkt dieses Beitrages zu rücken: Niemand in Europa sollte den Finger heben …
… April 2011, kam jedoch keinerlei Reaktion.
Beleidigungs-Justiz, rechtlich gesehen
1. Beleidigungs-Prozesse sind bereits an sich immer unheilbare "Verbrechen" (Bert Steffens), weil sie gegen das Bestimmtheitsgebot verstoßen.
2. Um trotzdem zu bestrafen, beruft sich die Justiz auf ein illegales Richterrecht, d.h. der Richter wird selbst zum Gesetzgeber, indem er den leeren Rechtsbegriff "Beleidigung" füllt.
3. Diese Festlegung von Beleidigung geschieht - zumindest beim ersten Fall - immer im Nachhinein, während die Strafbarkeit einer Handlung zwingend …
… sich der Gesetzgeber in Generalklauseln und vermeidet notwendige Grundentscheidungen. Weite Bereiche des Arbeitsrechts sind nach wie vor überhaupt nicht geregelt. Unbestimmte Rechtsbegriffe und Lücken in der Gesetzgebung begünstigen wiederum die Entstehung von einzelfallgeprägtem Richterrecht, das zur Schaffung eines einfachen und übersichtlichen Rechts weder bestimmt noch in der Lage ist.“
Angesichts dieser elementaren Unzulänglichkeiten wundere es nicht, dass das deutsche Arbeitsrecht, im Gegensatz zu anderen wirtschaftsrechtlichen Gebieten, kein …
… ruft nach Konsequenzen für den Kündigungsschutz, da er für das kommende Jahr sogar von einem Abflauen der leichten konjunkturellen Erholung ausgeht. Gegenüber dem Handelsblatt sagte Rürup, dass der deutsche Kündigungsschutz zu einer Art "Richterrecht" geworden sei, bei dem "weniger die Weiterbeschäftigung, sondern Abfindungen im Vordergrund stehen". Unionspolitiker wie Friedrich Merz oder Roland Koch hatten ebenfalls nach einer Reduzierung des Kündigungsschutzes in Deutschland verlangt.
Anerkannte Wissenschaftler unterstützen diese Forderungen. …
… vorgeschlagenen Bürokratie-erleichterungen beläuft sich auf 103. Per Gesetz umgesetzt sind bislang 9 Maßnahmen. Das sind weniger als 10 %, nicht zu vergessen dabei die stetig wachsende Zahl neuer Gesetze und Verordnungen.
Die Bundesregierung wäre daher gut beraten, die Vorschläge der Opposition zu systematischem Bürokratieabbau anzunehmen. Die Stichworte sind Gesetzesbefristung, Beweislastumkehr, weniger Richterrecht und Verfallsautomatismus. Endloses Ankündigen einzelner Maßnahmen aber wird ewig nur der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein bleiben.
01.01.2004
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