… sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl.BVerfGE 47, 109 ; 55, 144 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 1998 - 2 BvR 1385/95 -, NJW 1998, S. 2589 ). Diese Verpflichtung dient zum einen dem Normadressaten, der vorhersehen können soll, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist. Zum anderen soll sichergestellt werden, dass gerade der Gesetzgeber über die Strafbarkeit entscheidet (vgl.BVerfGE 71, 108 ). Dabei muss ein Normadressat anhand der gesetzlichen Regelung voraussehen können, ob ein Verhalten …
… sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl.BVerfGE 47, 109 ; 55, 144 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 1998 - 2 BvR 1385/95 -, NJW 1998, S. 2589 ). Diese Verpflichtung dient zum einen dem Normadressaten, der vorhersehen können soll, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist. Zum anderen soll sichergestellt werden, dass gerade der Gesetzgeber über die Strafbarkeit entscheidet (vgl.BVerfGE 71, 108 ). Dabei muss ein Normadressat anhand der gesetzlichen Regelung voraussehen können, ob ein Verhalten …
… muss.
4. Das BVerfG erklärt (cf. Claus Plantiko), "der Begriff der Beleidigung habe durch >100jährige und im Wesentlichen einhellige Rechtsprechung einen hinreichend klaren Inhalt erlangt, der den Gerichten ausreichende Vorgaben für die Anwendung an die Hand gibt und den Normadressaten deutlich macht, wenn sie mit einer Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen haben." Allein im Jahr gab es über 200.000 Beleidigungsprozesse, d.h. der "Normadressat" muss zig Millionen Urteile studieren, um sich "einen hinreichend klaren" Begriff machen zu können, …
Immer wieder werden in der Öffentlichkeit Fälle illegalen Datenhandels bekannt. Millionen von Datensätzen mit persönlichen Daten wie Telefonnummern, Geburtsdaten und Kontonummern werden auf dem Schwarzmarkt gehandelt und illegal genutzt. Nach der BDSG-Novelle II gibt es zwar Änderungen in diesem Bereich, wirklich eingedämmt wurde das Problem aber nach wie vor nicht.
Diverse Gesetzesänderungen und strafrechtliche Ermittlungen der Vergangenheit haben zwar einiges zum Schutz der Bürger geleistet, jedoch natürlich nicht zur Beendigung kriminelle…
… EU-Buchmacher Wetten vermittelt, angesichts des in Deutschland vorherrschenden Rechtschaos nicht bestraft werden darf. In dem Urteil heißt es dazu:
„das Risiko einer extrem unklaren Rechtslage, wie sie hier von Behörden und Gerichten geschaffen wurde, [dürfe] nicht einseitig dem Normadressaten aufgebürdet werden. […] In einem Rechtsstaat darf nur ein Verhalten bestraft werden, das vorher für die Betroffenen als strafbares Unrecht erkennbar gewesen ist.“
Weiter heißt es in der Entscheidung:
„Der EuGH hatte in zwei Entscheidungen erhebliche Zweifel …
… weitergehender urteilte das BverfG, Erster Senat vom 7. Oktober 1980 -- 1 BvL 50, 89/79, 1 BvR 240/79 – ‚Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich allerdings der Gleichheitssatz nicht in dem Verbot einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von Normadressaten. Vielmehr kommt in ihm ein Willkürverbot als fundamentales Rechtsprinzip zum Ausdruck, das nicht nur der Rechtsprechung, sondern auch der Gesetzgebung gewisse äußerste Grenzen setzt. Diese Grenze wird dann überschritten, wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch die Gerichte …
20.03.2006
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