… GEKO konkrete Anforderungen an die Reihenuntersuchungen benennt, unbestimmte und ausfüllungsbedürftige Rechtsbegriffe des GenDG konkretisiert und Unklarheiten in der Verordnung selbst bereinigt, um eine größtmögliche Rechtssicherheit in der Praxis und der Arbeit des Rechtsanwenders zu gewährleisten.
Langfristig befürchten die beiden konfessionellen Fachverbände negative Folgen für Menschen mit Behinderung, indem durch die medizinische Forschung der gesellschaftliche Erwartungsdruck wächst, Kinder mit Behinderung nicht mehr zur Welt zu bringen. Dies …
… wahrgenommen.
Nur mit der peniblen Einhaltung der rechtsstaatlichen Regelungen kann sich derjenige, der etwa als Richter oder Staatsanwalt das Recht anwendet, vor sich selbst und vor der Gesellschaft entlasten, wenn ihm ein Fehler unterläuft. Gerade der erfahrene Rechtsanwender neigt jedoch mitunter, insbesondere wenn er einer starken Arbeitsbelastung ausgesetzt ist, dazu, sich aufgrund seiner Erfahrung die Förmlichkeiten der Strafprozessordnung als lästige Fesseln anzusehen und von einer einmal getroffenen Wertung nicht gerne wieder abweichen zu …
rgehenden Arbeitnehmerüberlassung kein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher zustande komme, da das Gesetz diese Rechtsfolge für eine nicht vorübergehende Überlassung nicht vorsehe (Urteil vom 16. 10. 2012, Az.: 7 Sa 1182/12). Beide Kammern haben jeweils die Revision zugelassen, so dass das Bundesarbeitsgericht demnächst die Gelegenheit haben sollte, sich zu Bedeutung und Rechtsfolgen der durch den Gesetzgeber vorgenommenen Ergänzung des Wortes „vorübergehend“ zu äußern und die Rechtslage für den Rechtsanwender zu klären.
Das gesellschaftliche Zusammenleben wird zunehmend verrechtlicht; Anstand und Moral werden von Gesetzen verdrängt, die sie nicht einmal näherungsweise ersetzen können. Wir sind auf dem Wege, gewissenlose Rechtsanwender zu werden. Das Recht wird zum Kampfmittel, das mit Gerechtigkeit soviel zu tun hat wie ein Rezept mit der Fähigkeit eines Kochs, ein schmackhaftes Gericht herzustellen.
Rechtsanwender degenerieren allmählich zu Glasperlenspielern, deren Bemühen darauf beschränkt ist, die Spielregeln zu exekutieren; das wirkliche Leben, um das es in …
1. Wer ist die CNIL?
Die Geschichte der Commission nationale de l’informatique et des libertés geht zurück in die 1970er Jahre. Die französische Regierung verfolgte ein Projekt, das in die französische Rechtsgeschichte unter dem Namen SAFARI eingehen sollte. Der Plan bestand darin, jedem Franzosen eine Nummer zu geben, die allein dem Zweck diente, den Austausch von Daten zwischen öffentlichen Stellen zu ermöglichen. Eine breite und – auch für französische Mentalitäten – heftige Diskussion schloss sich an. Am Ende stand v.a. die Einrichtung e…
… Vertragspartner erheblich belasten. Der Praktiker weiß: Das Konfliktpotenzial steigt mit der Unzulänglichkeit der Leistungsbeschreibung!
Das Seminar „Leistung richtig beschreiben - Nachträge vermeiden VOL“ gibt entscheidende Hinweise und Anweisungen, die Sie als Rechtsanwender benötigen, um rechtssichere Leistungsbeschreibungen zu erstellen. Es wird aufgezeigt, wo erfahrungsgemäß Schwachstellen in der Leistungsbeschreibung anzutreffen sind. Anhand von zahlreichen Praxisbeispielen wird anschaulich vermittelt, wie die „sperrige“ Materie des Vergaberechts in …
… bzw. auch in der Literatur nicht einfacher wird. „Gerade im Hinblick auf die drohende Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die u.a. Filmfondsbeteiligungen vertreibenden Banken zum 31.12.2010 wäre eine zeitnahe klarstellende Entscheidung des BGH für die Rechtsanwender mehr als vorteilhaft, überzeugt nach hiesiger Rechtauffassung auch die Rechtsprechung des III. Zivilsenats um die fehlende Aufklärung freier Anlageberater über Rückvergütungen nicht. Es ist nicht einsehbar, weshalb freie Anlageberater dem Interessenkonflikt nicht ebenso …
Qualifizierte Autoren gesucht - Offenes Publikationsprojekt
Das neue Publikationsprojekt der Ax, Schneider Gruppe „Rechtsschutz im Vergaberecht weltweit“ wird dem Rechtsanwender eine umfassende Darstellung der Rechtsschutzmöglichkeiten in den Vergaberechtsordnungen weltweit, außerhalb und innerhalb der EU bieten.
Angesprochen werden Grundfragen wie die Frage nach der Verpflichtung sog. Öffentlicher Auftraggeber zur Anwendung von Vergabevorschriften und der damit ggf. korrespondierenden Möglichkeit, Rechte auf Einhaltung der Vergabevorschriften …
… können und rechnen nicht damit, dass die dort angegebenen Preise aufgrund von Preiserhöhungen, die in der Suchmaschine noch nicht berücksichtigt sind, bereits überholt sind.
Die ausführliche Begründung dieses Urteils ist noch nicht veröffentlicht, so dass sich der Rechtsanwender bei der Frage, ob und inwieweit ihn diese Entscheidung des BGH betrifft, bislang mit Interpretationen der überschaubaren Pressemitteilung des Gerichts begnügen muss. Offen ist derzeit beispielsweise, ob sich eine Irreführung durch einen hinreichend deutlichen Disclaimer auf …
25.03.2010
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