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ThemenPolitik, Recht & Gesellschaft

Pressemitteilungen zu Arbeitgeber

Loyalitätspflichten einer Altenpflegerin
IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth

Loyalitätspflichten einer Altenpflegerin

… März 2006 hat das Landesarbeitsgericht Berlin (Az. 7 Sa 1884/05) entschieden, dass die fristlose Kündigung gegenüber einer Altenpflegerin wirksam sei. Die Altenpflegerin hatte mehrfach auf Missstände im Pflegebereich hingewiesen und dabei schließlich eine Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber gestellt, die unter anderem den Vorwurf des Betrugs in Bezug auf die Dokumentation der Pflegeleistungen enthielt. Diese Behauptungen hätten sich im Rechtsstreit indes in keiner Weise belegen lassen. Dies stellte nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts eine …
20.09.2006
Bild: Sozialrecht / Arbeitsrecht: Beitragspflicht für Einmalzahlungen aus der betrieblichen AltersversorgungBild: Sozialrecht / Arbeitsrecht: Beitragspflicht für Einmalzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung
rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt Fachanwalt in Paderborn

Sozialrecht / Arbeitsrecht: Beitragspflicht für Einmalzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung

… gesetzlichen Krankenversicherung werden seit dem 1. Januar 2004 darüber hinaus auch "solche Leistungen" erfasst, die bereits "vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden" waren. Einmalzahlungen, die die Kläger auf Grund von ihren damaligen Arbeitgebern abgeschlossenen und in der Zeit ab dem 1. Juni 2004 endenden Direktversicherungen erhalten haben, unterfallen dieser Bestimmung mit der Folge, dass für längstens einhundertzwanzig Monate ein Hundertzwanzigstel hiervon als (fiktiver) monatlicher Zahlbetrag der Beitragsbemessung …
20.09.2006
Bild: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGGBild: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG
Pro S.eminare Inh. Sandra Gremm

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG

… externen Personalbeschaffungsprozess bis hin zu Kündigungen und der Regelung der betrieblichen Altersversorgung. Informieren Sie sich jetzt ausführlich über dieses Thema in unseren aktuellen Seminaren. Rund um das Thema Recht bietet seit Februar 2006 Pro S.eminare Seminare für Arbeitgeber, Führungskräfte sowie Personal- und Betriebsräte an. Durchgeführt werden diese Seminare von erfahrenen Rechtsanwälten und Psychologen. Der erhebliche Vorteil für die Teilnehmer besteht darin, dass die Seminare somit immer auf dem aktuellsten Stand sind und anhand …
19.09.2006
Bild: Arbeitsrecht: Beruflich gesammelte Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zuBild: Arbeitsrecht: Beruflich gesammelte Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu
rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt Fachanwalt in Paderborn

Arbeitsrecht: Beruflich gesammelte Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu

Arbeitnehmer dürfen Vielflieger-Bonusmeilen, die sie durch berufliche Flugreisen erworben haben, ohne Genehmigung des Arbeitgebers nicht zu privaten Zwecken nutzen gegeben (BAG, Urteil v. 11.04.2006, 9 AZR 500/05). Der Arbeitgeber kann verlangen, dass die Bonusmeilen zur Bezahlung künftiger Dienstflüge eingesetzt werden. Das BAG hatte über eine Frage zu entscheiden, die sich in vielen Arbeitsverhältnissen mit Reisetätigkeiten stellt: Wer darf die Bonusmeilen oder Bonuspunkte nutzen, die aus solchen Reisen gutgeschrieben werden? Im konkreten Fall …
19.09.2006
Bild: Die personelle Mitbestimmung des BetriebsratsBild: Die personelle Mitbestimmung des Betriebsrats
Kanzlei Jünger

Die personelle Mitbestimmung des Betriebsrats

Nicht für den Betriebsrat, auch für den Arbeitgeber ist es Grundvorraussetzung die personellen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu kennen. Hierzu im Einzelnen: Geltungsbereich Nach § 99 BetrVG hat der Betriebsrat weitreichende Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte, wie beispielsweise bei Einstellungen oder Umgruppierungen. Diese Rechte stehen dem Betriebsrat aber nur in Betrieben zu, die in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen. Bei der Zahl der Arbeitnehmer kommt es jedoch nicht auf den Umfang der jeweiligen Tätigkeit …
18.09.2006
Bild: Mitarbeiterkontrolle: Die VideoüberwachungBild: Mitarbeiterkontrolle: Die Videoüberwachung
Kanzlei Jünger

Mitarbeiterkontrolle: Die Videoüberwachung

… unbeobachtet fühlen, damit sie ihre Verhaltensweisen gerade nicht ändern und auf die Überwachungsmethoden abstimmen. Somit erscheint bei der Mitarbeiterkontrolle in diesen Bereichen die verdeckte Videoüberwachung als das probate Mittel. Zulässigkeit der Videoüberwachung Grundsätzlich ist der Arbeitgeber frei darin, ob und in welchem Umfang er Videokameras installiert. Da jedoch bei der Videoüberwachung Mitarbeiter sowohl permanent als auch verdeckt überwacht werden können, gibt es hier besondere Einschränkungen, die bei der Verwendung dieses …
18.09.2006
Bild: Arbeitsrecht: Widerspruch eines Arbeitnehmers gegen Überleitung seines Arbeitsverhältnisses auf privaten Arbeitgeber (Betriebsübergang) führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis beim Land verbleibtBild: Arbeitsrecht: Widerspruch eines Arbeitnehmers gegen Überleitung seines Arbeitsverhältnisses auf privaten Arbeitgeber (Betriebsübergang) führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis beim Land verbleibt
rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt Fachanwalt in Paderborn

Arbeitsrecht: Widerspruch eines Arbeitnehmers gegen Überleitung seines Arbeitsverhältnisses auf privaten Arbeitgeber (Betriebsübergang) führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis beim Land verbleibt

Das Arbeitsgericht (ArbG) Marburg hatte kürzlich über den Widerspruch eines beim Land beschäftigten Arbeitnehmers gegen die Überleitung seines Arbeitsverhältnisses auf einen privaten Arbeitgeber (ArbG Marburg, 2-Ca-184/06, Urteil vom 28.07.2006). Es hat festgestellt, dass die gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen eines Landes über eine Anstalt des öffentlichen Rechts in Stufen auf einen privaten Arbeitgeber löst ein Widerspruchsrecht der betroffenen Arbeitnehmer aus, unabhängig davon, ob ein solches Recht im Gesetz vorgesehen ist oder …
18.09.2006
Bild: Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters der Berliner Wasserbetriebe wegen diskriminierender Äußerungen wegen beleidigender und volksverhetzender ÄußerungenBild: Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters der Berliner Wasserbetriebe wegen diskriminierender Äußerungen wegen beleidigender und volksverhetzender Äußerungen
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Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters der Berliner Wasserbetriebe wegen diskriminierender Äußerungen wegen beleidigender und volksverhetzender Äußerungen

… wegen seiner polnischen Abstammung über mehrere Jahre nahezu täglich mit beleidigenden und volksverhetzenden Äußerungen herabgewürdigt. Das Arbeitsgericht Berlin sah in dem Verhalten des 47-Jährigen eine erhebliche Pflichtverletzung. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass es einem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist, einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, der ausländerfeindliche Tendenzen offen zur Schau trägt (ArbG Berlin, 96-Ca-23147/05). Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 05. September 2006 nach mehrstündiger Beweisaufnahme …
15.09.2006
Bild: Arbeitsrecht / Sozialrecht: Falsche Bewerbung ist einer Arbeitsablehnung gleichzustellen und wirkt sich auf die Arbeitslosenhilfe ausBild: Arbeitsrecht / Sozialrecht: Falsche Bewerbung ist einer Arbeitsablehnung gleichzustellen und wirkt sich auf die Arbeitslosenhilfe aus
rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt Fachanwalt in Paderborn

Arbeitsrecht / Sozialrecht: Falsche Bewerbung ist einer Arbeitsablehnung gleichzustellen und wirkt sich auf die Arbeitslosenhilfe aus

… Auffassung der Bundesagentur für Arbeit bestätigt, dass Inhalt und Form des Bewerbungsschreibens einer Ablehnung des Beschäftigungsangebots gleichzustellen sind. Bei der Frage, ob ein Bewerbungsschreiben einer Nichtbewerbung gleichzustellen ist, kommt es allein darauf an, dass ein Arbeitgeber bereits wegen des objektiven Inhalts bzw der Form eine Bewerbung von vornherein als unbeachtlich oder offensichtlich unernst gemeint behandelt. Mit einer Bewerbung muss der Arbeitnehmer sein Interesse an der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses zum Ausdruck bringen. …
15.09.2006
Bild: Arbeitsrecht: Ersatzurlaubsanspruch / Schadensersatz für nicht gewährten UrlaubBild: Arbeitsrecht: Ersatzurlaubsanspruch / Schadensersatz für nicht gewährten Urlaub
rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt Fachanwalt in Paderborn

Arbeitsrecht: Ersatzurlaubsanspruch / Schadensersatz für nicht gewährten Urlaub

Das Bundesarbeitsgericht hatte kürzlich über einen Rechtsstreit zu entscheiden, in dem die Parteien über einen Ersatzurlaubsanspruch für einen nicht gewährten Urlaubstag stritten. Dabei gelangt das BAG zu der Erkenntnis, dass die nachträgliche Erklärung des Arbeitgebers, für den vom Arbeitnehmer im Vorjahr zu Unrecht in Anspruch genommenen AZV-Tag (Arbeitszeitverkürzung durch freie Tage) Erholungsurlaub unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch des darauf folgenden Jahres zu gewähren, erfüllt nicht den Urlaubsanspruch. Eine Erfüllung außerhalb des …
14.09.2006
Bild: Arbeitsrecht: Bei einem Betriebsübergang muss der Betriebserwerber einen bei einem früheren Betriebsinhaber eingetretenen Annahmeverzug gegen sich gelten lassenBild: Arbeitsrecht: Bei einem Betriebsübergang muss der Betriebserwerber einen bei einem früheren Betriebsinhaber eingetretenen Annahmeverzug gegen sich gelten lassen
rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt Fachanwalt in Paderborn

Arbeitsrecht: Bei einem Betriebsübergang muss der Betriebserwerber einen bei einem früheren Betriebsinhaber eingetretenen Annahmeverzug gegen sich gelten lassen

… Leistungen der Arbeitsverwaltung bezog und deshalb der Arbeitsverwaltung als arbeitssuchend zur Verfügung stand. Im Übrigen ist nach Auffassung des BAG der Arbeitnehmer nicht einmal gehalten, eigene Anstrengungen zu unternehmen, um eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber zu finden. Vermittlungsaussichten auf dem Arbeitsmarkt begründen keine Obliegenheit für den Arbeitnehmer, sich arbeitssuchend zu melden. Nur wenn der Arbeitnehmer Arbeitsangebote ausschlägt oder sie verhindert, ist der böswillig versäumte Erwerb als wirklich gemachter zu …
12.09.2006
Studienaufruf: Schwule und Lesben am Arbeitsplatz?
Ungleich Besser European Diversity Engineering D&I

Studienaufruf: Schwule und Lesben am Arbeitsplatz?

… Besser Diversity Consulting“ durchgeführt. Untersucht wird die aktuelle Arbeitssituation von Lesben und Schwulen in Deutschland. Erhoben wird, wie offen Schwule und Lesben am Arbeitsplatz sein können, welche Diskriminierungserfahrungen sie machen und was sie sich von Arbeitgebern wünschen. Ebenso wird erfragt, wie offen Unternehmen heute mit dem Thema sexuelle Orientierung umgehen und wie das Betriebsklima geprägt ist. Darüber hinaus untersuchen die Forscher/innen den Einfluss einer offenen Unternehmenskultur auf Arbeitszufriedenheit und Verbundenheit …
06.09.2006
Bild: EAC-Direktor warnt -  Anspruchsfrist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beträgt drei JahreBild: EAC-Direktor warnt -  Anspruchsfrist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beträgt drei Jahre
European Anti-Discrimination Council EAC

EAC-Direktor warnt - Anspruchsfrist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beträgt drei Jahre

… Ständigen Vertretung des European Anti-Discrimination Council – EAC weisen der Direktor des EAC, Dr. Stefan Prystawik und der Ständige Vertreter in Berlin, Dr. Klaus Michael Alenfelder u.a. auf die Folgen handwerklicher Fehler beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hin.Arbeitgeber hätten laut Prystawik jetzt besonders unter den Folgen der unbesonnenen, mit juristisch heißer Nadel gestrickten Regelungen zu leiden. „So ist in letzter Minute auf Drängen - ausgerechnet der Arbeitgeberverbände und Teilen von CDU/CSU - die Anspruchsfrist bei Diskriminierungen …
06.09.2006
Bild: Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag mit geringfügiger Beschäftigung und BruttovergütungBild: Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag mit geringfügiger Beschäftigung und Bruttovergütung
rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt Fachanwalt in Paderborn

Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag mit geringfügiger Beschäftigung und Bruttovergütung

… 01.02.2006 - 5 AZR 628/04). Die Richter vertreten die Rechtsauffassung, dass § 40a Abs. 2 und 5 EStG in der Fassung des Gesetzes vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4621) in Verb. mit § 40 Abs. 3 EStG den Arbeitgeber nicht verpflichtet, die pauschale Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung wirtschaftlich zu tragen. Vielmehr ist zwischen dem öffentlich-rechtlichen Steuerschuldverhältnis und dem Arbeitsverhältnis zu unterscheiden. Bei einer Bruttolohnabrede hat der Arbeitnehmer die pauschale Lohnsteuer im Innenverhältnis zu tragen, wenn nicht die Übernahme …
06.09.2006
Bild: Arbeitsrecht: Bei einer Krankmeldung muss der Arbeitgeber beweisen, dass der Arbeitnehmer die Krankmeldung nicht abgesandt hatBild: Arbeitsrecht: Bei einer Krankmeldung muss der Arbeitgeber beweisen, dass der Arbeitnehmer die Krankmeldung nicht abgesandt hat
rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt Fachanwalt in Paderborn

Arbeitsrecht: Bei einer Krankmeldung muss der Arbeitgeber beweisen, dass der Arbeitnehmer die Krankmeldung nicht abgesandt hat

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat eine für alle Unternehmer beachtenswerte Entscheidung in Zusammenhang mit der Krankmeldung eines Arbeitnehmers getroffen. Behauptet ein Mitarbeiter, er habe die Erkrankung unverzüglich gemeldet, so muss der Arbeitgeber beweisen, dass dies nicht der Fall war (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.08.2006, Az. 2 Sa 76/06). Gelingt ihm dieser Nachweis nicht, ist die fristlose Kündigung unberechtigt. Das Gericht hat entschieden, dass die Kündigung des Beklagten das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht fristlos …
05.09.2006
Bild: Der Sozialticker zu : Bewerbungshorror dank SGB IIBild: Der Sozialticker zu : Bewerbungshorror dank SGB II
Sozialticker

Der Sozialticker zu : Bewerbungshorror dank SGB II

… Eine Bewerbung ist ein Leistungsangebot, mit dem der Bewerber den Adressaten davon überzeugen will, dass er für eine bestimmte Aufgabe geeignet ist. Hat der Bewerber also diese Hürde gemeistert, steht vielfach das Vorstellungsgespräch bevor. Hier lernen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber vielfach das erste mal persönlich kennen. Ziel eines Bewerbungsgespräches soll sein, dass beide Seiten sich einen Eindruck über die andere Seiten machen können und Fragen die im Zusammenhang mit dem Bewerber und der Stellenbeschreibung auftreten könnten, zu klären. …
05.09.2006
Bild: Ausbildung: Engagement ist gefragtBild: Ausbildung: Engagement ist gefragt
Wortkontakt

Ausbildung: Engagement ist gefragt

… nach den ernüchternden Vorstellungsgesprächen die Hoffnung schon aufgegeben“, resümiert Petra Grabowski. Wie viele andere ausbildungswillige Betriebe auch hat die Steuerexpertin die Erfahrung machen müssen, dass die Bewerber häufig mit der falschen Einstellung zum potenziellen Arbeitgeber kommen. So hätten beispielsweise viele im Vorstellungsgespräch nicht begründen können, warum sie eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten anstrebten. „Da habe ich als künftiger Arbeitgeber das Gefühl, dass dem Bewerber der Beruf gerade nur zufällig eingefallen …
04.09.2006
Bild: Steuerrecht / Arbeitsrecht: Behandlung von Darlehenszinsen eines Arbeitnehmers – Werbungskosten aus Kapitalvermögen oder nichtselbstständiger Arbeit?Bild: Steuerrecht / Arbeitsrecht: Behandlung von Darlehenszinsen eines Arbeitnehmers – Werbungskosten aus Kapitalvermögen oder nichtselbstständiger Arbeit?
rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt Fachanwalt in Paderborn

Steuerrecht / Arbeitsrecht: Behandlung von Darlehenszinsen eines Arbeitnehmers – Werbungskosten aus Kapitalvermögen oder nichtselbstständiger Arbeit?

… Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit aufgenommen hat, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen oder nichtselbstständiger Arbeit anzusehen sind. Nach Auffassung des BFH ist die Abgrenzung wie folgt vorzunehmen: Erwerben Arbeitnehmer Gesellschaftsanteile an ihrer Arbeitgeberin, um damit die arbeitsvertragliche Voraussetzung für die Erlangung einer höher dotierten Position zu erfüllen, können sie, sofern dafür eine Darlehnsaufnahme notwendig ist, die Schuldzinsen regelmäßig als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen …
31.08.2006
Bild: Arbeitsrecht: Unterrichtungspflichten bei einem BetriebsübergangBild: Arbeitsrecht: Unterrichtungspflichten bei einem Betriebsübergang
rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt Fachanwalt in Paderborn

Arbeitsrecht: Unterrichtungspflichten bei einem Betriebsübergang

… 8 AZR 305/05 - Vorinstanz: LAG München, Urteil vom 12. Mai 2005 - 2 Sa 1098/04 - Vgl. auch BAG, Urteil vom 13. Juli 2006 - 8 AZR 303/05). Nach § 613a Abs. 5 BGB ist ein Arbeitnehmer vom bisherigen Arbeitgeber oder vom neuen Betriebsinhaber über einen Betriebsübergang zu unterrichten. Die Unterrichtung dient dazu, dem betroffenen Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung des Widerspruchsrechts zu geben. Möglich ist zwar eine standardisierte Information, die aber eventuelle Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses erfassen muss; …
31.08.2006
Bild: Aktuell zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Tagesspiegel-Interview mit Dr. Klaus Michael Alenfelder, Ständiger Vertreter des Europäischen Anti-Diskriminierungsrates – EAC in BerlinBild: Aktuell zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Tagesspiegel-Interview mit Dr. Klaus Michael Alenfelder, Ständiger Vertreter des Europäischen Anti-Diskriminierungsrates – EAC in Berlin
European Anti-Discrimination Council EAC

Aktuell zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Tagesspiegel-Interview mit Dr. Klaus Michael Alenfelder, Ständiger Vertreter des Europäischen Anti-Diskriminierungsrates – EAC in Berlin

„Herr Alenfelder, was müssen Arbeitgeber in Zukunft beachten, damit sie nicht wegen Diskriminierung verklagt werden? Sie müssen verhindern, dass sie schon bei der Stellenausschreibung, im Bewerbungsgespräch oder bei der Absage Anhaltspunkte für Diskriminierung liefern. Was könnten solche Indizien sein? Das Anfordern eines Fotos könnte darauf hindeuten, dass der Arbeitgeber Menschen mit bestimmter Hautfarbe aussortieren will. Und auch nach dem Alter eines Bewerbers sollte nicht konkret gefragt werden. Auch wer eine Frau im Bewerbungsgespräch nach …
30.08.2006
ICAS: Arbeitgeber müssen sich dem neuen Phänomen Präsentismus stellen
ICAS Deutschland GmbH

ICAS: Arbeitgeber müssen sich dem neuen Phänomen Präsentismus stellen

FRANKFURT AM MAIN, 29. August 2006. Die ICAS Deutschland GmbH beschäftigte sich jüngst mit dem bislang hierzulande kaum behandelten Thema Präsentismus. Hierunter wird die Anwesenheit von Mitarbeitern am Arbeitsplatz verstanden, die aus unterschiedlichen Gründen in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind. Hierzu zählt beispielsweise trotz Krankheit oder emotionaler Belastungen zu arbeiten. Folge ist eine verringerte Konzentrationsfähigkeit, es treten Fehler bei der Abwicklung der zugewiesenen Aufgaben auf. Laut ICAS verursacht dieses noch …
29.08.2006
Thema: Pressemitteilung Arbeitgeber
Bild: Arbeitsrecht: Wirkung eines Beendigungsvergleich bei BetriebsübergangBild: Arbeitsrecht: Wirkung eines Beendigungsvergleich bei Betriebsübergang
rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt Fachanwalt in Paderborn

Arbeitsrecht: Wirkung eines Beendigungsvergleich bei Betriebsübergang

… Betriebsübernehmer. Der Betriebsveräußerer, der ein Arbeitsverhältnis vor dem Betriebsübergang gekündigt hat, bleibt trotz des Betriebsübergangs Beklagter in dem Kündigungsrechtsstreit, den der Arbeitnehmer gegen ihn angestrengt hat. Obwohl nach § 613a Abs. 1 BGB der Betriebserwerber neuer Arbeitgeber wird, kann der Betriebsveräußerer in diesem Rechtsstreit auch einen Beendigungsvergleich abschließen. Er wirkt zumindest dann gegenüber dem Betriebserwerber, wenn dieser mit dem Vergleich einverstanden ist bzw. ihn genehmigt. Die Klägerin war seit 1990 bei einem …
29.08.2006
Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 33/2006 vom 29.08.2006Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 33/2006 vom 29.08.2006
RECHTLEGAL - Anwaltskanzlei Kronenberghs

RECHTLEGAL - Newsticker 33/2006 vom 29.08.2006

Arbeitsrecht - Abfindung statt Klage Ein Arbeitgeber, der beabsichtigt, eine Mehrzahl von Mitarbeitern zu entlassen, darf diesen eine Abfindung in Aussicht stellen, um so die Mitarbeiter von einer Kündigungsschutzklage vor den Arbeitsgerichten abzuhalten. Volkstümlich nennt sich diese Abfindung auch "Turboprämie". Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat aktuell zum Az. 4 AZR 189/05 zu den Voraussetzungen dieser Prämie Stellung bezogen. Danach muss der Arbeitgeber zunächst deutlich darauf hinweisen, dass der Arbeitnehmer die Wahl hat, die Prämie in …
29.08.2006
Bild: Das neue Tarifrecht der Länder - Sicher durch die UmstellungsphaseBild: Das neue Tarifrecht der Länder - Sicher durch die Umstellungsphase
WALHALLA Fachverlag

Das neue Tarifrecht der Länder - Sicher durch die Umstellungsphase

… Überleitungsregelungen die tragende Säule der Tarifreform. Damit die vordringlichste Aufgabe – die Überleitung des vorhandenen Personals in das neue Recht – leichter gelingt, werden die Vorschriften des TVÜ-Länder bereits ausführlich und praxisnah erläutert. Beschäftigte und Arbeitgeber der Länder erhalten mit TV-L Überleitung kommentiert einen zuverlässigen Ratgeber für die heiße Übergangsphase, der eine schnelle Übersicht über die Neuerungen und die Überleitungsregeln bietet und deren Kernpunkte leicht verständlich darstellt. Autoreninformation: Jörg …
29.08.2006
Bild: Arbeitsrecht: Vertragsstrafe - Übersicherung führt zur UnwirksamkeitBild: Arbeitsrecht: Vertragsstrafe - Übersicherung führt zur Unwirksamkeit
rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt Fachanwalt in Paderborn

Arbeitsrecht: Vertragsstrafe - Übersicherung führt zur Unwirksamkeit

… Verstoßes (etwa gegen das Wettbewerbsverbot, die Geheimhaltungspflicht oder bei einem Überschreiten der Befugnisse aus seinen Vollmachten) für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des ein- bis dreifachen Bruttomonatsgehalts“ zu zahlen hat. Die genaue Höhe sollte vom Arbeitgeber festgesetzt werden „und richtet sich nach der Schwere des Verstoßes“ (BAG, Urteil v. 12.8.2005, 8 AZR 65/05). Hier war in Anwendung der bisher entwickelten Maßstäbe des BAG der Verwirkungstatbestand der Vertragsstrafe ausreichend bestimmbar beschrieben. Die Aufzählung …
29.08.2006
Bild: Der Sozialticker informiert: Unglaubwürdige Kritik an Tiefensees Busbegleiter VorschlagBild: Der Sozialticker informiert: Unglaubwürdige Kritik an Tiefensees Busbegleiter Vorschlag
Sozialticker

Der Sozialticker informiert: Unglaubwürdige Kritik an Tiefensees Busbegleiter Vorschlag

… einer der Kritiker, das letzte mal Bahn oder Bus gefahren ist. Längst ist dieser Vorschlag außerhalb von Leipzig grausame Realität geworden, ohne das es hierbei zu irgendeiner Form von Protesten seitens der Opposition, Gewerkschaften oder Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Busse & Bahnen Bereich gekommen ist. Beispiele aus regionalen Zeitungen die bereits über ihre Erfahrungen berichten: "....denn die städtische Verkehrs GmbH bastelt derzeit an einem Modell, dass andernorts schon erste Bewährungsproben bestand. Der Landkreis Neuwied …
28.08.2006
Bild: Arbeitsrecht: Nichteinhaltung Kündigungsfrist durch ArbeitgeberBild: Arbeitsrecht: Nichteinhaltung Kündigungsfrist durch Arbeitgeber
rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt Fachanwalt in Paderborn

Arbeitsrecht: Nichteinhaltung Kündigungsfrist durch Arbeitgeber

Arbeitnehmer müssen bei Geltendmachung einer zu kurzen Kündigungsfrist nicht die Klagefrist des § 4 KSchG einhalten. Nach § 4 KSchG müssen Arbeitnehmer, die geltend machen wollen, dass eine Kündigung unwirksam ist, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage erheben. Diese Drei-Wochen-Frist gilt nicht, wenn sich ein Arbeitnehmer lediglich gegen die fehlerhafte Berechnung der Kündigungsfrist zur Wehr setzen will. Denn die falsche Berechnung der Kündigungsfrist macht eine Kündigung nicht insgesamt unwirksam, sondern betrifft ledig…
28.08.2006
Thema: Pressemitteilung Arbeitgeber
Bild: Arbeitsrecht / Befristung: Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfGBild: Arbeitsrecht / Befristung: Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG
rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt Fachanwalt in Paderborn

Arbeitsrecht / Befristung: Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG

… die Klage abgewiesen. Auf die Revision des Klägers hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Eine Verlängerung des Arbeitsvertrags vom 07.04.2003 i.S.d. § 14 Abs. 2 TzBfG kann nur angenommen werden, wenn der Arbeitgeber, wie von ihm behauptet, dem Arbeitnehmer die Erhöhung des Arbeitsentgelts entweder vor dem Abschluss des Vertrags vom 06.02.2004 zugesagt oder allen anderen Arbeitnehmern eine erhöhte Arbeitsvergütung gewährt hat und den Kläger von der Erhöhung nicht ausnehmen durfte. …
24.08.2006
Das etwas andere Networken:  Betriebsrätinnen unter sich
ifb KG

Das etwas andere Networken: Betriebsrätinnen unter sich

… finden, Krisen zu bewältigen und sinnvolle Lösungen zu erarbeiten. Das ist ein harter Job!. Sie müssen nicht nur Partnerschaft, Kind und Beruf unter einen Hut bringen, sondern setzen sich auch als Interessensvertreterin im beruflichen Umfeld zwischen alle Stühle. Ihre Arbeitgeber verlangen Kooperation, die Mitarbeiter Einsatz für ihre Rechte und die Kollegen im Betriebsrat kochen nicht selten den Geschlech-terkampf auf kleiner oder größerer Flamme. Frauen im Betriebsrat sind oft zähe Kämpferinnen, sie müssen einen klaren Kopf behalten und authentisch …
23.08.2006
Schnellschulung und fehlende Zertifizierung: Europäischer Antidiskriminierungsrat – EAC warnt vor AGG-Piraterie am Markt
European Anti-Discrimination Council EAC

Schnellschulung und fehlende Zertifizierung: Europäischer Antidiskriminierungsrat – EAC warnt vor AGG-Piraterie am Markt

Der European Anti-Discrimination Council – EAC weist darauf hin, daß Trittbrettfahrer ohne jeden fachjuristischen Hintergrund jetzt vermehrt versuchen, Arbeitgebern vorzugaukeln, durch Billigschulungen in Minutenschnelle Rechtssicherheit für ihr Unternehmen nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) zu erreichen. „Hier wird auch nicht vor offensichtlichen Falschdarstellungen zurückgeschreckt, um schnell und unseriös an Aufträge zu kommen“, so Pressesprecher Graham Alden gestern in London. „Führende Unternehmensberatungen und Zertifizierungsstellen …
23.08.2006
Bild: Insolvenzrecht: DirektversicherungBild: Insolvenzrecht: Direktversicherung
rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt Fachanwalt in Paderborn

Insolvenzrecht: Direktversicherung

Hat der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen und das im Übrigen unwiderrufliche Bezugsrecht u.a. unter den Vorbehalt gestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht vor Eintritt der Unverfallbarkeit endet, so steht dem Arbeitnehmer bei einer durch die Insolvenz bedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Aussonderungs-recht zu. Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des IV. Senats (ZIP 2005, 1373, 1374 ff.) an (BGH, Beschl. v. 22. 9. 2005 - IX ZR 85/04. ZIP 2005, 1836). In …
23.08.2006
Bild: Der Sozialticker zum Thema: Mindestlöhne in EuropaBild: Der Sozialticker zum Thema: Mindestlöhne in Europa
Sozialticker

Der Sozialticker zum Thema: Mindestlöhne in Europa

Immer wieder steht die Einführung eines Mindestlohns in Deutschland zur Debatte und wie immer scheint die Lobby der Arbeitgeber größeren Einfluss auf die Regierenden zu haben, als der gesunde Menschenverstand dies verkraften könnte. Während man im Sozialsystem gerne die Reformen in Deutschland mit denen unserer Nachbarländer vergleicht, regiert der "Blinde" beim Thema Mindestlohn. Der Mindestlohn gemessen an der Kaufkraft und den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes soll dazu dienen, dass durch Arbeit - ein Leben wieder lebenswert macht. In …
23.08.2006
Bild: Europäischer Anti-Diskriminierungsrat EAC unterstützt neues Gesetz gemeinsam mit international führender FirmenBild: Europäischer Anti-Diskriminierungsrat EAC unterstützt neues Gesetz gemeinsam mit international führender Firmen
European Anti-Discrimination Council EAC

Europäischer Anti-Diskriminierungsrat EAC unterstützt neues Gesetz gemeinsam mit international führender Firmen

… Mobbing im Zusammenhang beispielsweise mit Geschlecht, Religion, Behinderung, Herkunft oder sexueller Identität, ist es Diskriminierung. Das Opfer hat dann erheblich erweiterte Rechte, beispielsweise wird die Beweislast vor Gericht vereinfacht. Wir beraten sowohl Arbeitgeber und Unternehmer als auch Arbeitnehmer. Für viele Arbeitgeber ist unklar, welche Pflichten sie treffen, was sie nachweisen und unterlassen müssen um Diskriminierung und Schadensersatz zu vermeiden. Ständige Vertretung des Europäischen Anti-Diskriminierungsrates in Berlin Lübecker …
22.08.2006
Bild: Arbeitsrecht , Sozialrecht: Keine Sperrzeit im Arbeitslosengeld bei AufhebungsvertragBild: Arbeitsrecht , Sozialrecht: Keine Sperrzeit im Arbeitslosengeld bei Aufhebungsvertrag
rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt Fachanwalt in Paderborn

Arbeitsrecht , Sozialrecht: Keine Sperrzeit im Arbeitslosengeld bei Aufhebungsvertrag

Das Bundessozialgericht hat am 12.07.2006 entschieden, dass der Kläger durch den Abschluss des Aufhebungsvertrages mit Abfindungsvereinbarung keinen Sperrzeiteintritt herbeigeführt hat, denn er kann sich wegen der ansonsten ausgesprochenen rechtmäßigen Arbeitgeberkündigung auf einen wichtigen Grund berufen BSG, Urteil vom 12.07.2006, B 11a AL 47/05 R.) Der 1941 geborene Kläger war acht Jahre lang als Lagerarbeiter beschäftigt. Infolge einer Neustrukturierung der Ablaufprozesse entfiel sein Arbeitsplatz. Der Kläger schloss mit dem Arbeitgeber einen …
22.08.2006
Bild: Arbeitsrecht: Dienstreise als Arbeitszeit?Bild: Arbeitsrecht: Dienstreise als Arbeitszeit?
rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt Fachanwalt in Paderborn

Arbeitsrecht: Dienstreise als Arbeitszeit?

… 44 Abs. 2 TVöD). Diese tarifliche Regelung verstößt nicht gegen höherrangiges Recht: Dienstreisezeiten müssen nicht wie Arbeitszeit vergütet werden. Die bei Dienstreisen anfallenden Fahrtzeiten sind auch nach dem geltenden Arbeitszeitschutzrecht jedenfalls dann keine Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht die Benutzung eines selbst zu lenkenden Fahrzeugs vorschreibt und dem Arbeitnehmer auch überlassen bleibt, wie er die Fahrtzeit gestaltet. Fahrtzeiten sind dann Ruhezeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. (Quelle PM des BAG vom …
22.08.2006
HRBrain.de : AGG Onlineschulungen schnell, kostengünstig und sicher – von Arbeitgebern für Arbeitgeber
HR-Brain

HRBrain.de : AGG Onlineschulungen schnell, kostengünstig und sicher – von Arbeitgebern für Arbeitgeber

… (AGG) ist am 18.08.2006 in Kraft getreten – Umsetzung der Schulungspflicht aus § 12 AGG mit der bewährten E-Learning Lösung von www.HRBrain.de Am 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt stehen Arbeitgeber vor der Herausforderung alle Beschäftigten in den relevanten Inhalten des AGG´s zu schulen, so dass eine Haftungserleichterung schnell erwirkt werden kann. Neben den Schulungsinhalten ist der Aspekt der wirtschaftlichen Durchführbarkeit zu berücksichtigen. Welches Unternehmen kann es …
22.08.2006
Bild: Hotze Rechtsanwälte - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht: Freiheit des UnternehmersBild: Hotze Rechtsanwälte - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht: Freiheit des Unternehmers
Hotze Rechtsanwälte – Arbeitsrecht & Strafrecht - Frankfurt am Main

Hotze Rechtsanwälte - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht: Freiheit des Unternehmers

… Produktionsverlagerung ins Ausland, Stilllegung eines Betriebs- oder Betriebsteils. Dringende außerbetriebliche Gründe sind Absatzschwierigkeiten, Auftragsmangel und Auftragsverlust, Umsatzrückgang, Wegfall von Drittmitteln sowie Streichung von Haushaltsmitteln. Bei den außerbetrieblichen Gründen muss der Arbeitgeber sowohl die Entwicklung der Umsatzzahlen als auch deren unmittelbare Auswirkung auf den Arbeitsplatz im Einzelnen darlegen. Ferner müssen die außerbetrieblichen Ursachen innerbetrieblich durch den Arbeitgeber umgesetzt werden, so etwa …
21.08.2006
Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 32/2006 vom 22.08.2006Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 32/2006 vom 22.08.2006
RECHTLEGAL - Anwaltskanzlei Kronenberghs

RECHTLEGAL - Newsticker 32/2006 vom 22.08.2006

Arbeitsrecht - fristlose Kündigung bei Zeiterfassungs-Manipulation Außer Streit steht, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei schwerwiegenden Verstößen im Vertrauensbereich auch ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen kann. Aktuell hatte des Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Manipulation der Stempeluhr zu befinden. Der betroffene Arbeitnehmer hatte einen Kollegen angestiftet, seine Stempelkarte für ihn abzustempeln, obwohl er in diesem Zeitpunkt noch gar nicht im Betrieb war. Das …
21.08.2006
AGG-ONLINE.de: INFORMATIONEN, ANGEBOTE UND E-LEARNING
Ungleich Besser European Diversity Engineering D&I

AGG-ONLINE.de: INFORMATIONEN, ANGEBOTE UND E-LEARNING

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist in Kraft getreten – pragmatische, bewährte Lösungsansätze stehen bereit Köln, 18. August 2006 – Mit der Einführung des AGG müssen Arbeitgeber ihre Unternehmenspraxis diskriminierungsfrei gestalten, wollen sie Imageschäden und kostenintensiven Klagen vermeiden. Fundierte Beratung, effektive Dienstleistungen und ein kostengünstiges Instrument hierfür stellt die neue Website www.agg-online.de des Anbieters „Ungleich Besser Diversity Consulting“ vor, der seit zehn Jahren auf Chancengleichheit und Anti-Diskriminierung …
21.08.2006
Bild: Gleichbehandlungsgesetz tritt heute in Kraft - Aber: Wer ist eigentlich wann und warum diskriminiert?Bild: Gleichbehandlungsgesetz tritt heute in Kraft - Aber: Wer ist eigentlich wann und warum diskriminiert?
rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt Fachanwalt in Paderborn

Gleichbehandlungsgesetz tritt heute in Kraft - Aber: Wer ist eigentlich wann und warum diskriminiert?

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt am heutigen Tag in Kraft. Ab sofort müssen insbesondere Arbeitgeber die neuen Gleichbehandlungsbedingungen beachten. Tun sie das nicht, drohen Schadensersatzforderungen. In der Praxis wird das neue Recht viele neue Fragen aufwerfen. Eine entscheidende Frage für den Mittelstand und jeden Arbeitgeber lautet: Wer ist eigentlich wann und warum diskriminiert? Bislang kannte das Arbeitsrecht schon den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser bezieht sich auf alle Arten von Maßnahmen …
18.08.2006
direct/ FAZ: Rüttgers bekräftigt Kritik an "Lebenslügen" der CDU
FAZ

direct/ FAZ: Rüttgers bekräftigt Kritik an "Lebenslügen" der CDU

… unterscheiden". Steuersenkungen und Lohnverzicht hätten arbeitsmarktpolitisch "nichts genützt". Der internationale Wettbewerb zwinge aber zu der Einsicht, "daß wir künftig nicht nur länger für das gleiche Geld arbeiten, sondern auch flexibler sein müssen". Arbeitgeber und Arbeitnehmer müßten flexiblere Bedingungen für ihre Vertragsabschlüsse bekommen, die Unternehmensbesteuerung müsse vereinfacht werden, schreibt Rüttgers. Die nötigen Anpassungen seien politisch nur durchsetzbar, wenn den Menschen durch verläßliche Rahmenbedingungen die Angst vor …
18.08.2006
direct/ LexisNexis: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz tritt in Kraft
LexisNexis

direct/ LexisNexis: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz tritt in Kraft

… Gleichbehandlungsgesetzes angepasst werden. Auch wissen zwei Drittel der befragten Unternehmen aus der Dienstleistungsbranche nicht, dass sie ihre Mitarbeiter auch gegen Diskriminierung durch Dritte, also zum Beispiel Kunden, schützen müssen. "Unter dem Aspekt der Vorbeugung ist es für Arbeitgeber unerlässlich, alle Prozesse und Bestimmungen ihres Unternehmens diskriminierungsfrei zu gestalten. Dies gilt umso mehr, als das Umsetzungsgesetz in Art. 4 auch für das AGG keine Übergangsfristen vorsieht", betont Dr. Martin Kolmhuber, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Autor …
18.08.2006
Bild: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt am 18.08.2006 in Kraft – jetzt müssen Unternehmen reagierenBild: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt am 18.08.2006 in Kraft – jetzt müssen Unternehmen reagieren
HR-Brain

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt am 18.08.2006 in Kraft – jetzt müssen Unternehmen reagieren

Mit in Kraft treten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, diejenigen Vorbeugungsmaßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um seine Arbeitnehmer vor Benachteiligung, insbesondere in der Form einer (sexuellen) Belästigung zu schützen. Das AGG bestimmt ausdrücklich, dass geeignete Schulungen als Erfüllung der notwendigen Vorbeugungsmaßnahmen gelten. Diesem enormen Schulungsaufwand steht die ökonomische Durchführbarkeit gegenüber. Ein probates Mittel für Unternehmen, zur kostengünstigen Erfüllung der …
17.08.2006
Der Countdown zum Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes läuft
Stendal Land LTD

Der Countdown zum Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes läuft

… erfolgreich als Dozent an zwei Fachhochschulen tätig Herr Jens Reichelt ist Jurist und ist innerhalb der Deutschen Bahn AG Holding für die aktuelle bundesweite Umsetzung des AGG leitend zuständig. Vor allem auf Grund seiner derzeitigen Tätigkeit bei einem der größten Arbeitgeber nicht nur in der Region Berlin, ist er prädestiniert wie kein anderer, über die konkrete Umsetzung des AGG im Unternehmen zu referieren und den dabei gewonnenen Erfahrungsschatz an die Teilnehmer weiterzugeben. Beide Referenten garantieren einen hohen nachhaltigen Nutzen der …
17.08.2006
Am 18.08.06 tritt das nun nach vielen Verzögerungen verkündete Gleichbehandlungsgesetz in Kraft
Personalundwissen.de Ltd. - Das Internetportal für den Personalbereich

Am 18.08.06 tritt das nun nach vielen Verzögerungen verkündete Gleichbehandlungsgesetz in Kraft

… Einstellung, jede Beförderung, letztlich jede Maßnahme durch die ein Arbeitnehmer besser oder schlechter gestellt wird, kann angegriffen werden. Besonders brisant dabei: Der Arbeitnehmer muss eine Diskriminierung nur mit Indizien beweisen. Anschließend hat der Arbeitgeber zu beweisen gegen keine der Diskriminierungsverbote verstoßen zu haben. Geschützt sind die Beschäftigten vor Benachteiligung wegen vermeintlicher Rasse, ethnischer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Geschlecht. Geschützt sind aber …
17.08.2006
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in tritt am Freitag, 18. August 2006 in Kraft
European Anti-Discrimination Council EAC

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in tritt am Freitag, 18. August 2006 in Kraft

… angemessen zu schützen, doch der Lernprozeß, der jetzt insbesondere im Arbeitsrecht einsetzen wird, bringt Veränderungen im Umgang miteinander und empfindliche Strafen für die, die sich nicht an die Gesetzesvorgaben halten.“ So der EAC Direktor, Dr. Stefan Prystawik. „Bereits jetzt haftet ein Arbeitgeber in der EU für JEDE EINZELNE DISKRIMINIERUNG mit einem Jahresgehalt, bzw. einem Mindestsatz von 30.000 EURO. Um hier eine schnelle und wirksame Abhilfe zu schaffen, sollten die Unternehmen umgehend gemäß § 12 II 2 AGG und der o.g. Richtlinie tätig …
17.08.2006
Bild: Der Sozialticker zu: Hartz IV - die Quadratur des Kreises oder fanatischer Darwinismus?Bild: Der Sozialticker zu: Hartz IV - die Quadratur des Kreises oder fanatischer Darwinismus?
Sozialticker

Der Sozialticker zu: Hartz IV - die Quadratur des Kreises oder fanatischer Darwinismus?

… Verantwortung einer Arbeitslosigkeit in diesem Land entziehen, indem man die Betroffenen und deren Nöte aus den Augen verliert, anstatt die Wurzel des Problems zu erkennen und anzugehen. Ein Mindestlohn und die Abschaffung vom Niedriglohnsektor, wäre eine Lösung, doch hier ist die Lobby der Arbeitgeber größer, als die der Vernunft. Nun stellt sich die Frage, ist Hartz IV die Quadratur des Kreises? Seit Einführung von Hartz IV ist / sind: *die Anzahl, der in Armut lebenden Kinder gravierende Ausmaße angenommen und ein Ende ist nicht zu sehen, …
17.08.2006
Bild: Arbeitsrecht: Kettenbefristung, Mehrfachbefristung oder Daueraushilfe, Springer – welche Risiken birgt die Befristung bzw. der befristete ArbeitsvertragBild: Arbeitsrecht: Kettenbefristung, Mehrfachbefristung oder Daueraushilfe, Springer – welche Risiken birgt die Befristung bzw. der befristete Arbeitsvertrag
rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt Fachanwalt in Paderborn

Arbeitsrecht: Kettenbefristung, Mehrfachbefristung oder Daueraushilfe, Springer – welche Risiken birgt die Befristung bzw. der befristete Arbeitsvertrag

… Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder - die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht. Im Arbeitsrechtsstreit treten Arbeitnehmer dem Vorbringen des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aus Gründen eines vorübergehenden personellen Mehrbedarfs befristet worden, zuweilen mit dem Einwand entgegen, dass in Wirklichkeit die Situation einer so genannten Daueraushilfe vorliege. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG kann …
16.08.2006
Bild: Unternehmer müssen bei Schulungsangeboten zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf die EAC Zertifizierung achtenBild: Unternehmer müssen bei Schulungsangeboten zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf die EAC Zertifizierung achten
European Anti-Discrimination Council EAC

Unternehmer müssen bei Schulungsangeboten zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf die EAC Zertifizierung achten

… Mobbing im Zusammenhang beispielsweise mit Geschlecht, Religion, Behinderung, Herkunft oder sexueller Identität, ist es Diskriminierung. Das Opfer hat dann erheblich erweiterte Rechte, beispielsweise wird die Beweislast vor Gericht vereinfacht. Wir beraten sowohl Arbeitgeber und Unternehmer als auch Arbeitnehmer. Für viele Arbeitgeber ist unklar, welche Pflichten sie treffen, was sie nachweisen und unterlassen müssen um Diskriminierung und Schadensersatz zu vermeiden. Ständige Vertretung des Europäischen Anti-Diskriminierungsrates in Berlin Lübecker …
16.08.2006

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