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Der Sozialticker zum Thema: Mindestlöhne in Europa

23.08.200600:27 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Der Sozialticker zum Thema: Mindestlöhne in Europa
Der Sozialticker - kritisch fordernd unabhängig
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(openPR) Immer wieder steht die Einführung eines Mindestlohns in Deutschland zur Debatte und wie immer scheint die Lobby der Arbeitgeber größeren Einfluss auf die Regierenden zu haben, als der gesunde Menschenverstand dies verkraften könnte. Während man im Sozialsystem gerne die Reformen in Deutschland mit denen unserer Nachbarländer vergleicht, regiert der "Blinde" beim Thema Mindestlohn. Der Mindestlohn gemessen an der Kaufkraft und den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes soll dazu dienen, dass durch Arbeit - ein Leben wieder lebenswert macht.



In den meisten EU-Ländern wird der Mindestlohn als Monatslohn definiert, in den USA, England und Irland als Stundensatz. Im Jahr 2005 hatten 18 von 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn.

Die britische Niedriglohnkommission schreibt in ihrem aktuellen Gutachten, dass 2005 "die Beschäftigung sowohl in der gesamten Wirtschaft als auch in den Niedriglohnbereichen weiter gewachsen ist."

Gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn in Euro

Luxemburg = 1.503,42 / Monat
Irland = 7,66 / h = 1.326,00 / Monat
Vereinigtes Königreich = 7,60 / h = 1.314,94 / Monat
Niederlande = 1.284,60 / Monat
Belgien = 1.234,21 / Monat
Frankreich = 1.254,28 / Monat

Quelle: http://www.fedee.com/minwage.html

Die meisten westlichen Länder passen die Mindestlöhne regelmäßig an die gestiegenen Lebenshaltungskosten an.

Und was macht Deutschland? Es ignoriert selbst die aktuellsten Studien, die bei Einführung eines Mindestlohns 4,2 Milliarden Euro Mehreinnahmen für den Staat vorhersehen.


Bei Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 7,50 Euro hätten 4,6 Millionen Beschäftigte in Deutschland Anspruch auf eine Lohnerhöhung. Auf die Unternehmen kämen 10 bis 12 Milliarden Euro Zusatzkosten zu, von denen allerdings auch der Staat über Steuereinnahmen sowie 3,7 bis 4,2 Milliarden Euro Mehreinnahmen für die Sozialversicherungen profitieren würde. Zu diesen Ergebnissen kommen die Arbeitsmarktforscher Dr. Claudia Weinkopf und Thorsten Kalina vom Forschungsschwerpunkt "Flexibilität und Sicherheit" des Instituts Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen) in einer Modellrechnung auf Basis des Sozioökonomischen Panels für 2004.

Durch den Mindestlohn würden vor allem die Einkommen von Beschäftigten in den unteren Lohngruppen steigen, die meist in bescheidenen Einkommensverhältnissen leben und die Einkommenssteigerung unmittelbar in den Konsum umsetzen. "Den eventuell steigenden Preisen stünde also eine mindestens gleich hohe Steigerung der Kaufkraft entgegen", erläutert Forschungsdirektorin Dr. Claudia Weinkopf. "Durch den Mindestlohn könnte es sich dann z.B. ein Wachmann leisten, zum Frisör zu gehen, auch wenn der Preis für den Haarschnitt leicht steigen würde." Und auch der Staat verdient mit - an der Mehrwertsteuer.

Quelle: http://www.iatge.de/aktuell/presse/2006/060726.html

Während man in Deutschland noch nicht einmal über das allgemeine Einführen eines Mindestlohns debattiert, ist man innerhalb der EU schon wieder einen Schritt weiter :

Der ehemalige EU-Kommissionspräsident sprach sich am 28. Juni für einen europäischen Mindestlohn aus.

Als einer der Vorsitzenden der Initiative Neues Soziales Europa der Partei Europäischer Sozialisten (PES) will er neuen Schwung in den europäischen Sozialdialog bringen.


"Es besteht der Bedarf, über Themen wie die Festsetzung eines gemeinsamen Mindestlohns und die Stärkung der europäischen Betriebsräte zu reden. Über einen gemeinsamen Mindestlohn, festgesetzt im Verhältnis zu dem Entwicklungsstand jeder der Mitgliedstaaten, sollte im Kontext des Sozialdialogs diskutiert werden", forderte Delors auf einer Pressekonferenz am 28. Juni 2006.


Die deutsche Debatte über einen Mindestlohn scheint somit für die Zukunft nur noch eine Frage der Höhe zu sein und hierbei wird deutlich, welche Rolle die ständige Herabsetzung der ALG II Regelleistung bekommt. Je geringer dort angesetzt wird, desto geringer kann Deutschland bei der EU Debatte einen EU-Mindestlohns über diesen Betrag ansetzen.

Weitere Informationen, Tipps und aktuelle Urteile finden Sie auf: http://www.sozialticker.com

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