(openPR) In einem Interview mit ICM äußerte sich Dr. Stefan Prystawik, Direktor des Europäischen Antidiskriminierungsrates - European Anti-Discrimination Council (EAC), am Montag in London zum Fortschritt in der Umsetzung der Antidiskriminierungs-Gesetzgebung in Deutschland. Deutschland ist der letzte Mitgliedsstaat, der mit Hilfe der Ständigen Vertretung des Europäischen Antidiskriminierungsrates die EU-Richtlinien erfüllt. Dem Land drohten bei Nichtumsetzung der Richtlinien Strafzahlungen von mehreren Millionen Euro täglich.
Im Interview betonte Dr. Prystawik, daß der bis zum letzten Augenblick von den großen Wirtschaftsverbänden gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geleistete Widerstand die Mitglieder regelrecht im Regen stehen [in the lurge???] gelassen hätte.
Hochrangige Vertreter des EAC Forschungsrates und des EAC Instituts erarbeiten nun mit führenden deutschen Beratungsfirmen wie der Haufe Gruppe Schulungs- und Auditingprogramme, die den EAC-Zertifizierungsanforderungen entsprechen. Diese Standards erfüllen die im AGG genannten gesetzlichen Bestimmungen und entsprechen auch den Forderungen des Direktors der Generaldirektion Beschäftigung und Soziales der Europäischen Kommission.
Dr. Prystawik sagte ferner, daß im Laufe dieser Woche weitere Beratungen mit der EU-Kommission geplant seien, um festzulegen, wie kleineren Unternehmen dabei geholfen werden kann, den gesetzlichen Anforderungen durch Erwerb einer EAC-Zertifizierung zu entsprechen.
Weitere Fragen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und zur EAC Zertifizierung beantworten Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle:
Ständige Vertretung des European Anti-Discrimination Council – EAC
EAC Institut Ltd.
GESCHÄFTSSTELLE
Martinstraße 43
53332 Bornheim
Tel.: 02227 907727
Fax: 02227 907336
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Diskriminierung und Mobbing
Eine Gesellschaft ist nur dann wahrhaft frei, wenn sie tatsächliche Freiheit für alle sichert.
Viel zu lange wurde Freiheit als Freiheit zur Diskriminierung verstanden und mit dem Schlagwort „Vertragsfreiheit“ bemäntelt. Doch statt Täterschutz muß endlich die Freiheit der Opfer vor Diskriminierung geschützt werden.
Wir wollen unseren Beitrag leisten, um das Übel Diskriminierung aus Deutschland zu verbannen. Dabei nehmen wir uns aller Diskriminierungsformen an und sind nicht auf die Vertretung einzelner Diskriminierungsgruppen beschränkt.
Wir betreuen Diskriminierungen insbesondere wegen:
- vermeintlicher Rasse oder ethnische Herkunft
- Geschlecht
- Religion oder Weltanschauung
- Alter
- Behinderung
- Sexuelle Identität
Zur Diskriminierung gehört auch das sogenannte Mobbing. Steht Mobbing im Zusammenhang beispielsweise mit Geschlecht, Religion, Behinderung, Herkunft oder sexueller Identität, ist es Diskriminierung. Das Opfer hat dann erheblich erweiterte Rechte, beispielsweise wird die Beweislast vor Gericht vereinfacht.
Wir beraten sowohl Arbeitgeber und Unternehmer als auch Arbeitnehmer. Für viele Arbeitgeber ist unklar, welche Pflichten sie treffen, was sie nachweisen und unterlassen müssen um Diskriminierung und Schadensersatz zu vermeiden.
Ständige Vertretung des Europäischen Anti-Diskriminierungsrates in Berlin
Lübecker Strasse 48
10559 Berlin












