(openPR) Berlin, London, Bonn
Der Rechtsexperte des Deutschen Antidiskriminierungsverbandes (DADV), Dr. Klaus Michael Alenfelder, sowie der Direktor des European Anti-Discrimination Council (Europäischer Antidiskriminierungsrat, EAC), Dr. Prystawik, London, haben in dieser Woche umfangreiche Konsultationen auf politischer Ebene und mit den befaßten Ministerien in Berlin geführt.
Thema waren dabei u.a. die Besorgnisse der Europäischen Kommission wie sie in vorangegangenen Spitzengesprächen in Brüssel zum Ausdruck gekommen sind. Berlin hat als einziges Land in der EU die Antidiskriminierungsrichtlinien noch nicht umgesetzt. Es drohen jetzt drastische Strafzahlungen von bis zu 6 Mio. € täglich.
Im Laufe der Gespräche wurde allerdings deutlich, so Alenfelder, daß das Antidiskriminierungsgesetz noch vor der Sommerpause eingeführt werden soll. Voraussichtlich wird es die Bezeichnung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz tragen (AGG). Prystawik und Alenfelder betonten in ihren Gesprächen, es dürfe kein grünes Licht für Diskriminierung im Zivilrecht geben. Jede Diskriminierung müsse geächtet. Keine Gruppe dürfe Freiwild bleiben.
Der Deutsche Antidiskriminierungsverband bietet den Vertretern und Betreuern von Diskriminierten Beratung und Unterstützung. Das Gesetz eröffnet Diskriminierten wirksame Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen. Der DADV bereitet eine Konferenz zur umfassenden Information über die rechtlichen Möglichkeiten vor. Vertreter von diskriminierten Gruppen können kostenlos teilnehmen. Weitere Informationen erteilt der DADV auf Anfrage:
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