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Gysi und Lafontaine erfreut über Bonner Appell

17.05.200609:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Spitzengespräche in Berlin: (v.l.n.r.) Dr. Klaus Michael Alenfelder, Dr. Gregor Gysi, Dr. Stefan Prystawik, Oskar Lafontaine
Spitzengespräche in Berlin: (v.l.n.r.) Dr. Klaus Michael Alenfelder, Dr. Gregor Gysi, Dr. Stefan Prystawik, Oskar Lafontaine

(openPR) Linkspartei unterstützt umfassende Antidiskriminierung


Berlin – Am Dienstag, 16.05. nahmen die Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei im Bundestag, Dr. Gregor Gysi und Oskar Lafontaine, den Bonner Appell des Deutschen Antidiskriminierungsverbandes (DADV) entgegen.

Bei dem Spitzengespräch mit Gysi und Lafontaineerläuterte Dr. Klaus Michael Alenfelder, Rechtsexperte des DADV die Schwächen des aktuellen Gesetzentwurfes.

Am 15. Mai 2006 fand in Bonn das 1. Deutsche Antidiskriminierungsforum statt. Veranstalter war der Deutsche Antidiskriminierungsverband DADV. Zu den hervorragenden Ergebnissen dieser ersten Fach- und Vernetzungstagung nach Ankündigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) durch die Bundesregierung trugen die Vertreter zahlreicher Antidiskriminierungsgruppen bei.

Zum Abschluß des 1. Deutsche Antidiskriminierungsforums verabschiedeten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter Leitung des Rechtsexperten des Deutschen Antidiskriminerungsverbandes, des Fachanwalts für Arbeitsrecht Dr. Klaus Michael Alenfelder aus Anlaß der bevorstehenden ersten Lesung des Antidiskriminierungsgesetzes (jetzt: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG) den


Bonner Appell



1. AUSGLEICH TRADIERTER BENACHTEILIGUNGEN! - Proaktive Maßnahmen müssen die bestehenden Nachteile ausgleichen.


2. GLEICHER SCHUTZ FÜR ALLE! - Keine Ungleichbehandlung im Gleichbehandlungsgesetz – Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot im Zivilrecht sind nur zulässig zum Schutz höherrangiger Rechtsgüter.

3. KEINE SCHONFRIST FÜR DISKRIMINIERENDE! - Anwendung des AGG ohne Übergangsfristen.


4. KEINE NAZIDIKTION IM AGG! - Vermeintliche „Rasse“ statt Rassebegriff.

5. EIGENES KLAGERECHT FÜR ANTIDISKRIMINIERUNGSVERBÄNDE!

6. VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES SOZIO-ÖKONOMISCHEN STATUS! – Keine Armutsbenachteiligung


In einem angeregte Meinungsaustausch mit Oskar Lafontaine und Gregor Gysi wiesen der Direktor des European Anti-Discrimination Council –EAC, Dr. Stefan Prystawik und Klaus Michael Alenfelder anhand des Beispiels USA auf die enormen wirtschaftlichen Vorteile konsequenter Antidiskriminierung hin. Dr. Alenfelder, selbst Fachanwalt für Arbeitsrecht und gefragter Experte auf EU Ebene, machte deutlich, welch’ Unverständnis in Berlin und Brüssel in diesem Zusammenhang den Äußerungen, beispielsweise des Arbeitgeberverbandes, entgegenschlägt.

Prystawik, Leiter des EAC in London, erklärte wörtlich: „Die Entscheidung für Diskriminierungsfreiheit bedeutet Entscheidung für Gerechtigkeit und Solidarität und die entschiedenen Ablehnung von Privilegien und Ungerechtigkeit.“
Dr. Alenfelder ergänzte: „ Diskriminierung heißt: Entscheidung nach Vorurteilen und nicht nach Leistung. Ganze Gruppen werden heute noch ausgegrenzt. Das kann sich Deutschland nicht mehr leisten.“

Ihre Unterschrift für Gerechtigkeit:
„Ja zum Bonner Appell!“
an E-Mail mit Angabe von Namen, Funktion/Organisation und Ort.

Diskriminierung und Mobbing
Immer noch leiden viele Menschen in Deutschland unter Diskriminierung. Ihre Freiheit, ihre Würde und Selbstbestimmung wird mit Füßen getreten. Damit muß Schluß sein!

Eine Gesellschaft ist nur dann wahrhaft frei, wenn sie tatsächliche Freiheit für alle sichert.

Viel zu lange wurde Freiheit als Freiheit zur Diskriminierung verstanden und mit dem Schlagwort „Vertragsfreiheit“ bemäntelt. Doch statt Täterschutz muß endlich die Freiheit der Opfer vor Diskriminierung geschützt werden.

Wir wollen unseren Beitrag leisten, um das Übel Diskriminierung aus Deutschland zu verbannen. Dabei nehmen wir uns aller Diskriminierungsformen an und sind nicht auf die Vertretung einzelner Diskriminierungsgruppen beschränkt.

Wir betreuen Diskriminierungen insbesondere wegen:

- vermeintlicher Rasse oder ethnische Herkunft

- Geschlecht

- Religion oder Weltanschauung

- Alter

- Behinderung

- Sexuelle Identität

Zur Diskriminierung gehört auch das sogenannte Mobbing. Steht Mobbing im Zusammenhang beispielsweise mit Geschlecht, Religion, Behinderung, Herkunft oder sexueller Identität, ist es Diskriminierung. Das Opfer hat dann erheblich erweiterte Rechte, beispielsweise wird die Beweislast vor Gericht vereinfacht.






Über uns
Die Mitglieder des Vereins sind erfahrene Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter von Personalabteilungen, Gewerkschaftsfunktionäre und Arbeitgeber. Darüber hinaus unterstützen erfahrene Arbeitsrechtler und Psychologen die Vereinsarbeit mit Rat und Tat bei der Seminarplanung und der Beratung. Unser juristischer Experte (Weiterverweisung), Dr. Alenfelder, Spezialist für Diskriminierungsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht, ermöglicht uns eine aktuelle und juristisch fundierte Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten im Kampf gegen Diskriminierung.

Wir helfen Opfern mit Rat und Tat. In vielen Fällen gibt es rechtliche und praktische Hilfen. Oft stehen Opfern von Diskriminierung erhebliche Schadensersatzansprüche zu (siehe Beispiele)

Selbstverständlich werden alle Anfragen vertraulich behandelt.

Gleichzeitig beraten wir auch Arbeitgeber und Unternehmer. Für viele Arbeitgeber ist unklar, welche Pflichten sie treffen, was sie nachweisen und unterlassen müssen um Diskriminierung und Schadensersatz zu vermeiden.

Nur Arbeitgeber und Unternehmer die unverzüglich jede Art der direkten oder indirekten Diskriminierung beseitigen, sind vor Schadensersatzansprüchen sicher. Wir können Ihnen helfen durch Beratung und Schulung (Weiterverweisung). Soweit es sich dabei um Rechtsberatung handelt, kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem DADV und dem Beratenen zustande.

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