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Bonner Appell

16.05.200608:50 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Am 15. Mai 2006 fand in Bonn das 1. Deutsche Antidiskriminierungsforum statt. Veranstalter war der Deutsche Antidiskriminierungsverband DADV, dessen Vorsitzende, Susanne B. Witt, sich nach der Veranstaltung sehr erfreut zeigt über das Interesse und die hervorragenden Ergebnisse dieser ersten Fach- und Vernetzungstagung nach Ankündigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) durch die Bundesregierung.

Zum Abschluß des 1. Deutsche Antidiskriminierungsforums verabschiedeten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter Leitung des Rechtsexperten des Deutschen Antidiskriminerungsverbandes, des Fachanwalts für Arbeitsrecht Dr. Klaus Michael Alenfelder aus Anlaß der bevorstehenden ersten Lesung des Gesetzes am 19. Mai 2006 im Bundestag folgenden

Bonner Appell


1. AUSGLEICH TRADIERTER BENACHTEILIGUNGEN!

2. GLEICHER SCHUTZ FÜR ALLE!

3. KEINE SCHONFRIST FÜR DISKRIMINIERENDE!

4. KEINE NAZIDIKTION IM AGG!

5. EIGENES KLAGERECHT FÜR ANTIDISKRIMINIERUNGSVERBÄNDE!

6. VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES SOZIO-ÖKONOMISCHEN STATUS!


ERLÄUTERUNG:

zu 1: Proaktive Maßnahmen müssen die bestehenden Nachteile ausgleichen.

zu 2: Keine Ungleichbehandlung im Gleichbehandlungsgesetz – Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot im Zivilrecht sind nur zulässig zum Schutz höherrangiger Rechtsgüter.

zu 3: Anwendung des AGG ohne Übergangsfristen.

zu 4: Vermeintliche „Rasse“ statt Rassebegriff.


Bonn, 15. Mai 2006


Erstunterzeichnerinnen und Erstunterzeichner:

Susanne B. Witt Vorsitzende, Deutscher Antidiskriminierungsverband Bonn
Dr. Klaus Michael Alenfelder Rechtsexperte, Deutscher Antidiskriminierungsverband Bonn
Susanne Baumstark Linksfraktion im Bundestag Berlin
Roland Borch Deutscher Antidiskriminierungsverband Bonn
L. Dahlinger Deutscher Antidiskriminierungsverband Bonn
Miriam Farhur Antidiskriminierungsbüro Köln Köln
Ingo Frieters -- Bonn
Dominic Frohn Schlau NRW Köln
Andreas Kermer Sprecher des Landesrats Sachsen der WASG Leipzig
David Krüger Deutscher Antidiskriminierungsverband Frankfurt/M.
Karl Krüger Deutscher Antidiskriminierungsverband
Sabine Limberger Deutscher Antidiskriminierungsverband Bon
Martin Pfafferott Jusos Bonn Bonn
Dr. Stefan Prystawik Direktor des European Anti-Discrimination Council EAC London
Renke Theilen Forum Gehirn e.V. Butzbach
Astrid Heiermann GESO LAG Sozialpsychiatrie NRW
Jürgen Karbe Die Linke PDS NRW
Anke Ames Musikerin, Pro Jazz e.V. Dortmund


Wenn auch Sie den Bonner Appell unterschreiben möchten, senden Sie bitte eine email mit vollständigem Namen, Funktion/Organisation und Ort an E-Mail


Deutscher Antidiskriminierungsverband
Vorsitzende: Susanne B. Witt,
Luisenstraße 19, 53721 Siegburg
E-Mailwww.dadv.de

Pressekontakt: 0163 857 9139
Email: E-Mail

Diskriminierung und Mobbing
Immer noch leiden viele Menschen in Deutschland unter Diskriminierung. Ihre Freiheit, ihre Würde und Selbstbestimmung wird mit Füßen getreten. Damit muß Schluß sein!

Eine Gesellschaft ist nur dann wahrhaft frei, wenn sie tatsächliche Freiheit für alle sichert.

Viel zu lange wurde Freiheit als Freiheit zur Diskriminierung verstanden und mit dem Schlagwort „Vertragsfreiheit“ bemäntelt. Doch statt Täterschutz muß endlich die Freiheit der Opfer vor Diskriminierung geschützt werden.

Wir wollen unseren Beitrag leisten, um das Übel Diskriminierung aus Deutschland zu verbannen. Dabei nehmen wir uns aller Diskriminierungsformen an und sind nicht auf die Vertretung einzelner Diskriminierungsgruppen beschränkt.

Wir betreuen Diskriminierungen insbesondere wegen:

- vermeintlicher Rasse oder ethnische Herkunft

- Geschlecht

- Religion oder Weltanschauung

- Alter

- Behinderung

- Sexuelle Identität

Zur Diskriminierung gehört auch das sogenannte Mobbing. Steht Mobbing im Zusammenhang beispielsweise mit Geschlecht, Religion, Behinderung, Herkunft oder sexueller Identität, ist es Diskriminierung. Das Opfer hat dann erheblich erweiterte Rechte, beispielsweise wird die Beweislast vor Gericht vereinfacht.


Über uns
Die Mitglieder des Vereins sind erfahrene Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter von Personalabteilungen, Gewerkschaftsfunktionäre und Arbeitgeber. Darüber hinaus unterstützen erfahrene Arbeitsrechtler und Psychologen die Vereinsarbeit mit Rat und Tat bei der Seminarplanung und der Beratung. Unser juristischer Experte (Weiterverweisung), Dr. Alenfelder, Spezialist für Diskriminierungsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht, ermöglicht uns eine aktuelle und juristisch fundierte Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten im Kampf gegen Diskriminierung.

Wir helfen Opfern mit Rat und Tat. In vielen Fällen gibt es rechtliche und praktische Hilfen. Oft stehen Opfern von Diskriminierung erhebliche Schadensersatzansprüche zu (siehe Beispiele)

Selbstverständlich werden alle Anfragen vertraulich behandelt.

Gleichzeitig beraten wir auch Arbeitgeber und Unternehmer. Für viele Arbeitgeber ist unklar, welche Pflichten sie treffen, was sie nachweisen und unterlassen müssen um Diskriminierung und Schadensersatz zu vermeiden.

Nur Arbeitgeber und Unternehmer die unverzüglich jede Art der direkten oder indirekten Diskriminierung beseitigen, sind vor Schadensersatzansprüchen sicher. Wir können Ihnen helfen durch Beratung und Schulung (Weiterverweisung). Soweit es sich dabei um Rechtsberatung handelt, kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem DADV und dem Beratenen zustande.

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