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Erste Verleihung des EAC-Zertifikats nach EAC-30000-ff. (Gerechtigkeitsmanagement) in Europa

27.11.200708:01 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Erste Verleihung des EAC-Zertifikats nach EAC-30000-ff. (Gerechtigkeitsmanagement) in Europa
Dr. Alenfelder, Präsident des EAC-Standardisierungskomitees
Dr. Alenfelder, Präsident des EAC-Standardisierungskomitees

(openPR) Am Montag, den 26. November 2007 fand in Wiesbaden die Überreichung des ersten in Europa verliehenen EAC-Zertifikats nach dem EAC-Standard 30000 ff. (Gerechtigkeitsmanagement) an die Vorsitzende der A-BIS e.V., Frau Hildegard Neiß, statt.

Herr Dr. Prystawik, der EU-Koordinator des Standardisierungskomitees des Europäischen Anti-Diskriminierungs- rates (European Anti-Discrimination Council - EAC), begrüßte die Anwesenden der Feierstunde und erläuterte Aufgaben und Tätigkeiten des EAC und die Bedeutung des Gerechtigkeitsmanagements für den Aufbau einer diskriminierungsfreien Gesellschaft in Europa und insbesondere Deutschland.

Herr Dr. Alenfelder, Rechtsexperte des Deutschen Antidiskriminierungs- verbandes und Präsident des EAC-Standardisierungskomitees, erläuterte die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungs- gesetzes (AGG). Er zeigte die erheblichen Schadensersatzrisiken für Unternehmen auf, die durch eine konsequente Vorbeugung durch das Gerechtigkeitsmanagement begrenzt werden können. Abschließend wies er auf die positiven wirtschaftlichen Auswirkungen der Diskriminierungsfreiheit hin. Dr. Alenfelder, Lehrbeauftragter der Fachhochschule Nordhessen, hob hervor: „Diskriminierung ist unmoralisch und dumm. Wer nach Vorurteilen auswählt, befördert oder bezahlt, bestraft Leistung und verhindert Effizienz.“

Anschließend erklärte Herr Frenzel, Vizepräsident des EAC-Standardisierungskomitees und Lead-Auditor bei der Zertifizierung, die EAC-30000-Familie und beschrieb die Schritte von der Einführung des Managementsystems bis zum Zertifizierungsaudit. Die EAC-30000 ff. läßt sich nahtlos an bestehende Managementsysteme wie z.B. ISO 9001 und ISO 14001 ankoppeln.

A-BIS hat sich als deutschlandweite Organisation über lange Jahre sehr erfolgreich führend bei der beruflichen Ausbildung und Integration junger behinderter Menschen besondere Verdienste erworben.

Der Europäische Anti-Diskriminierungsrat (European Anti-Discrimination Council - EAC) mit Sitz in London ist als EU-weite NGO u.a. damit betreut die Zertifizierung und Durchsetzung von Gerechtigkeitsstandards im Arbeitsleben erfolgreich umzusetzen.

Anschließend überreichten der Ständige Vertreter des EAC bei der Bundesregierung und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht, Dr. Klaus Michael Alenfelder, der Vizepräsident des EAC-Standardisierungskomitees, Hartmut Frenzel, und der Londoner EU-Koordinator des EAC-Standardisierungskomitees, Dr. Stefan M. Prystawik, das EAC-Zertifikat an Frau Neiß, der Vorsitzenden der A-Bis e.V.

Presseanfragen:

European Anti-Discrimination Council – EAC
International Headquarters
Office 386
2 Old Brompton Road
London
SW7 3DQ
United Kingdom

Tel: (+44) 020 7543 7734
Fax: (+44) 020 7581 4445

info ? eacih.org

Der European Anti-Discrimination Council – EAC (Europäischer Antidiskriminierungsrat) ist eine nichtstaatliche Organisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, ungerechtfertigte Diskriminierungen innerhalb der Europäischen Union. Der EAC stellt sich ausdrücklich gegen jede Form von Diskriminierung und strebt die Verwirklichung harmonischer und gerechter Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle europäischen Bürger und auf dem Gebiet der EU lebenden Menschen an.

In Besonderheit stellt sich der EAC gegen Diskriminierung aufgrund der folgenden Diskriminierungsmerkmale (in alphabethischer Reihenfolge):

*

Alter
*

Behinderung
*

Geschlechts
*

Rasse bzw. der ethnische Herkunft
*

Religion oder Weltanschauung
*

sexuelle Orientierung


Der Antidiskriminierungsrat unterstützt alle Aktivitäten, die der Schaffung gerechter und diskriminierungsfreier Lebensbedingungen in Europa dienen. Aus diesem Grund ist es unser dringliches Anliegen, europaweit gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die diesem Anliegen - im Sinne unseres Mottos „Per Iurem Ad Iustitiam“ - Rechnung tragen.

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