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Erste Verleihung des EAC-Zertifikats nach dem EAC Standard 30000 (Gerechtigkeitsmanagement) in Deutschland

20.11.200709:49 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Erste Verleihung des EAC-Zertifikats nach dem EAC Standard 30000 (Gerechtigkeitsmanagement) in Deutschland
Dr. Klaus Michael Alenfelder, Präsident der Deutrschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht vertritt den EAC in Deutschland
Dr. Klaus Michael Alenfelder, Präsident der Deutrschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht vertritt den EAC in Deutschland

(openPR) Am Montag, den 26. November 2007 findet in Wiesbaden die Überreichung des ersten in Deutschland verliehenen EAC-Zertifikats nach dem EAC Standard 30000 (Gerechtigkeitsmanagement) an die Vorsitzende der A-BIS e.V., Hildegard Neiß, statt.

A-BIS hat sich als deutschlandweite Organisation über lange Jahre sehr erfolgreich führend bei der beruflichen Ausbildung und Integration junger behinderter Menschen besondere Verdienste erworben.

Der Europäische Anti-Diskriminierungsrat (European Anti-Discrimination Council – EAC) mit Sitz in London ist als EU-weite NGO u.a. damit betreut die Zertifizierung und Durchsetzung von Gerechtigkeitsstandards im Arbeitsleben erfolgreich umzusetzen.

Der Ständige Vertreter des EAC bei der Bundesregierung und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht, Dr. Klaus Michael Alenfelder sowie der Londoner EU-Koordinator des EAC Standardisierungskomitees, Dr. Stefan M. Prystawik, werden den das EAC-Zertifikat im Rahmen einer Feierstunde an Frau Neiß überreichen.

Pressekontakt:

European Anti-Discrimination Council – EAC
International Headquarters
Office 386
2 Old Brompton Road
London
SW7 3DQ
United Kingdom

Tel: (+44) 020 7543 7734
Fax: (+44) 020 7581 4445

info ? eacih.org

Der European Anti-Discrimination Council – EAC (Europäischer Antidiskriminierungsrat) ist eine nichtstaatliche Organisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, ungerechtfertigte Diskriminierungen innerhalb der Europäischen Union. Der EAC stellt sich ausdrücklich gegen jede Form von Diskriminierung und strebt die Verwirklichung harmonischer und gerechter Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle europäischen Bürger und auf dem Gebiet der EU lebenden Menschen an.

In Besonderheit stellt sich der EAC gegen Diskriminierung aufgrund der folgenden Diskriminierungsmerkmale (in alphabethischer Reihenfolge):

* Alter

* Behinderung

* Geschlechts

* Rasse bzw. der ethnische Herkunft

* Religion oder Weltanschauung

* sexuelle Orientierung

Der Antidiskriminierungsrat unterstützt alle Aktivitäten, die der Schaffung gerechter und diskriminierungsfreier Lebensbedingungen in Europa dienen. Aus diesem Grund ist es unser dringliches Anliegen, europaweit gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die diesem Anliegen - im Sinne unseres Mottos „Per Iurem Ad Iustitiam“ - Rechnung tragen.

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