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EAC Institut – Rechsanwalt Frank Jansen bestand Prüfung zum Zertifizierten Trainer für Führungskräfte AGG

30.10.200610:21 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: EAC Institut – Rechsanwalt Frank Jansen bestand Prüfung zum Zertifizierten Trainer für Führungskräfte AGG
RA Frank Jansen, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht (DGAR) hat sich zum Führungskräftetrainer qualifiziert
RA Frank Jansen, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht (DGAR) hat sich zum Führungskräftetrainer qualifiziert

(openPR) London, 30. Oktober 2006. Der Pressesprecher des Europäischen Antidiskriminierungsrates – EAC, Graham Alden teilte heute im Rahmen eines Pressegesprächs in der Londoner Zentrale mit, daß der deutsche Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frank Jansen aus Bad Hersfeld am vergangenen Freitag die Prüfung zum Certified Trainer AGG bestanden hat.

Jansen, der seit kurzem auch Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht http://www.dadv.de/praesidium_dgar.html ist, wurde die Urkunde durch den Ständigen Vertreter des EAC in Berlin, Dr. Klaus Michael Alenfelder überreicht. Seine Glückwünsche sprach auch der Vorsitzende der Prüfungskommission, der Londoner EAC Direktor Dr. Stefan Prystawik aus.

Zertifizierter Trainer des EAC für Führungskräfte kann werden, wer als Volljurist mit zusätzlicher Fachqualifikation eine 40stündige Schulung mit anschließender Prüfung erfolgreich absolviert hat und jährlich mindestens 16 Stunden Auffrischungsschulung beim EAC Institut absolviert. Darüberhinaus bietet das EAC Institut in Deutschland einen weiteren Ausbildungsweg für Zertifizierte Personaltrainer AGG an.

Beide Lehrgänge entsprechen den Vorgaben des Europäischen Antidiskriminierungsrates - EAC, der als alleiniger EU-weiter Antidiskriminierungsverband aus Sicht des Deutschen Bundestages für eine ‚erfreuliche Rechtssicherheit’ im Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) sorgt.

Weitere Fragen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und zur EAC Zertifizierung sowie zur Trainerausbildung beantworten Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle:

Ständige Vertretung des European Anti-Discrimination Council – EAC
EAC Institut Ltd.

GESCHÄFTSSTELLE
Martinstraße 43
53332 Bornheim

Tel.: 02227 907727
Fax: 02227 907336

E-Mail

www.eacih.org

Diskriminierung und Mobbing
Immer noch werden in Deutschland Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihres Alters, ihres Glaubens, ihrer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt. Wir glauben, dass eine Gesellschaft erst dann wirklich frei ist, wenn sie allen ihren Mitgliedern tatsächliche Freiheit sichert.

Der European Anti-Discrimination Council – EAC hat zur Aufgabe eine europaweite Zusammenarbeit im Kampf gegen die Diskriminierung. Dabei arbeitet er mit Verbänden in anderen Ländern wie dem Deutschen Antidiskriminierungsverband ( www.dadv.de ) und übernationalen Organisationen wie der EU Kommission zusammen.

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