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Informationsvorsprung und Rechtskenntnis entscheidend – Verantwortliche in den Unternehmen jetzt zur kompetenten Einschätzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes befähigen

07.06.200611:39 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Informationsvorsprung und Rechtskenntnis entscheidend – Verantwortliche in den Unternehmen jetzt zur kompetenten Einschätzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes befähigen
Bei der EU Kommission: EAC Direktor Dr. Stefan Prystawik
Bei der EU Kommission: EAC Direktor Dr. Stefan Prystawik

(openPR) tageskommentar Interview mit dem Direktor des Europäischen Antidiskriminierungsrates (EAC) in London, Dr. Stefan M. Prystawik

tageskommentar: Herr Dr. Prystawik, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird nun doch während der parlamentarischen Sommerpause inkrafttreten. Welche Herausforderungen stellt dies aus europäischer Sicht an die Unternehmen in Deutschland?

Prystawik: Als Leiter der zentralen europäischen Stelle, die mit der Thematik befaßt ist, dem European Anti-Discrimination Council – EAC, werde ich hier in London täglich mit Fragen u.a. aus der deutschen Wirtschaft konfrontiert. Man steht der Sache nach wie vor kritisch gegenüber, möchte anderseits rechtzeitig in der Lage sein, die richtigen Führungsentscheidungen zu treffen. Das halte ich für eine gute Grundeinstellung und in dem Bereich wird der EAC den Verantwortlichen in Deutschland durch sein wissenschaftliches Institut schnelle, nachhaltige und praxisorientierte Hilfestellung gewähren.

tageskommentar: Einerseits sehen wir nun Seminarangebote der üblichen Anbieter im Internet zum Thema rechtliche Updates und Schnellschulungen zum AGG. Andererseits sind da die Vorgaben aus Brüssel und die Notwendigkeit einer fachlich fundierten Einschätzung der Rechtspraxis.

Prystawik: Da liegt die Problematik – die politischen Vorgaben haben dem AGG im arbeitsrechtlichen Teil zu nahezu universeller Anwendbarkeit verholfen – aber nicht nur das ist entscheidend. Die Fähigkeit, politische und gesellschaftliche Entwicklungen zu kennen und zu antizipieren ist gleichermaßen erheblich. Dies werden wir ab Juli 2006 im Rahmen der Leadership Awareness Initiative des EAC Institutes anbieten. Da hat der EAC bekanntlich die Fachexpertise und rechtliche Exzellenz, wie sich ja auch gerade wieder bei den Brüsseler Gesprächen gezeigt hat.

tageskommentar: Wie sieht die EU Kommission das weitere Vorgehen genau?

Prystawik: Mit der EU Kommission verbindet den EAC eine ohnehin fundierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Rahmen der langjährigen europaweiten Initiativen der EU für Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung. Mit der in wenigen Tagen in Deutschland offiziell beginnenden Leadership Awareness Initiative wird der EAC die Aufgaben aus Brüssel in die Tat umsetzen, so, wie sie bereits durch führende Mitglieder des EAC Research Council im Rahmen des Total Diversity Concepts™ erarbeitet wurden.

tageskommentar: .. und das beinhaltet genau was?

Prystawik: Der erste Schritt ist die Leadership Awareness, dem ein Appraisal also eine rechtspraktische Lageeinschätzung in dem Unternehmen folgt. Auf dieser Grundlage kann, so die Brüsseler Vorgabe, durch den EAC das ‚European Certificate of Compliance with Non-Discrimination Standards’ zuerkannt werden.
Einem weiteren Appraisal nach frühestens 14 Monaten kann dann die Zertifizierung im Rahmen des ‚European Certificate of Good Practice in Non-Discrimination Standards’ erfolgen.

tageskommentar: Warum wünscht die Kommission ein derart formalisiertes Prüfkonzept?

Prystawik: Im Rahmen einer Konferenz zum Stand der Implementierung der Antidiskriminierungsrichtlinien in Deutschland, die in der vergangenen Woche von der Vertretung der EU Kommission in Berlin veranstaltet wurde, ist mir gegenüber erneut deutlich klarstellt worden, daß ein solcher Zertifikatsnachweis künftig nicht nur Voraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen im staatlichen und halbstaatlichen Bereich sein wird, sondern insbesondere der Rechtssicherheit der Unternehmen dienen wird. Wer vor Gericht der Diskriminierung geziehen wird, kann mit diesem EU-weit gültigen Nachweis selbstverständlich in erheblichem Maße Kosten und Mühen sparen.

tageskommentar: Wo erhält man nähere Auskünfte zu dem Verfahren und zur Teilnahme am Leadership Awareness Training des EAC?

Prystawik: Anfänglich werden wir die Leadership Awareness nur einem kleinen Kreis von Entscheidungsträgern anbieten können, wie auch beim Start der Veranstaltungsreihe deutlich werden wird.
Vorabinformationen erhalten Sie per e-mail: E-Mail, dort gibt es auch eine Telefonnummer, um Ihre Fragen kompetent klären zu können. Ab Juli wird dann eine website mit weiteren Informationen unter eac-institute.com freigeschaltet.



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European Anti-Discrimination Council

Motto: Per Iurem Ad Iustitiam

We are an NGO. Our aim is to eliminate unjust discrimination in Europe. We oppose any kind of discrimination and wish to establish harmonious and just living and work conditions for all European citizens and migrants.

In particular we oppose discrimination for reasons of (in alphabetical order):
- age
- beliefs
- disability
- gender
- race and ethnic origin
- religion
- sexual orientation

We co-ordinate anti-discrimination efforts across Europe. We ensure regular professional and scientific analysis on current developments, a selection of which appears in the “EAC Review”.

We are concerned citizens supporting professional and grassroots movements in their quest for the essential human right of living free from unjust discrimination. It is thus pre-eminent to create a legal environment tending to those needs – matching our motto “Per Iurem Ad Iustitiam” as Justice requires proper legal provisions.

European Anti-Discrimination Council – EAC
International Headquarters
Office 386
2 Old Brompton Road
London
SW7 3DQ
United Kingdom

Tel: (+44) 020 7543 7734
Fax: (+44) 020 7581 4445

E-Mail



Pressekontakt:

Permanent Representation of the European Anti-Discrimination Council in Berlin
Ständige Vertretung des Europäischen Anti-Diskriminierungsrates in Berlin
Lübecker Strasse 48
10559 Berlin

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