openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Arbeitsrecht: Wirkung eines Beendigungsvergleich bei Betriebsübergang

Bild: Arbeitsrecht: Wirkung eines Beendigungsvergleich bei Betriebsübergang
Martin Warm, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Arbeitsrecht / Wirtschaftsanwalt in Paderborn
Martin Warm, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Arbeitsrecht / Wirtschaftsanwalt in Paderborn

(openPR) Das Bundesarbeitsgericht hat in einer neueren Entscheidung Stellung genommen zur Frage der Wirksamkeit eines Beendigungsvergleichs in Zusammenhang mit einem Betriebsübergang (BAG , Urteil vom 24. August 2006 - 8 AZR 574/05; Vorinstanz: LAG Düsseldorf, Urteil vom 23. Juni 2005 - 11 Sa 483/05 ).


Danach wirkt ein Beendigungsvergleich zwischen Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer nach Betriebsübergang auch gegenüber dem Betriebsübernehmer.

Der Betriebsveräußerer, der ein Arbeitsverhältnis vor dem Betriebsübergang gekündigt hat, bleibt trotz des Betriebsübergangs Beklagter in dem Kündigungsrechtsstreit, den der Arbeitnehmer gegen ihn angestrengt hat. Obwohl nach § 613a Abs. 1 BGB der Betriebserwerber neuer Arbeitgeber wird, kann der Betriebsveräußerer in diesem Rechtsstreit auch einen Beendigungsvergleich abschließen. Er wirkt zumindest dann gegenüber dem Betriebserwerber, wenn dieser mit dem Vergleich einverstanden ist bzw. ihn genehmigt.

Die Klägerin war seit 1990 bei einem Unternehmen, welches in einer Klinik die Reinigungsaufgaben durchführte, beschäftigt. Als das Unternehmen den Reinigungsauftrag verlor, sprach es eine betriebsbedingte Änderungskündigung aus, die die Klägerin mit einer Kündigungsschutzklage angriff. Nachdem die Beklagte den Reinigungsauftrag erhalten hatte, schloss die Klägerin in dem Kündigungsschutzprozess mit dem ursprünglich beauftragten Reinigungsunternehmen einen gerichtlichen Beendigungsvergleich, welcher auch die Zahlung einer Abfindung vorsah. Im Streitfall nahm sie die Beklagte auf Weiterbeschäftigung in Anspruch. Die Beklagte verwies außerdem auf die vereinbarte Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin blieb erfolglos. Der Senat hat - wie das Landesarbeitsgericht - offen gelassen, ob der Reinigungsbetrieb nach § 613a Abs. 1 BGB auf die Beklagte übergegangen ist. Er hat einen Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte auf Weiterbeschäftigung schon deshalb verneint, weil das Arbeitsverhältnis durch den mit dem ursprünglichen Arbeitgeber geschlossenen Vergleich beendet worden ist. Auch wenn dieser wegen des möglichen Verlustes der Arbeitgeberstellung als Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt haben sollte, ist die Beendigungsvereinbarung zumindest nach § 177 BGB durch eine Genehmigung der Beklagten wirksam geworden. (Quelle: PM des BAG)
Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsanwalt (http://www.rechtsanwalt-in-paderborn.de)

rechtsanwalts-TEAM.de
Warm & Kanzlsperger
in Bürogemeinschaft

Rechtsanwalt
Martin J. Warm

Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ihr rechtsanwalts-PARTNER mit Schwerpunkten
Gesellschaftsrecht . Unternehmensrecht.
Arbeitsrecht . Vertragsrecht . Wirtschaftsrecht

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 98036
 185

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Arbeitsrecht: Wirkung eines Beendigungsvergleich bei Betriebsübergang“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt / Fachanwalt in Paderborn

Bild: Arbeitsrecht: Ordnungsgemäße Unterzeichnung einer Kündigung - ProbezeitkündigungBild: Arbeitsrecht: Ordnungsgemäße Unterzeichnung einer Kündigung - Probezeitkündigung
Arbeitsrecht: Ordnungsgemäße Unterzeichnung einer Kündigung - Probezeitkündigung
Das für Kündigungen nach § 623 BGB bestehende Schriftformerfordernis ist nur gewahrt, wenn das Kündigungsschreiben vom Kündigenden eigenhändig unterzeichnet ist. Die bloße Paraphierung mit einem Namenskürzel genügt nicht. Nach dem äußeren Erscheinungsbild muss erkennbar sein, dass der Unterzeichner seinen vollen Namen und nicht nur eine Abkürzung hat niederschreiben wollen. Insoweit ist ein großzügiger Maßstab anzulegen. Auf die Lesbarkeit des Namenszuges kommt es nicht an. Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sec…
Bild: Gesellschaftsrecht / GmbH & Co KG: Unwirksamkeit der Einlagenzahlung an eine Komplementär-GmbHBild: Gesellschaftsrecht / GmbH & Co KG: Unwirksamkeit der Einlagenzahlung an eine Komplementär-GmbH
Gesellschaftsrecht / GmbH & Co KG: Unwirksamkeit der Einlagenzahlung an eine Komplementär-GmbH
Ende des vergangenen Jahres hat der BGH eine für viele GmbH & Co KGs beachtenswerte Entscheidung getroffen. Danach vertritt der Senat die Rechtsauffassung, dass die allgemeinen Kapitalaufbringungsregeln des GmbH-Rechts (§ 19 GmbHG) auch bei der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG gelten, ohne dass unter dem Gesichtspunkt einer "wirtschaftlichen Einheit" der beiden Gesellschaften ein "Sonderrecht" für die Kapitalaufbringung bei der Komplementär-GmbH anzuerkennen wäre. Danach ist die Einlageforderung der (Komplementär-)GmbH nicht erfüllt, wen…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Seminare für den Betriebsrat und den PersonalratBild: Seminare für den Betriebsrat und den Personalrat
Seminare für den Betriebsrat und den Personalrat
… praxisnahe Inhouse- Seminare, insbesondere auch für Betriebsräte und Personalräte, mit hochqualifizierten Dozenten durch. Einige der Themen: BetrVG (Betriebsverfassungsrecht), PersVG (Personalvertretungsrecht), allgemeines Arbeitsrecht für Personal- und Betriebsräte, Abmahnung, Kündigung, Betriebsübergang, Mobbing, Arbeitszeugnis, Sozialrecht u.a. ...
Bild: Arbeitsrecht: Betriebsübergang - Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB; Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGBBild: Arbeitsrecht: Betriebsübergang - Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB; Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB
Arbeitsrecht: Betriebsübergang - Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB; Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB
Kürzlich hat das Bundesarbeitsgericht ausgiebig Stellung bezogen zu den Voraussetzungen eines Widerspruchs in Zusammenhang mit einem Betriebsübergang. Zugleich macht es die Anforderungen an die Unterrichtungspflicht deutlich (BAG, 8-AZR-305/05, Urteil vom 13.07.2006; Verfahrensgang: LAG München - 2 Sa 1098/04 - 12.5.2005; ArbG Rosenheim - 2 Ca 525/04 …
Bild: Arbeitsrecht - Unvollständige oder fehlerhafte Unterrichtung der vom BetriebsübergangBild: Arbeitsrecht - Unvollständige oder fehlerhafte Unterrichtung der vom Betriebsübergang
Arbeitsrecht - Unvollständige oder fehlerhafte Unterrichtung der vom Betriebsübergang
Nach einer aktuellen Entscheidung des LAG München setzt die unvollständige oder fehlerhafte Unterrichtung der vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer keine Widerspruchsfrist in Gang. Bei einem Betriebsübergang ist der Arbeitgeber verpflichtet, die betroffenen Arbeitnehmer ordnungsgemäß zu unterrichten. Erforderlich ist eine schriftliche Mitteilung …
Bild: Der Betriebsübergang (§ 613a BGB) - SeminareBild: Der Betriebsübergang (§ 613a BGB) - Seminare
Der Betriebsübergang (§ 613a BGB) - Seminare
… Inhouse-Seminare (1 Tag) an. Dozentin ist die erfahrene Arbeitsrichterin Frau Dr. Gutmann. Das Seminar ist für alle Berufstätigen gedacht, die von einem Betriebsübergang betroffen sind oder sein könnten. Ebenso für Mitglieder von Personalvertretungsorganen (Betriebsrat, Personalrat u.a.) und sonstige Interessierte. Nähere Informationen über dieses Seminar …
Auch Wechsel des Betriebsinhabers als Betriebsübergang zu werten
Auch Wechsel des Betriebsinhabers als Betriebsübergang zu werten
… hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. Damit soll ein lückenloser Bestandsschutz für bisherige Arbeitnehmer gewährleistet werden. Für den Betriebsübergang bedarf es dann eines Wechsels des Betriebsinhabers. Sollten Arbeitnehmer eine Eigenkündigung gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber abgegeben haben, zum Beispiel …
Bild: Arbeitsrecht: Beendigungsvergleich zwischen Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer nach Betriebsübergang wirkt auch gegenüber BetriebsübernehmerBild: Arbeitsrecht: Beendigungsvergleich zwischen Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer nach Betriebsübergang wirkt auch gegenüber Betriebsübernehmer
Arbeitsrecht: Beendigungsvergleich zwischen Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer nach Betriebsübergang wirkt auch gegenüber Betriebsübernehmer
… August 2006 (8 AZR 574/05; Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. Juni 2005 - 11 Sa 483/05) entschieden, dass ein Beendigungsvergleich zwischen Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer nach Betriebsübergang auch gegenüber Betriebsübernehmer wirkt. Der Betriebsveräußerer, der ein Arbeitsverhältnis vor dem Betriebsübergang gekündigt hat, …
Der Wechsel eines Betriebsinhabers kann ebenfalls ein Betriebsübergang sein
Der Wechsel eines Betriebsinhabers kann ebenfalls ein Betriebsübergang sein
Nach § 613a BGB tritt derjenige, der beim Betriebsübergang den Betrieb übernimmt, in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart grprainer.com führen aus: Der Betriebserwerber hat die Möglichkeit, …
Betriebsübergang durch Wechsel des Betriebsinhabers
Betriebsübergang durch Wechsel des Betriebsinhabers
… führen aus: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 27.09.2012 (AZ: 8 AZR 826/11) Einschätzungen zur näheren Bestimmung der Grundsätze zum Betriebsübergang geben. Übernehme ein Betriebserwerber zwei Drittel der Belegschaft eines Betriebes kurze Zeit nach deren Eigenkündigungen, liege eine Umgehung der Betriebsübergangsvorschriften jedenfalls …
Wechsel des Betriebsinhabers auch als Betriebsübergang zu qualifizieren
Wechsel des Betriebsinhabers auch als Betriebsübergang zu qualifizieren
… Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart grprainer.com führen aus: Gemäß § 613a BGB tritt der Übernehmer des Betriebes beim Betriebsübergang in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Damit soll ein lückenloser Bestandsschutz für bisherige Arbeitnehmer …
Betriebsübergang durch Wechsel des Betriebsinhabers
Betriebsübergang durch Wechsel des Betriebsinhabers
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart grprainer.com führen aus: Beim Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB tritt der Übernehmer des Betriebes in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es …
Sie lesen gerade: Arbeitsrecht: Wirkung eines Beendigungsvergleich bei Betriebsübergang