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HR-BRAIN ist eine Initiative der Unternehmen Kanzlei Michalka und der GermanPersonnel e-search GmbH und verbinden damit juristische Kompetenz auf allen Gebieten des Arbeitsrechtes mit langjährig praxiserprobtem Wissen im Bereich Personalmanagement. Darü

Aktuelle Pressemitteilungen von HR-Brain
Bild: Wer nicht hören will muss fühlen - Auswirkungen des neuen Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)Bild: Wer nicht hören will muss fühlen - Auswirkungen des neuen Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
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Wer nicht hören will muss fühlen - Auswirkungen des neuen Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Vor einem guten Monat ist das lang diskutierte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im dritten Anlauf in Kraft getreten. Wer glaubte, das Gesetz zeige keine Auswirkungen der irrt. Das Rechts- und Unrechtsbewusstsein der deutschen Beschäftigten ist größer als erwartet. So sieht beispielsweise eine Arbeitnehmerin wegen einer falsche Lohnabrechnung des Arbeitgebers: „… einen Zusammenhang der Gesamtbehandlung durch Ihre Firma wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit und behält sich vor, wegen ethnischer Diskriminierung gegen Sie vorzugehen.“ Damit so…
05.10.2006
AGG – kostengünstig  die Schulungspflicht gem. § 12 AGG erfüllen – HRBrain.de
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AGG – kostengünstig die Schulungspflicht gem. § 12 AGG erfüllen – HRBrain.de

Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18.08.2006 müssen Arbeitgeber für diskriminierendes Verhalten ihrer Beschäftigen zahlen! Es sei denn, sie sind der Schulungspflicht aus § 12 Abs.2 AGG nachgekommen. Schnell kann aus dem scheinbar „normalen“ Umgangston in vielen Abteilungen unserer Unternehmen ein Tatbestand der Belästigung nach dem AGG werden. Für den Arbeitgeber kann dieses Verhalten seiner Mitarbeiter/innen schnell zu einem finanziellen Desaster werden. Es sei denn, er ist seiner Verpflichtung aus §12 Ab…
24.08.2006
HRBrain.de : AGG Onlineschulungen schnell, kostengünstig und sicher – von Arbeitgebern für Arbeitgeber
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HRBrain.de : AGG Onlineschulungen schnell, kostengünstig und sicher – von Arbeitgebern für Arbeitgeber

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18.08.2006 in Kraft getreten – Umsetzung der Schulungspflicht aus § 12 AGG mit der bewährten E-Learning Lösung von www.HRBrain.de Am 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt stehen Arbeitgeber vor der Herausforderung alle Beschäftigten in den relevanten Inhalten des AGG´s zu schulen, so dass eine Haftungserleichterung schnell erwirkt werden kann. Neben den Schulungsinhalten ist der Aspekt der wirtschaftlichen Durchführbarkeit zu b…
22.08.2006
Bild: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt am 18.08.2006 in Kraft – jetzt müssen Unternehmen reagierenBild: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt am 18.08.2006 in Kraft – jetzt müssen Unternehmen reagieren
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt am 18.08.2006 in Kraft – jetzt müssen Unternehmen reagieren

Mit in Kraft treten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, diejenigen Vorbeugungsmaßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um seine Arbeitnehmer vor Benachteiligung, insbesondere in der Form einer (sexuellen) Belästigung zu schützen. Das AGG bestimmt ausdrücklich, dass geeignete Schulungen als Erfüllung der notwendigen Vorbeugungsmaßnahmen gelten. Diesem enormen Schulungsaufwand steht die ökonomische Durchführbarkeit gegenüber. Ein probates Mittel für Unternehmen, zur kostengünstigen Erfüllung…
17.08.2006
Bild: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt in Kraft – schnelle Rechtssicherheit für UnternehmenBild: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt in Kraft – schnelle Rechtssicherheit für Unternehmen
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt in Kraft – schnelle Rechtssicherheit für Unternehmen

Das AGG wird noch im August in Kraft treten. Für den arbeitsrechtlichen Teil sieht das Gesetz keine Übergangsfristen vor Für Unternehmen bedeutet das, schnellstmöglich Rechtssicherheit herzustellen und die gesetzlich vorgeschriebenen Organisationspflichten umzusetzen. Eines dieser Verpflichtungen ist es, alle Beschäftigten über das AGG zu informieren und in Teilbereichen zu schulen. Von zentraler Bedeutung wird dabei für Unternehmen die ökonomische Umsetzbarkeit und die Vermittlung der „richtigen“ Inhalte zur schnellen Herstellung der Rech…
16.08.2006
Bild: Das AGG ist unterzeichnet - Jetzt sollten Unternehmen schulenBild: Das AGG ist unterzeichnet - Jetzt sollten Unternehmen schulen
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Das AGG ist unterzeichnet - Jetzt sollten Unternehmen schulen

Am Montag teilte das Präsidialamt in Berlin mit, dass der Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz unterzeichnet habe. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird es dann endgültig - der arbeitsrechtliche Teil ohne Übergangsfristen- in Kraft treten. Das soll in den nächsten Tagen geschehen. Jetzt müssen Unternehmen all ihre Mitarbeiter/innen "geeignet" schulen um Benachteiligungen, insbesondere (sexuelle) Belästigungen zu verhindern. Nur Unternehmen die dieser Organisationspflicht nachkommen und dies auch dokumentieren können, erwirken …
14.08.2006
Bild: E-Learning zum AGG – Methodik schützt vor Inhalt nichtBild: E-Learning zum AGG – Methodik schützt vor Inhalt nicht
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E-Learning zum AGG – Methodik schützt vor Inhalt nicht

Viel E und wenig Learning. Bei der Auswahl einer geeigneten Lernsoftware rund um das Thema Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollten Unternehmen genau hinsehen denn: Nur Schulungen, die auch geeignet sind, Benachteiligungen zu verhindern, können zu einer Haftungserleichterung des Arbeitgebers führen. Welche Schulung allerdings im Sinne des Gesetzes „geeignet“ ist, definiert das Gesetz nicht. Dies betrifft insbesondere die Frage welche Inhalte der Arbeitgeber in diesen Schulungen vermitteln muss und in Anlehnung hieran welche Inhalte …
01.08.2006
Bild: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - aufgeschoben ist nicht aufgehobenBild: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - aufgeschoben ist nicht aufgehoben
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Der erste August 2006 bringt viele Veränderungen mit sich. Langzeitarbeitslose müssen ab diesem Monat mit schärferen Kontrollen und Strafen rechnen. Biodiesel wird ab sofort um 9 Cent pro Liter teurer, weil die Steuerbefreiung endet und der neue Bußgeldkatalog gilt ab diesem Datum für alle Verkehrsteilnehmer.Nur das angekündigte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat nicht - wie von der Bundesregierung in Aussicht gestellt - zum 1. August 2006 in Kraft. Der verabschiedete Gesetzestext sieht als Datum des In-Kraft-Tretens den Tag nach…
01.08.2006
Bild: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Wer nicht schulen will, muss zahlen!Bild: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Wer nicht schulen will, muss zahlen!
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Wer nicht schulen will, muss zahlen!

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Wer nicht schulen will, muss zahlen Jeder Arbeitgeber ist für das Verhalten seiner Mitarbeiter/-innen verantwortlich. Von besonderer Bedeutung wird dies ab dem 01. August 2006 in den Fragen der Gleichbehandlung. Mit dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind für den Arbeitgeber aus dem § 12 AGG sog. Organisationspflichten umzusetzen. Was gilt und was können Sie tun? In aller Kürze: Sie müssen Ihre Mitarbeiter per Schulung mit dem AGG vertraut machen. Warum? Ziel des AGG ist es, Bena…
27.07.2006
Antidiskriminierung als Führungsaufgabe – Gleichbehandlung als Unternehmenskultur
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Antidiskriminierung als Führungsaufgabe – Gleichbehandlung als Unternehmenskultur

Eine positive Unternehmenskultur ist das stärkste Führungsinstrument einer Organisation und äußert sich im Alltag in den Reaktionen der Mitarbeiter. Sie gewinnt durch eine freundschaftliche Atmosphäre eine ansonsten unerklärliche Leistung der Mitarbeiter. Dementsprechend liegt es nahe, dass das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht als isoliertes Gesetz betrachtet, sondern Teil einer Unternehmenskultur werden soll. Im globalen Wirtschaftraum ist das Gesetz bereits gelebter Unternehmensalltag. Gerade international operierende Un…
19.07.2006
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Diskriminierungsfreie Unternehmenskultur als Unternehmensleitbild
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Diskriminierungsfreie Unternehmenskultur als Unternehmensleitbild

Für internationale Unternehmen längst gelebter Alltag - für den deutschen Mittelstand immer noch ein Phantom des Schreckens. Obwohl das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bereits vom Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat gebilligt wurde bereiten sich deutsche Unternehmen nur sehr zögerlich auf dieses Gesetz vor. Eine Umfrage im Juni 2006 zeigte, dass sich weniger als 15% der befragten Unternehmen auf das AGG vorbereiten. Ein Spiel mit dem Feuer, wenn man bedenkt ,dass Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt bei gesetzeswidrigen Diskrim…
19.07.2006
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Stichtag 1. August 2006
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Stichtag 1. August 2006

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kommt und wird ohne Übergangsfristen in Kraft treten. Damit wird sich dieses Gesetz sofort nach Einführung auf zahlreiche Prozesse der Personalwirtschaft auswirken. Zentralbegriff des Diskriminierungsrechts ist die Benachteiligung. Wer wird von dem Gesetz betroffen sein? Was heißt Benachteiligung? Wie kann ich mich als Arbeitgeber vorbereiten und schützen? Antworten auf diese Fragen und noch viel mehr Informationen finden Sie unter: www.hrbrain.de HR-Brain Forstenrieder Alle 150a 81476 München
18.07.2006
Wer nicht gleich handelt, wird nicht gleichbehandelt - das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
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Wer nicht gleich handelt, wird nicht gleichbehandelt - das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Mit dem beschlossenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG); früher Antidiskriminierungsgesetz (ADG) müssen Arbeitgeber handeln. Der arbeitsrechtliche Teil des Gesetzes tritt voraussichtlich am 01. August dieses Jahres ohne Übergangsfristen in Kraft. Damit riskieren Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt bei gesetzeswidrigen Diskriminierungen Schadensersatzansprüche, Entschädigungsforderungen, Entgeltfortzahlungspflichten trotz Leistungsverweigerung u. v. a. m. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, sollten Unternehmen möglichst schnell handeln, v…
18.07.2006
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