(openPR) Viel E und wenig Learning. Bei der Auswahl einer geeigneten Lernsoftware rund um das Thema Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollten Unternehmen genau hinsehen denn:
Nur Schulungen, die auch geeignet sind, Benachteiligungen zu verhindern, können zu einer Haftungserleichterung des Arbeitgebers führen. Welche Schulung allerdings im Sinne des Gesetzes „geeignet“ ist, definiert das Gesetz nicht. Dies betrifft insbesondere die Frage welche Inhalte der Arbeitgeber in diesen Schulungen vermitteln muss und in Anlehnung hieran welche Inhalte die Onlineschulung den Beschäftigten vermitteln muss.
Ziel der Schulungen soll nach dem Wortlaut des § 12 Abs. 2 AGG sein, Benachteiligungen zu verhindern. Dementsprechend sollten die Inhalte an die Zielgruppe sowohl inhaltlich als auch sprachlich angepasst sein.
Gerne informieren wir Sie über die Inhalte unserer E-Learning Module. www.HR-Brain.de
HR-Brain
Forstenrieder Alle 150a
81476 München
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HR-BRAIN ist eine Initiative der Unternehmen Kanzlei Michalka und der GermanPersonnel e-search GmbH und verbinden damit juristische Kompetenz auf allen Gebieten des Arbeitsrechtes mit langjährig praxiserprobtem Wissen im Bereich Personalmanagement. Darüber hinaus bietet die Initiative Führungskräften ein erstklassiges Forum für Informations- und Erfahrungsaustausch.
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Vor einem guten Monat ist das lang diskutierte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im dritten Anlauf in Kraft getreten.
Wer glaubte, das Gesetz zeige keine Auswirkungen der irrt. Das Rechts- und Unrechtsbewusstsein der deutschen Beschäftigten ist größer als erwartet. So sieht beispielsweise eine Arbeitnehmerin wegen einer falsche Lohnabrechnung des Arbeitgebers: „… einen Zusammenhang der Gesamtbehandlung durch Ihre Firma wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit und behält sich vor, wegen ethnischer Diskriminierung gegen Sie vorzugehen.“
Damit so…
Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18.08.2006 müssen Arbeitgeber für diskriminierendes Verhalten ihrer Beschäftigen zahlen! Es sei denn, sie sind der Schulungspflicht aus § 12 Abs.2 AGG nachgekommen.
Schnell kann aus dem scheinbar „normalen“ Umgangston in vielen Abteilungen unserer Unternehmen ein Tatbestand der Belästigung nach dem AGG werden. Für den Arbeitgeber kann dieses Verhalten seiner Mitarbeiter/innen schnell zu einem finanziellen Desaster werden. Es sei denn, er ist seiner Verpflichtung aus §12 Ab…
… Intensivschulungen ? Vermittlung von Expertenwissen
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Mehr Infos zu (Online)Schulungen und E-Learning Modulen zum …
… GmbH (Esche Schümann Commichau) und brainosphere 1 haben ihr Angebot um eine Mitarbeiterschulung zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erweitert. Damit geht die E-Learning Partnerschaft nach der erfolgreichen Online-Schulung AGG-Wissen.de in die nächste Runde. BDSG-Wissen.de bietet Unternehmen die Möglichkeit, die im Bundesdatenschutzgesetz vorgesehene …
… der vorsieht, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter „in geeigneter Weise“ auf die Unzulässigkeit von Benachteiligungen hinweisen.
Dieser Hinweispflicht kann am effizientesten mit e-Learning nachgekommen werden: flächendeckend, zeitnah und kostengünstig lässt sich eine große Anzahl Mitarbeiter schulen. Dabei können die didaktischen Möglichkeiten des e-Learning …
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfordert Mitarbeiterschulung
Berlin, 16. Oktober 2006 - Berliner Software- und E-Learningspezialist theCode AG gibt Online-Schulung www.agg-wissen.de zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) frei.
Das am 18.08.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, …
Mit dem Relaunch der erfolgreichen E-Learning Plattform AGG-Wissen.de hat der E-Learning Dienstleister theCode zusammen mit der Sozietät ESC Esche Schümann Commichau und brainosphere 1 ein differenziertes Schulungsangebot zu den Richtlinien des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschaffen.
Mit drei spezifischen Modulen für Beschäftigte, Führungskräfte …
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18.08.2006 in Kraft getreten – Umsetzung der Schulungspflicht aus § 12 AGG mit der bewährten E-Learning Lösung von www.HRBrain.de
Am 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt stehen Arbeitgeber vor der Herausforderung alle Beschäftigten in …
… sich u.a. rechtsvergleichend mit Fragen zum Diskriminierungsschutz auseinandersetzt.http://www.agg-wissen.de
AGG-Wissen ist die erfolgreiche Online-Schulung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die E-Learning-Plattform wurde von dem Dienstleister theCode zusammen mit den Arbeitsrechtspartnern Dr. Bernd Ohlendorf und Jan-Marcus Rossa der Rechtsanwaltssozietät …
… Benachteiligungen/ Belästigungen bereits im Vorfeld nicht entstehen zu lassen.
Bei diesem Anspruch wird schnell klar, dass es nicht die Methode des E-Learnings ist, die eine sichere Unternehmenssituation herbeiführt. Durchaus ist die Methode dazu geeignet, kostengünstig Mitarbeiter/-innen (ohne Personalverantwortung) zu schulen. Allerdings sollte bei …
… „richtigen“ Inhalte zur schnellen Herstellung der Rechtssicherheit sein.
Eine probate und kostengünstige Methode zur Schulung aller Beschäftigten ohne Personalverantwortung stellt das sog. E-Learning dar. Dabei sollten sich Schulungsinhalte und –Umfang an den unternehmerischen und rechtlichen Anforderungen orientieren.
Zur Vermeidung von indirekten Kosten und …
… pädagogisch, inhaltlich und gestalterisch besonders wertvolle Multimedia-Produkte mit dem Comenius Preis geehrt.
Bei der Verleihung des traditionsreichen Medienpreises erhielt theCode als E-Learning Dienstleister zusammen mit dem Bund der Deutschen Chirurgen e.V. das Comenius EduMedia Siegel 2009 und eine der 25 begehrten Comenius EduMedia Medaillen. …
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