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E-Learning zum AGG – Methodik schützt vor Inhalt nicht

01.08.200620:31 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: E-Learning zum AGG – Methodik schützt vor Inhalt nicht

(openPR) Viel E und wenig Learning. Bei der Auswahl einer geeigneten Lernsoftware rund um das Thema Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollten Unternehmen genau hinsehen denn:

Nur Schulungen, die auch geeignet sind, Benachteiligungen zu verhindern, können zu einer Haftungserleichterung des Arbeitgebers führen. Welche Schulung allerdings im Sinne des Gesetzes „geeignet“ ist, definiert das Gesetz nicht. Dies betrifft insbesondere die Frage welche Inhalte der Arbeitgeber in diesen Schulungen vermitteln muss und in Anlehnung hieran welche Inhalte die Onlineschulung den Beschäftigten vermitteln muss.
Ziel der Schulungen soll nach dem Wortlaut des § 12 Abs. 2 AGG sein, Benachteiligungen zu verhindern. Dementsprechend sollten die Inhalte an die Zielgruppe sowohl inhaltlich als auch sprachlich angepasst sein.

Gerne informieren wir Sie über die Inhalte unserer E-Learning Module.
www.HR-Brain.de

HR-Brain
Forstenrieder Alle 150a
81476 München

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