Wer nicht gleich handelt, wird nicht gleichbehandelt - das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
(openPR) Mit dem beschlossenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG); früher Antidiskriminierungsgesetz (ADG) müssen Arbeitgeber handeln. Der arbeitsrechtliche Teil des Gesetzes tritt voraussichtlich am 01. August dieses Jahres ohne Übergangsfristen in Kraft. Damit riskieren Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt bei gesetzeswidrigen Diskriminierungen Schadensersatzansprüche, Entschädigungsforderungen, Entgeltfortzahlungspflichten trotz Leistungsverweigerung u. v. a. m.
Um diesen Risiken entgegenzuwirken, sollten Unternehmen möglichst schnell handeln, vor allem ihre Führungskräfte in den Fragen des AGG schulen. Dann lassen sich Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche vermeiden.
Es wird Zeit zu handeln…
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