(openPR) Nach zwei Jahren AGG wissen laut einer Umfrage des Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB nur 48% der befragten Berliner/innen mit Migrationshintergrund, dass es das AGG gibt und knapp 16% fühlen sich über ihre Recht nach dem AGG ausreichend informiert.
Am 18. August 2008 feiert das Allg. Gleichbehandlungsgesetz sein 2-jähriges Bestehen. Wirklich ein Grund zu feiern?
Die Ergebnisse einer mehrsprachigen Umfrage des Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB (ADNB des TBB) zum Kenntnisstand über das Allg. Gleichbehandlungsgesetz unter Berliner/innen mit Migrationshintergrund zeigen, wie wenig das Gesetz tatsächlich bekannt ist. Befragt wurden insgesamt 421 Personen. "Wenngleich es sich hier nicht um eine repräsentative Umfrage handelt, geben die Ergebnisse dennoch die Erfahrungen aus der Antdiskriminierungsarbeit wieder", so Florencio Chicote, Projektleiter des ADNB des TBB.
* 52% der Befragten ist nicht bekannt, dass seit August 2006 in Deutschland ein Gesetz gegen Diskriminierung und Benachteiligung existiere.
* Knapp 16% der Befragten fühlen sich über die Rechte, die man aufgrund des AGG hat, ausreichend informiert.
* Ebenfalls knapp 16% der Befragten geben an zu wissen, wer genau durch dieses Gesetz geschützt wird.
* 25% der Befragten meinen zu wissen, an wen sie sich bei einer Diskriminierung wenden können.
* 69% der Befragten würden gerne mehr über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erfahren.
"In Anbetracht der Ergebnisse verwundert es kaum, dass noch zu wenig Betroffene mit Migrationshintergrund, auch rechtliche Schritte einleiten, um gegen die erlebte Diskriminierung vorzugehen", so Florencio Chicote weiter.
Die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU, auf denen das AGG basiert, geben vor, dass Deutschland verpflichtet ist, allen Betroffenen in geeigneter Form über ihre Rechte zu informieren. "Diese als auch andere Ergebnisse zeigen, dass Deutschland dieser Verpflichtung noch nicht gerecht geworden ist. Nach 2 Jahren AGG müssen sich die dafür Verantwortlichen fragen, was sie in dieser Zeit tatsächlich auf den Weg gebracht haben, um von Diskriminierung Betroffene zu unterstützen", so Safter Çinar, Sprecher des TBB und politischer Verantwortlicher des ADNB des TBB.
Zu Begrüßen ist, dass zumindest die Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung des Senats von Berlin mehrsprachige Informationsflyer zum AGG herausgegeben hat. "Es bedarf jedoch weitreichender Maßnahmen, insbesondere auf Bundesebene, die direkt Betroffene ansprechen und sie über ihre Rechte aufklären. Eine breit angelegte Medienkampagne mit Fernsehspots, auch in den sog. migrantischen Medien, wäre sicherlich ein erster Schritt in die richtige Richtung." so Çinar weiter.