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2 Jahre AGG - Eine bundesdeutsche Antidiskriminierungskultur noch nicht in Sicht

18.08.200817:04 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Nach 2 Jahren Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz zieht der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) ein verhaltenes Resumee. Wenngleich das AGG langsam in die gesamtgesellschaftlichen Strukturen Einzug gefunden hat, wurden viele Chancen verpaßt - meist auf Kosten von Betroffenen.



Das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat die Rechte der Betroffenen bedeutend ausgeweitet und so die Möglichkeit geschaffen, sich gegen die erlebte Diskriminierung rechtlich zur Wehr setzen und Ansprüche geltend machen zu können. Viele potentiell von Diskriminierung Betroffene verfügen überhaupt erstmals über einen direkt einklagbaren Gleichbehandlungsschutz.

Festzustellen ist vorab, dass die von Arbeitergeber- und Wirtschaftsverbänden sowie Anwaltsvereinigungen vor und nach Inkrafttreten des AGG prophezeiten „Prozesslawinen“ oder „Sammelklagen mit Rekordsummen“ ausgeblieben sind.

Die Tatsache, dass nur wenige Fälle mit AGG-Bezug bei den Gerichten anhängig wurden, liegt allerdings nicht daran, dass es keine Diskriminierung gibt. "Noch immer enthält das AGG für von Diskriminierung Betroffene zahlreiche rechtliche Hürden wie z.B. die häufig schwierige Beweislage oder auch der Mangel eines Verbandsklagerechts.", so Florencio Chicote, Vorstand im advd. "Eine weitere praktische Hürde besteht auch darin, dass immer noch keine bundesweit flächendeckende Infrastruktur von Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene existiert.", so Chicote weiter.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des AGG hält der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) immer noch an seiner Kritik fest: Der Betroffenenschutz kommt zu kurz!

Der advd begrüßt, dass die Ergebnisse der von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichteten wissenschaftlichen Kommission nun endlich mit dem Mythos der Millardenbelastung für die Wirtschaft aufräumen. Doch mit Sorge beobachtet der advd auch, dass trotz der im letzten Jahr aufgezeigten Mängel des Gesetzes und den von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, der Gesetzgeber an einem unzureichenden Diskriminierungsschutz festhält.

Der advd kritisiert auch, dass weder die Bundesregierung noch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bisher der europarechtlichen Verpflichtung nachgekommen ist, Betroffene ausreichend über ihre Rechte zu informieren. So kennt ein Großteil der Ratsuchenden das AGG und seine konkreten Rechtsschutzmöglichkeiten nicht.

"Es ist daher an der Zeit, eine breit angelegte, bundesweite Informationskampagne zu starten, die potentiell von Diskriminierung Betroffene über ihre Rechte aufklärt, aber auch die Bürger und Bürgerinnen für Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sensibilisiert.“ so Banu Bambal, Vorstand im advd.

Zum zweijährigen Bestehen des AGG wird der advd in den kommenden Tagen eine ausführliche Stellungnahme abgeben und die bundesdeutschen Akteur/innen zu mehr Engagement auffordern.

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