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Geschäftsführerpflichten beim Gleichbehandlungsgesetz nicht vernachlässigen

31.07.200619:12 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Geschäftsführerpflichten beim Gleichbehandlungsgesetz nicht vernachlässigen

(openPR) Ab dem 1. August 2006 gilt das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Es tritt ohne Übergangsfristen in Kraft und gilt in Unternehmen jeder Größenordnung – auch im kleinen Geschäft nebenan.
Im Zusammenhang mit dem AGG müssen Unternehmer vielfältige Pflichten beachten.
So muss in jedem Unternehmen eine Beschwerdestelle eingerichtet werden, die sämtliche Beschwerden sorgfältig dokumentiert.
Aus haftungsrechtlicher Sicht ist jeder Unternehmer quasi gezwungen, seine Mitarbeiter im Rahmen der Aus- und Fortbildung zu schulen.
Für den Zeitraum der im Gesetz vorgesehenen Klagefrist sollten alle eingegangenen Bewerbungsmappen, alle Telefonnotizen und Gesprächsprotokolle sorgfältig archiviert oder verfilmt werden, um im Streitfall wichtige Beweismittel zur Verfügung zu haben.
Telefonische Auskunftsersuchen abgelehnter Bewerber muss die Personalabteilung konsequent blocken.

Im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Geschäftsführung muss jeder Unternehmer, Geschäftsführer und Vorstand sorgfältig auf das AGG vorbereitet sein, denn dieses enthält nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch zivilrechtliche Benachteiligungsverbote. Somit bestehen eine Reihe von Risiken.
Aber mit dem AGG ergeben sich auch Chancen. Jeder gute Unternehmer versteht es, auch aus einer scheinbar negativen Lage einen Nutzen zu ziehen.

actunis bietet Seminarveranstaltungen zum AGG, die für alle Teilnehmer einen besonders hohen Lerneffekt erbringen. Neben dem theoretischen Input werden systematisch interaktive Elemente eingebaut. Nach jedem Seminar folgt zu gegebener Zeit für alle Teilnehmer eine „Follow-up“-Veranstaltung, um untereinander wichtige Praxisinformationen auszutauschen. Zu den zufriedenen Kunden zählen deshalb bereits deutsche Großunternehmen wie die „Deutsche Post AG“.

actunis
Königstrasse 10c
70173 Stuttgart
Telefon: 0180/ 11 44 55 0-0 (Ortstarif)
Telefax: 0180/ 11 44 55 0-200 (Ortstarif)

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