(openPR) Schutz vor Diskriminierung muss selbstverständlich sein
(dmb) „Das Gleichbehandlungsgesetz, in der letzten Legislaturperiode hieß es noch Antidiskriminierungsgesetz, ist längst überfällig. Das Gesetz setzt vier EU-Richtlinien um, hierzu ist Deutschland verpflichtet. Jetzt muss endlich auch die kleinliche Streiterei über einzelne Diskriminierungsmerkmale aufhören“, forderte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbunde (DMB). „Der Schutz vor Diskriminierung jeglicher Art muss in unserer Gesellschaft selbstverständlich sein.“
Anfang Mai hatte sich der Koalitionsausschuss der Regierungsfraktion und am 10. Mai auch das Bundeskabinett auf einen Gesetzesentwurf geeinigt. Der vorgesehene Diskriminierungsschutz für Arbeit und Beruf, aber auch für die Bereiche Massengeschäfte und Privatversicherungen umfasst die Merkmale: Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität.
Das Gleichbehandlungsgesetz soll grundsätzlich auch für die Vermietung von Wohnungen gelten, allerdings mit zahlreichen Ausnahmen bzw. Einschränkungen:
? Danach wird die Vermietung nicht als so genanntes Massengeschäft eingestuft. Bei Massengeschäften spielt das Ansehen der Person keine oder nur eine nachrangige Rolle. Deshalb ist hier eine Ausgrenzung – aus welchen Gründen auch immer – nicht zu rechtfertigen.
? Konsequenz: Bei der Vermietung von Wohnungen werden im Regelfall nur die Diskriminierungsmerkmale Rasse und ethnische Herkunft von Bedeutung sein.
? Das Gesetz gilt wegen des „persönlichen Nähebereichs“ nicht, wenn Mieter und Vermieter auf einem Grundstück wohnen.
? Bei der Vermietung bleibt auch die sozial ausgewogene Zusammenstellung der Mieterschaft als Auswahlkriterium zulässig und möglich.
Bei Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgesetz hat der Diskriminierte Schadensersatz-ansprüche.
Der DMB bedauert, dass der Bundesrat die überfällige Sachentscheidung weiter verzögert und eine unnötige Aufweichung des Diskriminierungsschutzes betreibt. Das Gesetz sollte gegenüber der Beschlussfassung des Bundestages nicht erneut verwässert werden.
Deutscher Mieterbund
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