(openPR) Aachen/Duisburg, 29.Januar 2008 - Das Gleichbehandlungsbüro -GBB- Aachen und das Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V. haben einen mehrsprachigen Online-Ratgeber zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entwickelt. Dieser ist ab sofort erreichbar unter AGG-Ratgeber.de.
Die Internetseite klärt niederschwellig über Handlungsmöglichkeiten gegen rassistische Diskriminierung auf. Sie informiert über rechtliche Vorgehensweisen gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Ebenso werden Hinweise für den Fall gegeben, dass der Gerichtsweg nicht sinnvoll erscheint.
Der AGG-Ratgeber ist zunächst in Deutsch und Türkisch abrufbar. Weitere Sprachen sollen im Laufe des Jahres folgen.
Dieses Projekt wird gefördert vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (www.mgffi.nrw.de).
Wir bitten Sie um Bekanntmachung und Verlinkung zu unserem Angebot. Im Falle einer Verlinkung wären wir für eine kurze Mitteilung dankbar.
Das Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V. ist seit über 10 Jahren eine praxisorientierte Anlaufstelle für in der antirassistischen Arbeit Tätige. Wir haben es zu unserer Aufgabe gemacht, engagierte Menschen und Initiativen in ihrer Arbeit gegen Diskriminierung und Rassismus auf vielfältige Weise zu unterstützen. Ziel ist es, Maßnahmen und Regelungen zur Gleichstellung gegen rassistische Diskriminierung in unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft zu etablieren.
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Pressemitteilung-Aachen/Duisburg, 21.November 2008
Das Gleichbehandlungsbüro -GBB- Aachen und das Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V. haben einen mehrsprachigen Online-Ratgeber zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entwickelt. Dieser ist ab sofort in den Sprachen Englisch, Russisch und Türkisch erreichbar unter www.AGG-Ratgeber.de.
Die Internetseite klärt leicht verständlich über Handlungsmöglichkeiten gegen rassistische Diskriminierung auf. Sie informiert über rechtliche Vorgehensweisen gemäß dem Allgemeinen Gleichbe…
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Wer nicht schulen will, muss zahlen
Jeder Arbeitgeber ist für das Verhalten seiner Mitarbeiter/-innen verantwortlich. Von besonderer Bedeutung wird dies ab dem 01. August 2006 in den Fragen der Gleichbehandlung. Mit dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind für den Arbeitgeber aus dem § 12 AGG sog. Organisationspflichten umzusetzen. Was gilt und was können Sie tun?
In aller Kürze: Sie müssen Ihre Mitarbeiter per Schulung mit dem AGG vertraut machen.
Warum?
Ziel des AGG ist es, Bena…
Umschiffen Sie die Klippen des AGG erfolgreich mit unser Dienstleistung dem AGG-Navigator - Der AGG-Navigator - Individuelle Überprüfung und Leitfaden für Ihr Unternehmen
Was bedeutet dass AGG überhaupt?
Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) verpflichtet Ihr Unternehmen im Rahmen der täglichen Personalarbeit zur Vermeidung von Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Das AGG schützt also nicht Sie als …
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stellt neue Anforderungen, auf die sich jedes Unternehmen aktiv einstellen sollte. Darauf weist der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) hin. Beschäftigte und Bewerber, die sich aufgrund von Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Rasse / ethnischer Herkunft, Religion / Weltanschauung oder Behinderung diskriminiert fühlen, sollen durch das neue Gesetz geschützt werden. Betriebe, die die Bestimmungen des AGG nicht beachten, setzen sich der Gefahr von Abmahnungen und Klagen aus.
Im Rahm…
Laut § 12 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter bezüglich ihrer Rechte zu schulen, damit diese wissen, wann sie benachteiligt werden und wie sie sich gegen solche Diskriminierungen wehren können.
Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, kann dies für ihn weitreichende und unangenehme Konsequenzen haben. Die bloße Aushändigung von Informationen über das Allgemeine Gleichstellungsgesetz ist in diesem Zusammenhang oft nicht ausreichend, da diese keine aktive Auseinande…
Kleine Unternehmen werden durch das AGG mit Bürokratie und Kosten belastet
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist seit dem 14.8.2006 in Kraft. Um das AGG wurde vorher mächtig gerungen. Benachteiligungen wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität sollten verhindert und noch besser beseitigt werden. Mit dem Gesetz wurden die in den verschiedenen Rechtsgebieten bereits vorhandenen Schutzbestimmungen zusammengefasst und entsprechend d…
StepStone-Umfrage zum AGG-Geburtstag: Personalmanager halten AGG für sinnlos
Düsseldorf, August 2007. Die Personalmanager in Deutschland zeigen sich skeptisch in der Bewertung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das seit dem 14. August 2006 wirksam ist. Dies ergab eine Umfrage des europäischen Online-Stellenmarktes StepStone, an der sich 831 Personalmanager beteiligten. Demnach sagen 69,4 Prozent der Befragten, dass sie das Gesetz für sinnlos halten. Nur 15,4 Prozent finden die gesetzliche Regelung sinnvoll. Außerdem behaupten 6…
Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine massiven personalpolitischen Auswirkungen
Nach jahrelangem politischem Tauziehen ist am 1.August das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – früher unter dem Namen Antidiskriminierungsgesetz bekannt - in Kraft getreten.
Nach den vorherigen Verlautbarungen aus Opposition und Wirtschaft wurde dies nun von der breiten Öffentlichkeit kaum mehr bemerkt
Dabei hat das Gesetz das Zeug zu einer Geldbeschaffungsmaschine für Anwälte. Gerade in Klein- und mittelständischen Unternehmen, die nicht über…
… Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entwickelt. Dieser ist ab sofort in den Sprachen Englisch, Russisch und Türkisch erreichbar unter www.AGG-Ratgeber.de.
Die Internetseite klärt leicht verständlich über Handlungsmöglichkeiten gegen rassistische Diskriminierung auf. Sie informiert über rechtliche Vorgehensweisen gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. …
Seit dem 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft und muss von den Unternehmern und Arbeitgebern beachtet werden. Die Firma DL Websolutions, welche diverse Dienstleistungen im Bereich des Internets anbietet, setzte den Schulungsauftrag, das AGG internetfähig mit einer Online Schulung unter www.agg-mitarbeiterschulung.de um. Durch die AGG Onlineschulung können Unternehmer kostengünstig ihre Mitarbeiter schulen.
Für die Erstellung der Schulung wurde ein Rechtsanwalt beauftragt, welcher den fachlichen Inhalt mit Dars…
Die Projektpartner der Online-Schulung AGG-Wissen.de haben ihr Angebot um einen kostenlosen Informationsservice erweitert. Unter agg-online.com wird ab sofort ein Blog zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) veröffentlicht. Das Blog enthält besonders interessante aktuelle Urteile auf nationaler und europäischer Ebene, die übersichtlich vorgestellt und kommentiert werden. Darüber hinaus werden Neuigkeiten rund um das AGG sowie entsprechende Literaturhinweise zum Thema präsentiert. Hierfür konnte der AGG-Spezialist Michael Schreier gewonn…