(openPR) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stellt neue Anforderungen, auf die sich jedes Unternehmen aktiv einstellen sollte. Darauf weist der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) hin. Beschäftigte und Bewerber, die sich aufgrund von Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Rasse / ethnischer Herkunft, Religion / Weltanschauung oder Behinderung diskriminiert fühlen, sollen durch das neue Gesetz geschützt werden. Betriebe, die die Bestimmungen des AGG nicht beachten, setzen sich der Gefahr von Abmahnungen und Klagen aus.
Im Rahmen einer Fachveranstaltung zum AGG am 15. Januar 2007 wies Dr. Rolf Kreimer, Anwalt der BVMW-Mitgliedskanzlei BBK aus Osnabrück, auf die neuen Aufgaben hin, die sich für Unternehmen aus dem AGG ergeben. So sind neben der Schulung von Mitarbeitern zum neuen Gesetz unter anderem die Einrichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle sowie eine Dokumentation von Bewerbungsvorgängen und Vorstellungsgesprächen notwendig. Der BVMW rät allen Unternehmen, sich über das AGG zu informieren und alle notwendigen Schritte umzusetzen, um Klagen zu vermeiden und letztlich Kosten zu sparen.
Das AGG ist seit dem 01. August 2006 in Kraft. Mit dem Gesetz werden mehrere EU-Richtlinien umgesetzt. Das AGG geht in seinen Auswirkungen jedoch teilweise über die EU-Vorgaben hinaus.
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