openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Unternehmen müssen sich aktiv auf Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einstellen

(openPR) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stellt neue Anforderungen, auf die sich jedes Unternehmen aktiv einstellen sollte. Darauf weist der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) hin. Beschäftigte und Bewerber, die sich aufgrund von Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Rasse / ethnischer Herkunft, Religion / Weltanschauung oder Behinderung diskriminiert fühlen, sollen durch das neue Gesetz geschützt werden. Betriebe, die die Bestimmungen des AGG nicht beachten, setzen sich der Gefahr von Abmahnungen und Klagen aus.

Im Rahmen einer Fachveranstaltung zum AGG am 15. Januar 2007 wies Dr. Rolf Kreimer, Anwalt der BVMW-Mitgliedskanzlei BBK aus Osnabrück, auf die neuen Aufgaben hin, die sich für Unternehmen aus dem AGG ergeben. So sind neben der Schulung von Mitarbeitern zum neuen Gesetz unter anderem die Einrichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle sowie eine Dokumentation von Bewerbungsvorgängen und Vorstellungsgesprächen notwendig. Der BVMW rät allen Unternehmen, sich über das AGG zu informieren und alle notwendigen Schritte umzusetzen, um Klagen zu vermeiden und letztlich Kosten zu sparen.

Das AGG ist seit dem 01. August 2006 in Kraft. Mit dem Gesetz werden mehrere EU-Richtlinien umgesetzt. Das AGG geht in seinen Auswirkungen jedoch teilweise über die EU-Vorgaben hinaus.

Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW)
Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Große Schulstr. 53, 49078 Osnabrück
Tel. 0541-4068212, Fax 0541-4099470
E-Mail: E-Mail

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 116406
 159

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Unternehmen müssen sich aktiv auf Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einstellen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von BVMW Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim

Bild: Coronakrise: Mittelstand in der Weser-Ems-Region drängt auf weitere HilfsmaßnahmenBild: Coronakrise: Mittelstand in der Weser-Ems-Region drängt auf weitere Hilfsmaßnahmen
Coronakrise: Mittelstand in der Weser-Ems-Region drängt auf weitere Hilfsmaßnahmen
Zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Mittelstand in der Weser-Ems-Region erklärt Michael Woltering, Gebietsleiter Nord des BVMW Bundesverband mittelständische Wirtschaft: „Der deutsche Mittelstand erwartet in Folge der Corona-Krise massive Umsatzverluste. Über 40 Prozent der Mittelständler befürchten Umsatzrückgänge von bis zu 30 Prozent, knapp 45 Prozent rechnen sogar mit mehr als 60 Prozent Umsatzverlust. Diese dramatischen Werte ergab eine Umfrage unter rund 2.500 Mitgliedsunternehmen des BVMW. Über Kredite und Steuerst…
Mittelstandsverband BVMW: Rechtspraxis der Insolvenzanfechtung gefährdet Existenzen
Mittelstandsverband BVMW: Rechtspraxis der Insolvenzanfechtung gefährdet Existenzen
Das aktuelle Insolvenzanfechtungsgesetz kann katastrophale Folgen für mittelständische Unternehmen mit sich bringen. Darauf weist der BVMW Bundesverband mittelständische Wirtschaft hin und empfiehlt allen Betroffenen und Interessierten, sich an einem "Brandbrief" des BVMW-Mitglieds COBA aus Osnabrück u.a. an Bundesjustizminister Heiko Maas zu beteiligen. Das Unternehmen hat sich mit den ungerechten, unlogischen und kaufmännisch abstrusen Folgen dieses Gesetzes befasst und wird durch den BVMW unterstützt. Michael Woltering, Leiter des BVMW im…

Das könnte Sie auch interessieren:

Zwei Jahre Allg. Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Wer weiß was?
Zwei Jahre Allg. Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Wer weiß was?
… Migrationshintergrund, dass es das AGG gibt und knapp 16% fühlen sich über ihre Recht nach dem AGG ausreichend informiert. Am 18. August 2008 feiert das Allg. Gleichbehandlungsgesetz sein 2-jähriges Bestehen. Wirklich ein Grund zu feiern? Die Ergebnisse einer mehrsprachigen Umfrage des Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB (ADNB des TBB) zum Kenntnisstand über …
Bild: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Wer nicht schulen will, muss zahlen!Bild: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Wer nicht schulen will, muss zahlen!
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Wer nicht schulen will, muss zahlen!
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Wer nicht schulen will, muss zahlen Jeder Arbeitgeber ist für das Verhalten seiner Mitarbeiter/-innen verantwortlich. Von besonderer Bedeutung wird dies ab dem 01. August 2006 in den Fragen der Gleichbehandlung. Mit dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind für den Arbeitgeber aus dem § 12 AGG …
direct/ theCode AG: Webseiten schützen vor Schadensersatzansprüchen wegen Diskriminierung
direct/ theCode AG: Webseiten schützen vor Schadensersatzansprüchen wegen Diskriminierung
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfordert Mitarbeiterschulung Berlin, 16. Oktober 2006 - Berliner Software- und E-Learningspezialist theCode AG gibt Online-Schulung www.agg-wissen.de zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) frei. Das am 18.08.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, …
Bild: AGG in der UnternehmensweltBild: AGG in der Unternehmenswelt
AGG in der Unternehmenswelt
… Gleichbehandlung: Diskriminierung kann nicht nur das Betriebsklima beeinträchtigen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. An diesem Punkt kommt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ins Spiel, ein bedeutendes Rechtsinstrument, das Diskriminierung aufgrund verschiedener persönlicher Merkmale verhindern soll. In diesem Beitrag werfen wir …
Bild: Erste Erfahrungsberichte zum AGG - Unternehmen setzen auf digital spiritBild: Erste Erfahrungsberichte zum AGG - Unternehmen setzen auf digital spirit
Erste Erfahrungsberichte zum AGG - Unternehmen setzen auf digital spirit
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist in den Personaletagen angekommen - Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern effiziente Schulungen an - immer mehr Unternehmen setzen auf das Trainingspaket von digital spirit Seit dem 18. August 2006 sorgt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei Unternehmen in ganz Deutschland für Unruhe. Erste Firmen …
Bild: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Diskriminierung? Nein dankeBild: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Diskriminierung? Nein danke
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Diskriminierung? Nein danke
Schüttorf, 03. September 2008 - Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist mittlerweile seit zwei Jahren in Kraft. Über die Auswirkungen sind sich Wirtschaft und Politik uneins – das zeigen die aktuellen Kostendiskussionen rund um das AGG. Während die arbeitgebernahe Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft von 1,73 Milliarden Euro ausgeht, schätzt …
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - gerade auch für Existenzgründer/ Innen wichtig
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - gerade auch für Existenzgründer/ Innen wichtig
Seit dem 18.8.2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ( AGG ). Dadurch genießen Beschäftigte verstärkten rechtlichen Schutz bei der Anbahnung, während und auch nach der Beendigung eines Beschäftigtenverhältnisses. Existenzgründer/Innen sollten hier aufpassen, wollen sie sich nicht schadensersatzpflichtig machen. Das AGG betrifft nämlich nicht …
Bild: EAC-Direktor warnt -  Anspruchsfrist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beträgt drei JahreBild: EAC-Direktor warnt -  Anspruchsfrist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beträgt drei Jahre
EAC-Direktor warnt - Anspruchsfrist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beträgt drei Jahre
… des EAC, Dr. Stefan Prystawik und der Ständige Vertreter in Berlin, Dr. Klaus Michael Alenfelder u.a. auf die Folgen handwerklicher Fehler beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hin. Arbeitgeber hätten laut Prystawik jetzt besonders unter den Folgen der unbesonnenen, mit juristisch heißer Nadel gestrickten Regelungen zu leiden. „So ist in letzter …
AGG Online Blog zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
AGG Online Blog zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
… der Online-Schulung AGG-Wissen.de haben ihr Angebot um einen kostenlosen Informationsservice erweitert. Unter agg-online.com wird ab sofort ein Blog zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) veröffentlicht. Das Blog enthält besonders interessante aktuelle Urteile auf nationaler und europäischer Ebene, die übersichtlich vorgestellt und kommentiert …
Erster Online-Kommentar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz frei zugänglich
Erster Online-Kommentar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz frei zugänglich
Hamburg, 03.01.2007. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit wenigen Monaten in Kraft und hat in den Personalabteilungen von Unternehmen für Aufregung gesorgt. Nun steht der erste Kommentar zum AGG im Internet online. Auf der Seite www.oberwetter-olfen.de ist der Kommentar unter der Rubrik "Presse" erreichbar. Der von Rechtsanwalt Christian …
Sie lesen gerade: Unternehmen müssen sich aktiv auf Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einstellen