(openPR) Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine massiven personalpolitischen Auswirkungen
Nach jahrelangem politischem Tauziehen ist am 1.August das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – früher unter dem Namen Antidiskriminierungsgesetz bekannt - in Kraft getreten.
Nach den vorherigen Verlautbarungen aus Opposition und Wirtschaft wurde dies nun von der breiten Öffentlichkeit kaum mehr bemerkt
Dabei hat das Gesetz das Zeug zu einer Geldbeschaffungsmaschine für Anwälte. Gerade in Klein- und mittelständischen Unternehmen, die nicht über große Personalabteilungen verfügen, wurde und wird den massiven Eingriffen des AGG in die bisherige Personalpraxis noch nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet. Das kann sich unter Umständen sehr schnell imageschädigend und vor allem finanziell verheerend auswirken. Jeder Unternehmer oder Geschäftsführer ist gut beraten, die Implementierung der Forderungen des AGG in sein Unternehmen schnellstens zur Chefsache zu machen. Fordert doch das Gesetz unter anderem, dass Ausschreibungen von Stellen sowie Stellenbesetzungen, Entscheidungen über Beförderungen, Kündigungen und die Regelungen der betrieblichen Altersversorgung diskriminierungsfrei sein müssen. Das geltende AGG ermöglicht nun Arbeitnehmern und Angestellten auf der Basis bestimmter Indizien zu behaupten, sie seien in irgendeiner Weise diskriminiert worden, vor Gericht Klage zu erheben und teilweise sehr hohe Entschädigungs-zahlungen zu fordern.
Da der Arbeitgeber durch die Beweisumkehrung nunmehr gezwungen ist nachzuweisen, dass dem nicht so ist, müssen also künftig alle personalpolitischen Entscheidungen auf etwaige Verstöße gegen die Diskriminierungsverbote in Bezug auf Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität überprüft werden. Die entsprechenden Entscheidungen und sämtliche Entscheidungsprozesse sind dann mit nachvollziehbaren und rationalen Kriterien zu begründen und zu dokumentieren. Gleichzeitig gilt nach §12 des AGG eine Schulungs- und Unterrichtungspflicht der Angestellten durch den Arbeitgeber bzw. durch seine Verantwortlichen.
Um vor allem Klein- und mittelständischen Unternehmen in der Region Berlin kurzfristig einen Ratgeber bei der zwingend notwendigen Umsetzung dieses neuen Gesetzes in die Hand zu geben, führt die Personalberatungsgesellschaft Stendal Land Ltd. am 17.08. bzw. 23.08. im Mövenpick Hotel Berlin, Schöneberger Strasse 3, ein Seminar zu den Auswirkungen des neuen AGG auf die Personalarbeit durch. Da es hier vor allem um die konkrete praktische Umsetzung der erforderlichen
Maßnahmen im Unternehmen geht, wird dieses Seminar neben dem renommierten Arbeitsrechtsanwalt Bernhard Steinkühler maßgeblich vom Arbeitsrechtler Jens Reichelt gestaltet, der derzeitig genau diesen Prozess im Konzern Deutsche Bahn AG Holding verantwortlich führt und hier über seine weit reichenden Praxiserfahrungen referiert. Die Unkostenpauschale für das ganztägige Seminar beträgt inklusive gastronomischer Versorgung 172,00 € netto und ist damit äußerst günstig.
Infos und Teilnahmeunterlagen können interessierte Unternehmen über
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