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Das neue „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ gilt ab 1.8.2006

(openPR) Viele Mittelständler sind nicht ausreichend vorbereitet!

Jetzt wird es ernst! Der Bundestag hat am 29.6.2006 das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ beschlossen, das zum 1.8.2006 in Kraft treten soll.Nun hat auch der Bundesrat am 7.7.2006 in seiner Sitzung den Weg frei gemacht. Das Gesetz verändert die Personalarbeit im Unternehmen grundlegend. Einige Juristen bezeichnen die neuen Regelungen als die einschneidenste Änderung des Arbeitsrechts seit Kriegsende. „Wir haben noch keinerlei Vorbereitungen für das neue Gesetz getroffen“, das sagen 61 Prozent der Firmen in einer Umfrage der Zeitarbeitsfirma Randstad (Stand Ende Juni). Firmenchefs die sich noch nicht auf das neue Gesetz vorbereitet haben, sollten sich jetzt unverzüglich informieren, was auf sie zukommt. Schadensersatzansprüche können nach dem neuen AGG nicht nur entstehen, wenn Unternehmer als Arbeitgeber selbst gegen die Bestimmungen des neuen Gesetzes verstoßen, sie müssen vielmehr auch dafür sorgen, dass Ihre Organisation, im Wesentlichen also alle Führungskräfte, über die Grundlagen des Gesetzes informiert werden. Experten vermuten, dass durch das Gleichbehandlungsgesetz auf Unternehmen eine Prozesslawine zurollen wird, da potenziell jede Personalauswahl als diskriminierend gewertet werden kann.



Gerade kleinere und mittlere Unternehmen, die sich keine teueren Stabsabteilungen leisten können, sind besonders gefährdet in die „Schadensersatz-Falle“ zu laufen. Das dies nicht so sein muss beweisen die ADP Personal Partner. Durch einen AGG-Unternehmens-Audit im Personalbereich werden wie bei der TÜV-Prüfung für einen PKW die bekannten Schwachstellen im Unternehmen untersucht und konkrete Vorschläge zur Optimierung unterbreitet. Grundlegende Informationen für Inhaber und Führungskräfte gibt es in speziellen Seminaren zum Thema „Antidiskriminierung im Personalmanagement, das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in der Praxis“. Im Unterschied zu den möglicherweise von Anwälten oder Verbänden angebotenen Seminaren liegt im Praxisbezug. Die ADP-Seminare erläutern erprobte Konzepte, die mit überschaubarem Aufwand auch in kleineren und mittleren Unternehmen realisiert werden können, wie z.B. EDV-gestützte Bewerberverwaltung, diskriminierungsfreie Eignungsdiagnostik oder elektronische Archivierung. Themen, die im Regelfall über den Erfahrungshorizont eines Anwalts oder Verbandes hinausgehen.

Weitere Informationen und die aktuelle Seminartermine im Internet unter www.heuer-personal.de.

ADP Personal Partner
Karl-Heinz Heuer
Personaldienstleistungen
Gartenweg 3
D-38459 Bahrdorf
Tel. / FAX Service-Nr. 0700 78 34 38 37
Vanity Call: 0700 rufHeuer

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