Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Stichtag 1. August 2006
(openPR) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kommt und wird ohne Übergangsfristen in Kraft treten. Damit wird sich dieses Gesetz sofort nach Einführung auf zahlreiche Prozesse der Personalwirtschaft auswirken.
Zentralbegriff des Diskriminierungsrechts ist die Benachteiligung.
Wer wird von dem Gesetz betroffen sein?
Was heißt Benachteiligung?
Wie kann ich mich als Arbeitgeber vorbereiten und schützen?
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HR-Brain
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81476 München
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