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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG

19.09.200611:32 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG

(openPR) Mit Inkrafttreten des neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erfährt das deutsche Arbeitsrecht eine einschneidende Veränderung. Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird direkten Einfluss auf die betriebliche Praxis und unmittelbare Auswirkungen auf die Personalarbeit haben. Informieren Sie sich über die kommende Gesetzeslage und bereiten Sie sich topaktuell auf dieses Gesetz vor.

Mit dem neuen Gesetz werden Diskriminierungen im Arbeitleben umfassend verboten, ob aus Gründen der Rasse, der Religion, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Identität, der Weltanschauung, einer Behinderung oder der ethnischen Herkunft.

Hieraus ergeben sich maßgebliche Veränderungen in der Arbeitswelt wie z.B. der Ausschreibung offener Stellen über Auswahlentscheidungen im internen und externen Personalbeschaffungsprozess bis hin zu Kündigungen und der Regelung der betrieblichen Altersversorgung.

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