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Kanzlei Jünger

Kanzlei Jünger

Kanzlei für Arbeitsrecht Jean-Martin Jünger Rechtsanwalt (Leitung Forum „Arbeitsrecht“ sowie „AGG“ bei XING) Lehrbeauftragter FH Heidelberg Lehrbeauftragter BA Mannheim Kanzlei für Arbeitsrecht Karl-Ludwig Str.29 68165 Mannheim Tel.: 0621-420180 Fax: 0621-4201823 Mobil: 0178-8 535 717 http://www.KanzleiJuenger.de E-Mail: ra.juenger@kanzlei-juenger.de

Über das Unternehmen

Herr Jean-Martin Jünger ist als Rechtsanwalt in der renommierten Bürogemeinschaft Kuntz und Kollegen in Mannheim tätig.

Der Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. So steht er Arbeitgebern, Betriebsräten sowie Arbeitnehmern als Rechtsberater in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung und vertritt diese in allen Bereichen gerichtlich. Durch das Korrespondenzbüro in Miami, Florida beschäftigt er sich mit dem internationalem Privatrecht.

Er ist als Autor durch zahlreiche arbeitsrechtliche Veröffentlichungen bei den Verlagen Deubner, Dashöfer und Weka hervorgetreten.

Seit 2004 ist er als Lehrbeauftragter für das Fach Arbeitsrecht im Studiengang Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Fachhochschule Heidelberg sowie BA Mannheim tätig.

Im Bereich der Referententätigkeit mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht verfügt er über mehrjährige Erfahrung.

Er ist Moderator der Gruppe „Arbeitrecht“ (6300 Mitglieder) sowie „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ (1400 Mitglieder) bei www.XING.com.

Aktuelle Pressemitteilungen von Kanzlei Jünger
Bild: SEMINAR ARBEITSRECHT - „Arbeitnehmerdatenschutz / Mitarbeiterkontrolle 2009“Bild: SEMINAR ARBEITSRECHT - „Arbeitnehmerdatenschutz / Mitarbeiterkontrolle 2009“
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SEMINAR ARBEITSRECHT - „Arbeitnehmerdatenschutz / Mitarbeiterkontrolle 2009“

SEMINAR: „Arbeitnehmerdatenschutz 2009“ Der Arbeitnehmerdatenschutz ist ein aktuelles Thema. Nicht nur die Medien beschäftigen sich mit der Problematik. Auch zahlreiche Anbieter von Dienstleistungen im Bereich der Mitarbeiterüberwachung und zahlreiche Anbieter von technischen Lösungen werben um die Gunst der Arbeitgeber. In dem Seminar werden die Anforderungen des Datenschutzes nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) praxisnah dargestellt. Des weiteren werden die Rechte und Pflichten des Datenschutzbeauftragten erläutert. Ziel des Seminars…
15.04.2009
Bild: Einführung und Umsetzung der leistungsorientierten Vergütung im öffentlichen DienstBild: Einführung und Umsetzung der leistungsorientierten Vergütung im öffentlichen Dienst
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Einführung und Umsetzung der leistungsorientierten Vergütung im öffentlichen Dienst

1. Einleitung Nachdem nun alle Instrumente der leistungsorientierten Vergütung vorgestellt und die wesentlichen Grundzüge dargestellt wurden, geht es nun an die Detailarbeit: In diesem Abschnitt soll erläutert werden, wie eine leistungsorientierte Vergütung eingeführt und umgesetzt werden kann. Welche Möglichkeiten gibt es, was ist dabei zu beachten? Wie lassen sich nun die neuen flexiblen Regelungen des TVöD gerade im Hinblick auf eine leistungsorientierte Vergütung am sinnvollsten nutzen? Das sind die zentralen Fragen, denen sich das Skrip…
23.02.2007
Bild: Zielvereinbarung und BetriebsratBild: Zielvereinbarung und Betriebsrat
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Zielvereinbarung und Betriebsrat

Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Zielvereinbarungen 1. Mitbestimmung bei Einführung, Gestaltung und Änderung leistungsbezogener Vergütungssysteme Dem Betriebsrat kommt ein umfangreiches Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und inhaltlichen Ausgestaltung des variablen Leistungsvergütungssystems zu. Dabei sind folgende Mitwirkungsrechte im Besonderen zu beachten: • Unterrichtungs- und Beratungsrecht gemäß § 80 BetrVG § 80 BetrVG sichert dem Betriebsrat ein umfassendes Unterrichtungs- und Beratungsrecht…
05.01.2007
Bild: Die personelle Mitbestimmung des BetriebsratsBild: Die personelle Mitbestimmung des Betriebsrats
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Die personelle Mitbestimmung des Betriebsrats

Nicht für den Betriebsrat, auch für den Arbeitgeber ist es Grundvorraussetzung die personellen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu kennen. Hierzu im Einzelnen: Geltungsbereich Nach § 99 BetrVG hat der Betriebsrat weitreichende Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte, wie beispielsweise bei Einstellungen oder Umgruppierungen. Diese Rechte stehen dem Betriebsrat aber nur in Betrieben zu, die in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen. Bei der Zahl der Arbeitnehmer kommt es jedoch nicht auf den Umfang der jeweilige…
18.09.2006
Bild: Mitarbeiterkontrolle: Die VideoüberwachungBild: Mitarbeiterkontrolle: Die Videoüberwachung
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Mitarbeiterkontrolle: Die Videoüberwachung

Das Problem im Hinblick auf die Fälle von Diebstahl und Unterschlagung durch eigene Mitarbeiter ist oft, dass Maßnahmen zur Überwachung oftmals bekannt sind. So wird eine Kassiererin, die mit Testkäufen vertraut ist, nie Geldscheine einer ihr unbekannten Person einbehalten. Ebenso wird ein erfahrener Mitarbeiter den Einsatz eines Hausdetektives bemerken, und sein Verhalten darauf einstellen. Ebenso sind offen aufgestellte Kameras leicht zu entdecken, und daher für den Zweck der Mitarbeiterkontrolle und -überwachung nicht geeignet. Die Mitarbe…
18.09.2006
Bild: Ursachen von MobbingBild: Ursachen von Mobbing
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Ursachen von Mobbing

•Die Führung der Mitarbeiter •Die Organisation der Arbeit •Die Gestaltung der Arbeitsaufgaben Fehlerhaftes Führungsverhalten Führungsstil und -qualität haben großen Einfluss auf die Motivation und das Leistungsvermögen der Mitarbeiter und können bei falschem Gebrauch jeglichen Antrieb und Arbeitswillen zunichte machen. Diese Tatsache lässt sich wohl zum einen mit mangelnder sozialer und sachlicher Kompetenz sowie arbeitsbezogener und zwischenmenschlicher Konfliktunfähigkeit begründen. Vor allem der autoritäre und laissez-faire Führungsstil …
04.05.2006
Bild: Das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Auswirkungen in der PraxisBild: Das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Auswirkungen in der Praxis
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Das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Auswirkungen in der Praxis

I. Einleitung Mit Wirkung vom 01.05.2004 hat der Gesetzgeber in § 84 Abs. 2 SGB IX ein sog. betriebliches Eingliederungsmanagement eingeführt. Danach hat der Arbeitgeber, für den Fall, dass ein Arbeitnehmer in einem Jahr länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig krank ist, in Abstimmung mit dem Betriebs- oder Personalrat und dem betroffenen Arbeitnehmer die Möglichkeiten abzuklären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst schnell überwunden werden und mit welchen Leistungen und Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkei…
04.05.2006
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