(openPR) SEMINAR: „Arbeitnehmerdatenschutz 2009“
Der Arbeitnehmerdatenschutz ist ein aktuelles Thema. Nicht nur die Medien beschäftigen sich mit der Problematik. Auch zahlreiche Anbieter von Dienstleistungen im Bereich der Mitarbeiterüberwachung und zahlreiche Anbieter von technischen Lösungen werben um die Gunst der Arbeitgeber.
In dem Seminar werden die Anforderungen des Datenschutzes nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) praxisnah dargestellt. Des weiteren werden die Rechte und Pflichten des Datenschutzbeauftragten erläutert.
Ziel des Seminars ist es, neben der Vermittlung der Datenschutzkenntnisse die aktuelle Rechtsprechung zu konkretisieren, insbesondere zum Personalaktenrecht und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Welche Instrumente der Mitarbeiterkontrolle der Arbeitgeber einsetzen möchte, ist seine individuelle Entscheidung. Als Arbeitgeber oder dessen Bevollmächtigter hat man jedoch keine schrankenlosen Kontrollbefugnisse.
Das Seminar setzt sich zum Ziel, ein Leitfaden für die rechtliche Bewertung einzelner Maßnahmen zu sein, um so für beide Seiten - Arbeitgeber und Arbeitnehmer - eine produktive Zusammenarbeit zu fördern.
Inhaltsüberblick
I. Datenschutz
1. Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
2. Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
3. Datenschutzrelevante Vorgänge im Arbeitsverhältnis
4. Datenschutzrechtliche Grenzen
5. Rechte der Betroffenen
6. AGG und die Folgen für den Datenschutz
II. Kontrollen der Privatnutzung Telekommunikation/Internet
1. Telefon
2. Internet: Surfen und E-Mailing
III. Kontrollen im Bereich der Suchtmittel
1. Alkohol- und Rauchverbote
2. Suchtmittelverbot
3. Möglichkeiten der Kontrolle
IV. Kontrollen im Falle von Krankheit
z.B. Einsatz von Detektiven
V. Kontrollen im Falle von Diebstahl/Betrug/Unterschlagung
z.B. Videoüberwachung
VI. Folgen der Zuwiderhandlung durch den Arbeitnehmer
1. Abmahnung
2. Kündigung
VII. Folgen der rechtswidrigen Kontrolle durch den Arbeitgeber
z.B. Schadensersatzansprüche
VIII. Einführung von Maßnahmen zur Mitarbeiterkontrolle
VIII. Beteiligung des Betriebsrats
IX. Musterformulierungen
z.B.
Abmahnung
Kündigung
Betriebsvereinbarung
Änderungskündigung
X. Rechtsprechung
Termin: Mannheim am 30.06.2009 (09:00-17:00 Uhr), Steigenberger Hotel, Augustaanlage 4, 68165 Mannheim
Kosten: 290,- € zzgl. 19% MwSt. je Teilnehmer, inklusive Seminarunterlagen sowie Verpflegung. Bei mehreren Teilnehmern eines Unternehmens ist ein Preisnachlass möglich.
Teilnehmeranzahl: begrenzt auf 15 Personen
Eine Anmeldung ist verbindlich. (Bei Stornierung der Anmeldung gilt bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin 50 % Einbehalt der Gebühren, bis zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin 70% Einbehalt der Gebühren und danach Einbehalt in voller Höhe.)
Referent:
Herr Jean-Martin Jünger ist als Rechtsanwalt in der renommierten Bürogemeinschaft Kuntz und Kollegen in Mannheim tätig.
Er ist als Autor durch zahlreiche arbeitsrechtliche Veröffentlichungen bei den Verlagen Deubner, Dashöfer und Weka hervorgetreten.
Seit 2004 ist er als Lehrbeauftragter für das Fach Arbeitsrecht im Studiengang Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Fachhochschule Heidelberg sowie BA Mannheim tätig.
Im Bereich der Referententätigkeit mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht verfügt er über mehrjährige Erfahrung.
Er ist Moderator der Gruppe „Arbeitrecht“ (6300 Mitglieder) sowie „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ (1400 Mitglieder) bei www.XING.com.
Kanzlei für Arbeitsrecht
Jean-Martin Jünger
Rechtsanwalt
(Leitung Forum „Arbeitsrecht“ sowie „AGG“ bei XING)
Lehrbeauftragter FH Heidelberg
Lehrbeauftragter BA Mannheim
Kanzlei für Arbeitsrecht
Karl-Ludwig Str.29
68165 Mannheim
Tel.: 0621-420180
Fax: 0621-4201823
Mobil: 0178-8 535 717
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